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| VerfGH Bayern, 13.11.1989 - 14-VII-87 |
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Sonstiges
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Papierfundstellen
- VerfGH 42, 148
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18
Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen …
Es obliegt vielmehr dem zuständigen Normgeber, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, dass es seine rechtsstaatliche Funktion erfüllt, der Öffentlichkeit die verlässliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht zu ermöglichen (VerfGH vom 13.11.1989 VerfGHE 42, 148/155; vgl. auch BVerfG vom 22.11.1983 BVerfGE 65, 283/291; vom 22.2.1994 BVerfGE 90, 60/85; BVerwG vom 18.9.1989 NVwZ 1990, 359). - BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90
Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle …
Es ist auch geklärt, daß sich diese Verpflichtung auf den örtlichen Geltungsbereich der Rechtsvorschrift bezieht (vgl. etwa BayVerfGH 42, 148 ). - VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09
Grenzgaragen
Aus dem grundrechtlichen Wertesystem können sich damit verfassungsrechtliche Schutzpflichten ergeben, die es gebieten, (verfahrens)rechtliche Regelungen so auszugestalten, dass die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt (VerfGH vom 13.11.1989 = VerfGH 42, 148/154 f.; VerfGH vom 19.10.1994 = VerfGH 47, 241/254; VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/246 f.; VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/119 f.; BVerfG vom 7.12.1977 = BVerfGE 325/334; BVerfG vom 8.8.1978 = BVerfGE 49, 89/142; BVerfG vom 27.9.1978 = BVerfGE 49, 220/225; BVerfG vom 20.12.1979 = BVerfGE 53, 30/65; BVerfG vom 28.5.1993 = BVerfGE 88, 203/251 ff.; BVerfG vom 10.1.1995 = BVerfGE 92, 26/46; Lindner, a. a. O., RdNrn. - OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11927/99 Wie das Bundesverfassungsgericht nämlich in seinem Beschluss vom 22. November 1983 (BVerfGE 65, 283, 291) ausgeführt hat, gebietet das in Art. 20 Abs. 3 GG seinen Ausdruck findende Rechtsstaatsprinzip, dass förmlich gesetzte Rechtsnormen verkündet werden, was regelmäßig bedeutet, dass die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. auch BayVGH, BayVBl. 1990, 78).
- VGH Bayern, 02.03.2009 - 4 ZB 07.1089
Fleischhygienegebühr; Bekanntmachung der Satzung des Landkreises; …
Rn. 4 Da der Beklagte die vom Normgeber vorgesehene Möglichkeit der Bekanntgabe seiner Satzung gewählt hat, ist eine - ausdrückliche - Regelung durch den Landkreis Coburg etwa in der Geschäftsordnung des Kreistages oder durch Beschluss darüber, wie seine Satzungen bekannt zu machen sind, nicht erforderlich (vgl. BayVerfGH v. 13.11.1989, BayVBl 1990, 78/79).
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