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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 6/22.VB-3   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36672
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 6/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,36672)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.2022 - VerfGH 6/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,36672)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,36672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 6/22
    Er muss vielmehr auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wegen Verletzung des …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 6/22
    Damit hat sie nicht alle ihr zumutbaren Mittel ergriffen, um ihre Rechte vor den Fachgerichten geltend zu machen und die nunmehr geltend gemachte Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 124/20.VB-1, juris, Rn. 5 ff.; VerfGH NRW…, Beschluss vom 12. September 2022 - VerfGH 60/22.VB-3, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - VerfGH 60/22

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 6/22
    Damit hat sie nicht alle ihr zumutbaren Mittel ergriffen, um ihre Rechte vor den Fachgerichten geltend zu machen und die nunmehr geltend gemachte Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. VerfGH NRW…, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 124/20.VB-1, juris, Rn. 5 ff.; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. September 2022 - VerfGH 60/22.VB-3, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.06.2024 - VerfGH 37/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung der weiteren Prozessvertretung

    Auf Grundlage eines solchermaßen lückenhaften Vortrags kann nicht angenommen werden, dass er im Ausgangsverfahren zu den gerichtlichen Hinweisen weitere Stellungnahmen abgegeben hat, um das Sozialgericht mit den mit der Verfassungsbeschwerde vorgetragenen Standpunkten zur Überprüfung seiner vorläufigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    Schon damit hat er nicht alle ihm zumutbaren Mittel ergriffen, um seine Rechte vor den Fachgerichten zu wahren und die nunmehr geltend gemachte Grundrechtsverletzung zu verhindern (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 124/20.VB-1, juris, Rn. 5 ff., vom 12. September 2022 - VerfGH 60/22.VB-3, juris, Rn. 3, und vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    Rn. 23 c) Vor diesem Hintergrund genügt die Verfassungsbeschwerde insgesamt auch nicht den an eine hinreichend substantiierte Begründung zu stellenden Anforderungen, denn mit ihrer unvollständigen Darstellung des Verfahrensgangs vor dem Fachgericht bietet sie aus sich heraus dem Verfassungsgerichtshof keine zuverlässige Grundlage für eine verfassungsrechtliche Beurteilung (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.06.2026 - VerfGH 86/24
    Rn. 35 Deshalb obliegt es dem Beschwerdeführer, soweit dies nicht von vornherein aus­sichtslos ist, auf gerichtliche Hinweise oder andere Anhörungen hin schon im fach­gerichtlichen Verfahren rechtzeitig, sachdienlich und zielführend durch Sach- oder Rechtsvortrag Stellung zu nehmen, um den Erlass der mit dem Hinweis oder der Anhörung in Aussicht gestellten oder sonst erwartbaren und später mit der Verfas­sungsbeschwerde beanstandeten gerichtlichen Entscheidung zu verhindern (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 124/20.VB-1, juris, Rn. 7, vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 46, vom 12. September 2022 - VerfGH 60/22.VB-3, juris, Rn. 3, vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 5, 11, und vom 4. Juni 2024 - VerfGH 37/24.VB-3 u. a., juris, Rn. 14 ff.).

    Auch ohne eine solche Aufforderung ist er immer schon dann gehalten, durch Abgabe einer Stellungnahme auf einen ihn günstigen Verfahrensausgang hinzuwirken, wenn er auf Grund eines gerichtlichen Hinweises mit einer ihn beschwerenden Entscheidung rechnen muss und er deshalb Veranlassung hat, das Fachgericht zum Überdenken seiner in dem Hinweis oder der Anhörung zum Ausdruck gebrachten (vorläufigen) Beurteilung der Sach- und Rechtslage anzustoßen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 5, 11).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    Er muss vielmehr auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB , NWVBl. 2020, 160, juris, Rn. 8, m. w. N., und v. 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB , juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen …

    Dafür muss ein Beschwerdeführer auch diejenigen prozessualen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (…VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 9, …und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

    Er muss vielmehr auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (…VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N., und vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 40/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Ansprüchen aus einer Betriebskostenabrechnung

    Er muss vielmehr auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (…VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, und vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 9, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.03.2025 - VerfGH 98/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Geldbuße wegen Überschreitens der zulässigen …

    Denn mit ihrer unvollständigen Darstellung des Verfahrensgangs vor den Fachgerichten bietet sie aus sich heraus dem Verfassungsgerichtshof keine zuverlässige Grundlage für eine verfassungsrechtliche Beurteilung (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 13, …und vom 4. Juni 2024 - VerfGH 37/24.VB-3, juris, Rn. 20).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.03.2025 - VerfGH 169/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Überschreitens …

    Rn. 20 b) Vor diesem Hintergrund genügt die Verfassungsbeschwerde insgesamt auch nicht den an eine hinreichend substantiierte Begründung zu stellenden Anforderungen, denn mit ihrer unvollständigen Darstellung des Verfahrensgangs vor den Fachgerichten bietet sie aus sich heraus dem Verfassungsgerichtshof keine zuverlässige Grundlage für eine verfassungsrechtliche Beurteilung (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 13, …und vom 4. Juni 2024 - VerfGH 37/24.VB-3, juris, Rn. 20).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 110/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein familiengerichtliches Kindschaftsverfahren

    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (…VerfGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 16, m. w. N., und vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 30/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe

    Er muss vielmehr auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (…VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N., und vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.01.2026 - VerfGH 99/25
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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9593
VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22 (https://dejure.org/2023,9593)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14.04.2023 - VerfGH 6/22 (https://dejure.org/2023,9593)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14. April 2023 - VerfGH 6/22 (https://dejure.org/2023,9593)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Solche Umstände können sich aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits, aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten oder aus nahen persönlichen Beziehungen zwischen an derselben Sache beteiligten Richtern ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 5).

    Dasselbe gilt, wenn sie als Mitglied eines Kollegialgerichts an einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann, und sie somit in nach außen erkennbarer Weise die Verantwortung für die angefochtene Entscheidung mit übernommen hat (so auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.).

  • VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle - hier Befangenheitsantrag

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den "bösen Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [129] = juris Rn. 25).
  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen; es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 -, BVerfGE 32, 288 [290] = juris Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 21/15

    Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren: keine Verletzung der Rechte des …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei" abzustellen, die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist (st. Rspr., vgl. z. B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • LG Erfurt, 30.06.2010 - 1 Reha 119/09

    Urteile zum Themenkreis: Rehabilitierung nach StrRehaG Teil 2 (betrifft: …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
    Sein erster, im Jahr 2009 gestellter Rehabilitierungsantrag wurde vom Landgericht Erfurt mit Entscheidung vom 30. Juni 2010 (Az.: 1 Reha 119/09) unter Mitwirkung der Ehefrau des Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ..., Richterin am Landgericht ..., als unbegründet zurückgewiesen; die Beschwerde hiergegen blieb ebenso erfolglos wie die nachfolgende Gegenvorstellung und die Gehörsrüge gegen die Beschwerdeentscheidung.
  • VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23

    Besorgnis der Befangenheit - keine Ablehnung eines Mitglieds des …

    Dasselbe gilt, wenn sie als Mitglied eines Kollegialgerichts an einer Entscheidung mitgewirkt hat, die nach der gesetzlichen Regelung nur einstimmig gefasst werden kann, und sie somit in nach außen erkennbarer Weise die Verantwortung für die angefochtene Entscheidung mit übernommen hat (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. April 2023 - VerfGH 6/22 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks; so auch BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 -, ZIP 2023, 662 [663] = juris Rn. 9 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45719
VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22 (https://dejure.org/2023,45719)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 03.07.2023 - VerfGH 6/22 (https://dejure.org/2023,45719)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - VerfGH 6/22 (https://dejure.org/2023,45719)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 6 StrRehaG, § 13 Abs 2 S 1 StrRehaG
    Unzulässige, da nicht den Begründungsanforderungen genügende Verfassungsbeschwerde betr Verfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Hierzu hat er die Möglichkeit aufzuzeigen, dass die Entscheidung keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, S. 8 f. des amtlichen Umdrucks).

    Dies setzt voraus, dass sie bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung des Gerichts möglicherweise ankommt (ThürVerfGH, Beschluss vom 7. September 2011 - VerfGH 13/09 -, juris Rn. 30).

  • VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts Erfurt und des …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit deren Begründung im Einzelnen und in Bezug auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auseinanderzusetzen (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 24).

    Sind mehrere gerichtliche Entscheidungen eines Instanzenzuges angegriffen, muss die Beschwerdeschrift auf die Begründung jeder einzelnen Entscheidung eingehen (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 24).

  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 14/08

    Verfahrenseinstellung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Rn. 28 Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, ist konkret darzulegen, inwiefern bei der angegriffenen Entscheidung sein Sachvortrag nicht zur Kenntnis genommen wurde und wie sich dieser Fehler des Gerichts auf die Entscheidung ausgewirkt hat (ständige Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, vgl. nur Beschluss vom 14. September 2009 - VerfGH 14/08 - S. 6 des amtlichen Umdrucks).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf verpflichtet die Gerichte nicht, der von einer Prozesspartei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. September 2009 - VerfGH 14/08 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, NJW 2018, 3631 Rn. 14f.).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Das ist etwa der Fall, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden, die Anwendung nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 -, BVerfGK 20, 164 [167f.] = juris Rn. 13 m. w. N.; vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VerfGH 38/08 -, Seite 9 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 9. März 2010 - VerfGH 9/08 -, Seite 7 f. des amtlichen Umdrucks).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Allerdings verstoßen Überraschungsentscheidungen gegen das Recht auf rechtliches Gehör; sie liegen dann vor, wenn sich das Gericht auf Erwägungen stützt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Beteiligte auch unter Berücksichtigung der Vielfalt möglicher Rechtsauffassungen nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 -, BVerfGE 108, 341 [345f.] = juris Rn. 14; vgl. zum Recht auf faires Verfahren: ThürVerfGH…, Beschluss vom 12. November 2012 - VerfGH 12/02 -, juris Rn. 22).
  • VerfGH Thüringen, 02.11.2016 - VerfGH 8/14

    Teilweise Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Rechts auf den …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Vielmehr sind auch die prozessualen Handlungen wiederzugeben, auf denen die angefochtene Entscheidung beruht oder auf die sie Bezug nimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 2. November 2016 - VerfGH 8/14 -, juris Rn. 19).
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22
    Darzulegen ist außerdem, warum die gerügte Gehörsverletzung auch noch nach Erhebung der Anhörungsrüge und dem Erlass des hierzu ergangenen Beschlusses weiterbesteht (ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 - juris Rn. 24).
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