Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 15.11.1991 - 84-VI-90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 26.07.1990 - 12 U 1521/90
- VerfGH Bayern, 15.11.1991 - 84-VI-90
- BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 1122/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 895
- FamRZ 1992, 460 (Ls.)
- VerfGH 44, 140
Wird zitiert von ... (4)
- LG Nürnberg-Fürth, 11.06.2010 - 12 O 4999/09
Bauträgervertrag: Flächenmangel einer Eigentumswohnung
Für eine Prozesstaktik in der Form des sukzessiven Vorbringens bleibt nur Raum, wo ein zunächst zurückgehaltenes Vorbringen nach der Prozesslage, also maßgeblich nach dem gegnerischen Vorbringen, jedoch auch unter Berücksichtigung weiterer Umstände noch nicht veranlasst sein darf ( Bay VerfGH , NJW-RR 1992, S. 895). - VerfGH Bayern, 13.05.2025 - 43-VI-21
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, Prozeßvollmacht, Vorgerichtliche …
Der Ausnahmecharakter der Präklusionsvorschriften rechtfertigt es, deren Auslegung und Anwendung einer strengeren verfassungsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Nachprüfung einfachen Rechts geschieht; sie geht über eine bloße Willkürkontrolle hinaus (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.11.1991 VerfGHE 44, 140/145; vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111;… vom 13.5.2013 - Vf. 8-VI-12 - juris Rn. 38;… vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 22, jeweils m. w. N.). - VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12
Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge; …
Dabei geht angesichts des Ausnahmecharakters der Präklusionsvorschriften die verfassungsgerichtliche Überprüfung über die bloße Willkürkontrolle hinaus (VerfGH vom 15.11.1991 VerfGHE 44, 140/145). - LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21
Umstellung der Klage
Insbesondere sukzessives Vorbringen ist nur insoweit zulässig, als ein zunächst zurückgehaltenes Vorbringen nach der Prozesslage, also in erster Linie unter Beachtung des gegnerischen Vorbringens, noch nicht veranlasst ist (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 -, BVerfGE 54, 117-129, Rn 33; BayVerfGH, Entscheidung vom 15-11-1991 - Vf. 84 - VI - 90, NJW-RR 1992, 895 [896]).
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