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| VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art. 91, 92 ThürVerf.; § 2 Thür. GemeindeneugliederungsG Liebschütz/Saalburg (ThürGNGG-Lbs/Sbg) v. 19.9.2000 (GVBl. S. 280); §§ 46 Abs. 1 Satz 3, 51 ThürKO
Kommunalreform/Gemeindeneugliederung/kommunale Selbstverwaltung/Gründe des öffentlichen Wohls/Anhörungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerdebefugnis einer Gemeinde im Rahmen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Rüge der Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 53 Abs. 1 der Thüringer Verfassung (ThürVerf) oder auf Verstöße gegen Vorschriften der Geschäftsordnung des ...
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art. 91, 92 ThürVerf.; § 2 Thür. GemeindeneugliederungsG Liebschütz/Saalburg (ThürGNGG-Lbs/Sbg) v. 19.9.2000 (GVBl. S. 280); §§ 46 Abs. 1 Satz 3, 51 ThürKO
Kommunalreform/Gemeindeneugliederung/kommunale Selbstverwaltung/Gründe des öffentlichen Wohls/Anhörungsverfahren
Papierfundstellen
- NJ 2003, 253 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97
Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Gemeindeneugliederung; …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Im Zusammenhang mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde kann daher geprüft werden, ob der behauptete Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft auf einem formell oder materiell 21 verfassungswidrigen Gesetz beruht (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26 = NVwZ-RR 1999, 55, [56]).Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen unterstrichen (vgl. z. B. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., S. 21 = NVwZ-RR 1997, 639; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f. = NVwZ-RR 1999, 55; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 16; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 16).
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß das Vorgehen des Landtags bzw. seines Innenausschusses, die Anhörung durch die Landratsämter nach Weisung des Innenministeriums auf der Grundlage eines mit dem Innenausschuß abgestimmten Anhörungsschreibens durchzuführen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28; Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 24).
Dies folgt schon daraus, daß neben der durchgeführten schriftlichen Anhörung, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen noch gar nicht beendet war, eine mündliche Anhörung von Verfassungs wegen nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28).
dd) Der Gesetzgeber hat die Stellungnahmen der Beschwerdeführerin und der anderen Anhörungsberechtigten vor seiner abschließenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe berücksichtigt (vgl. ThürVerfGH, 29 Urteil vom 6. September 1996, VerfGH 4/95 - Tüngeda, S. 12/13; Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt, S. 23; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26; Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15).
a) Die materielle Verfassungsmäßigkeit eines kommunalen Neugliederungsgesetzes, d. h. die Frage, ob eine Neugliederungsmaßnahme, insbesondere die Auflösung einer Gemeinde, dem öffentlichen Wohl entspricht, prüft der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf der Grundlage eines Drei-Stufen-Modells (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., 30 S. 21 ff.; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 31).
b) Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß der der ersten Entscheidungsstufe zuzuordnende Entschluß des Gesetzgebers, überhaupt eine kommunale Gebietsreform in Thüringen durchzuführen, angesichts der nach der "Wende" vorgefundenen und durch das Vorhandensein einer Vielzahl von Klein- und Kleinstgemeinden gekennzeichneten Verhältnisse von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 32/33; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 19).
Das gilt namentlich für die im bundesweiten Vergleich eher niedrig liegenden Richtgrößen des § 46 ThürKO, nach denen eine Einheitsgemeinde mindestens 3.000 Einwohner und eine Verwaltungsgemeinschaft mindestens 5.000 Einwohner haben muß (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 39/40) und auf die der Regierungsentwurf eines ThürGNGG-Lbs/Sbg ausdrücklich Bezug nimmt.
Auch darf die Gewichtung und Bewertung der Gemeinwohlaspekte durch den Gesetzgeber nicht deutlich außer Verhältnis zu dem ihnen von Verfassungs wegen zukommenden Gewicht stehen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 43/44).
Auch unterliegt der Gesetzgeber keinem Dokumentationszwang in dem Sinne, daß er gehalten ist, sämtliche Überlegungen, die zu den verabschiedeten Gesetzesbestimmungen geführt haben, nach der Art eines Kommentars darzustellen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 47).
Dieser Vorrang kann nur durch hinreichend gewichtige gegenläufige Interessen im Sinne der Bildung einer Einheitsgemeinde überwunden werden (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f.; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 24).
- VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00
Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Demgemäß hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof zu demselben Parlamentsgeschehen, soweit es die Gemeinde Liebschütz betroffen hat, festgestellt, daß allein die Abgeordneten und Fraktionen des Thüringer Landtags Eingriffe in die parlamentarischen Rechte von Abgeordneten und Fraktionen zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung bringen können, nicht aber "jedermann" im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 ThürVerf (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 15).Dies hat der Verfassungsgerichthof bereits für die Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Liebschütz ausgeführt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 15).
Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen unterstrichen (vgl. z. B. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., S. 21 = NVwZ-RR 1997, 639; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f. = NVwZ-RR 1999, 55; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 16; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 16).
Daher verletzt eine konkrete kommunale Neugliederungsmaßnahme das Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde aus Art. 91 Abs. 1 ThürVerf, wenn sie sich nicht im Rahmen der Vorgaben des Art. 92 ThürVerf hält, der sowohl formale als auch materiell-rechtliche Anforderungen an eine Neugliederung stellt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 16).
Das Verfahren der Bürgeranhörung war im Fall der Stadt Saalburg nicht weniger wirksam, wie es im Fall der Gemeinde Liebschütz den Anforderungen des Art. 92 ThürVerf genügt hat (vgl. dazu ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 17).
Das auf Weisung des Landratsamtes von der Beschwerdeführerin ortsüblich bekanntgemachte und mittels des in ihren Amtsstuben ausgelegten Anhörungsschreibens des Landratsamtes durchgeführte Verfahren der Bürgeranhörung, an dem sich die Saalburger Bevölkerung rege beteiligt hat, begegnet ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 17/18).
b) Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß der der ersten Entscheidungsstufe zuzuordnende Entschluß des Gesetzgebers, überhaupt eine kommunale Gebietsreform in Thüringen durchzuführen, angesichts der nach der "Wende" vorgefundenen und durch das Vorhandensein einer Vielzahl von Klein- und Kleinstgemeinden gekennzeichneten Verhältnisse von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 32/33; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 19).
Nur in diesen Grenzen kann die Abwägung des Gesetzgebers, also die Bevorzugung bestimmter Belange, die Hintanstellung anderer und die Auswahl zwischen verschiedenen Lösungsalternativen überprüft werden; sie vorzunehmen ist Sache des Gesetzgebers, der hierfür die politische 32 Verantwortung trägt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 22).
Dieser Vorrang kann nur durch hinreichend gewichtige gegenläufige Interessen im Sinne der Bildung einer Einheitsgemeinde überwunden werden (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f.; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 24).
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Der Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung ist also letztlich Art. 92 Abs. 2 Satz 3 ThürVerf. Das darin verankerte Anhörungsrecht der betroffenen Gebietskörperschaften bei Bestands- und Gebietsänderungen gehört zum Inhalt des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., S. 22 = NVwZ-RR 1997, 639, [640]; vgl. auch BVerfGE 86, 90, [107]).Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen unterstrichen (vgl. z. B. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., S. 21 = NVwZ-RR 1997, 639; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f. = NVwZ-RR 1999, 55; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 16; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 16).
dd) Der Gesetzgeber hat die Stellungnahmen der Beschwerdeführerin und der anderen Anhörungsberechtigten vor seiner abschließenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe berücksichtigt (vgl. ThürVerfGH, 29 Urteil vom 6. September 1996, VerfGH 4/95 - Tüngeda, S. 12/13; Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt, S. 23; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26; Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15).
a) Die materielle Verfassungsmäßigkeit eines kommunalen Neugliederungsgesetzes, d. h. die Frage, ob eine Neugliederungsmaßnahme, insbesondere die Auflösung einer Gemeinde, dem öffentlichen Wohl entspricht, prüft der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf der Grundlage eines Drei-Stufen-Modells (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., 30 S. 21 ff.; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 31).
Denn insoweit kommt ihm eine nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegende Einschätzungsprärogative zu (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u. a., S. 42 m.w.N.).
- VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97
Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin (VerfGH 34/97) hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 12. März 1999 festgestellt, daß die durch § 17 Abs. 4 ThürGNGG angeordnete Übernahme der Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft "Saalburg" durch die Gemeinde Remptendorf als erfüllende Gemeinde für die Beschwerdeführerin wegen unzureichender Anhörung im Gesetzgebungsverfahren deren Selbstverwaltungsrecht aus Art. 91 Abs. 1 ThürVerf verletzt.Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß das Vorgehen des Landtags bzw. seines Innenausschusses, die Anhörung durch die Landratsämter nach Weisung des Innenministeriums auf der Grundlage eines mit dem Innenausschuß abgestimmten Anhörungsschreibens durchzuführen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 28; Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 24).
Andererseits soll das Anhörungsergebnis sachgerecht und ohne die Produktion einer endlosen Anhörungskette in dem auf Abstimmungs- und Kompromißbildungsprozesse angewiesenen Gesetzgebungsverfahren verwertet werden (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. März 1999, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 23 m.w.N.).
Die Körperschaft, auf die die von der Beschwerdeführerin abzugebenden Kompetenzen übergehen sollen, ist auch ihrer Art nach keine andere als die im Gesetzentwurf vorgesehene Einheitsgemeinde (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. März 2001, VerfGH 34/97, 37/97 - Saalburg, Liebschütz, S. 25).
- VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97
Änderung der Konzeption im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens zur …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Die Anhörung wahrt damit das Rechtsstaatsprinzip ebenso wie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die es verbieten, die Gemeinden zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 17).dd) Der Gesetzgeber hat die Stellungnahmen der Beschwerdeführerin und der anderen Anhörungsberechtigten vor seiner abschließenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe berücksichtigt (vgl. ThürVerfGH, 29 Urteil vom 6. September 1996, VerfGH 4/95 - Tüngeda, S. 12/13; Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt, S. 23; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26; Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15).
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 31/97
Gemeindeneugliederung: Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Rüdersdorf erfolgreich
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen unterstrichen (vgl. z. B. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt u.a., S. 21 = NVwZ-RR 1997, 639; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 25 f. = NVwZ-RR 1999, 55; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 16; Urteil vom 1. März 2001, VerfGH 20/00 - Liebschütz, S. 16).Die Anhörung wahrt damit das Rechtsstaatsprinzip ebenso wie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die es verbieten, die Gemeinden zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15; Urteil vom 25. Mai 2000, VerfGH 31/97 - Rüdersdorf, S. 17).
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Da dieses Recht nicht "jedermann" gewährleistet ist, kann es gerichtlich nicht im Verfassungsbeschwerdeverfahren, sondern nur im Organstreitverfahren - und dort auch nur von den antragsbefugten Abgeordneten selbst - geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 43, 142, [148]).Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht für zulässig erachtet, mit der ein Mandatsträger geltend macht, ein Sachverhalt verletze neben der Freiheit seines Mandats auch Grundrechte wie aus Art. 3 Abs. 1 GG, oder ein Wähler behauptet, der Verstoß gegen das Statusrecht einer parlamentarischen Fraktion verletze zugleich sein Wahlrecht (vgl. BVerfGE 43, 142, [147/148]).
- VerfGH Thüringen, 06.09.1996 - VerfGH 4/95
Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Anhörungsrecht der …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
dd) Der Gesetzgeber hat die Stellungnahmen der Beschwerdeführerin und der anderen Anhörungsberechtigten vor seiner abschließenden Entscheidung zur Kenntnis genommen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe berücksichtigt (vgl. ThürVerfGH, 29 Urteil vom 6. September 1996, VerfGH 4/95 - Tüngeda, S. 12/13; Urteil vom 18. Dezember 1996, VerfGH 2/95, 6/95 - Isserstedt, S. 23; Urteil vom 18. September 1998, VerfGH 1/97, 4/97 - Kleinwechsungen, Werther, S. 26; Urteil vom 28. Mai 1999, VerfGH 39/97 - Rudisleben, S. 15). - VerfGH Thüringen, 30.07.1999 - VerfGH 38/97
Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Verwaltungsgemeinschaft; …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
Denn kommunale Neugliederung ist auf eine Stärkung der Verwaltungskraft in der gesamten Region gerichtet (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 30. Juli 1999, VerfGH 38/97 - Kölleda, S. 20). - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VerfGH Thüringen, 10.09.2002 - VerfGH 8/01
In diesem Falle wirkt die Regelung tatsächlich, weil schon zum Zeitpunkt ihrer Verkündung feststeht, daß und wie sie den Beschwerdeführer in der Zukunft betreffen wird (ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1997, VerfGH 11/95 - Wutha-Farnroda, S. 11; vgl. auch BVerfGE 74, 297, [319 f.]; 97, 157, [164]). - BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
- VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 11/95
Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Neugliederung; Normenklarheit; …
- VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16
Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz
Die Landesverfassung erlaubt daher Eingriffe in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (ThürVerfGH, Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24;… vgl. ferner Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 71 f.;… Urteil vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, 4/97 -, juris Rn. 77;… Urteil vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, juris Rn. 77;… Urteil vom 1. März 2001 - VerfGH 20/00 -, juris Rn. 72).Insoweit schützt die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als einklagbare, beschränkt-individuelle Rechtssubjektgarantie auch die einzelnen Gemeinden und Landkreise in ihrem Bestand (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 25).
Entscheidend ist, dass sämtliche Abgeordnete die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen konnten (ThürVerfGH, Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 , juris Rn. 36).
- StGH Niedersachsen, 07.03.2008 - StGH 2/05
Kommunalverfassungsbeschwerde: Absenkung der Verbundquote von 16,09 vH auf 15,04 …
Rn. 49 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis stellt eine ungeschriebene Sachurteilsvoraussetzung für die kommunale Verfassungsbeschwerde dar (…vgl. ThürVerfGH, Urteile vom 1. März 2001 -VerfGH 20/00-, juris Rdnr. 69; vom 10. September 2002 -VerfGH 8/01-, juris Rdnr. 22; VerfG Bbg, Urteile vom 15. Oktober 1998 -VfGBbg 38/97, 39/97, 24/98-, LVerfGE 9, 121, 133; vom 22. November 2007 -VfGBbg 75/05-, Urteilsumdruck unter B I 1 f.).Dazu würde es genügen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung eine Entwicklung in Gang setzen würde, die im weiteren Verlauf den Beschwerdeführerinnen eine realistische Chance bietet, die erstrebte Verbesserung zu erreichen (BVerfGE 22, 349, 369; 32, 157, 163;… ThürVerfGH, Urteile vom 1. März 2001 -VerfGH 20/00-, a.a.O. Rdnr. 69; vom 10. September 2002 -VerfGH 8/01-, a.a.O. Rdnr. 22).
- StGH Niedersachsen, 27.02.2008 - StGH 2/07
Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; …
Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis stellt eine ungeschriebene Sachurteilsvoraussetzung für die kommunale Verfassungsbeschwerde dar (…vgl. ThürVerfGH, Urteile vom 1. März 2001 -VerfGH 20/00-, juris Rdnr. 69; vom 10. September 2002 -VerfGH 8/01-, juris Rdnr. 22; VerfG Bbg, Urteile vom 15. Oktober 1998 -VfGBbg 38/97, 39/97, 24/98-, LVerfGE 9, 121, 133; vom 22. November 2007 -VfGBbg 75/05-, Urteilsumdruck unter B I 1 f.).Dazu würde es genügen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung eine Entwicklung in Gang setzen würde, die im weiteren Verlauf den Beschwerdeführerinnen eine realistische Chance bietet, die erstrebte Verbesserung zu erreichen (BVerfGE 22, 349, 369; 32, 157, 163;… ThürVerfGH, Urteile vom 1. März 2001 - VerfGH 20/00-, a.a.O. Rdnr. 69; vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01-, a.a.O. Rdnr. 22).
- VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 45/19
Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises gegen den Wechsel der Stadt …
Die Thüringer Verfassung erlaubt daher Eingriffe in die Gebietshoheit von Landkreisen bis hin zu ihrer Auflösung und Neubildung grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [522] = juris Rn. 115 ; Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24 m. w. N.).Insoweit schützt die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als einklagbare, beschränkt-individuelle Rechtssubjektgarantie auch die einzelnen Gemeinden und Landkreise in ihrem Bestand (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 9. Juni 2017 - VerfGH 61/16 -, LVerfGE 28, 499 [524] = juris Rn. 120 ; Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 25).
- VerfGH Thüringen, 06.03.2013 - VerfGH 25/12
Versagung einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Außervollzugsetzung von § …
Eine Verletzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe beschwert grundsätzlich nur die Kommunen, deren Gebiet durch die Neugliederung geändert wird (vgl. hierzu und zum Drei-Stufen-Modell: ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 u. 6/95, = LVerfGE 5, 391 [419 ff.]; Urteil vom 18. Juni 2002 - VerfGH 8/01, S. 29 f.).
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