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| VerfGH Bayern, 31.07.1992 - 51-VI-91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München - 26 U 3063/90
- VerfGH Bayern, 31.07.1992 - 51-VI-91
Papierfundstellen
- VerfGH 45, 104
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …
Hingegen ergibt sich aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200;… vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37;… vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48). - VerfGH Bayern, 26.09.2013 - 81-VI-12
Zwangsversteigerungsverfahren: Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung des …
Dass das Gericht sich der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers zur Kostentragung nicht angeschlossen hat, vermag einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV nicht zu begründen (VerfGH vom 31.7.1992 = VerfGH 45, 104/111; VerfGH vom 5.12.2011; VerfGH vom 18.4.2012; VerfGH vom 19.7.2013). - VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13
Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung
Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200).
- VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde
Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass das Gericht der Bewertung eines Beteiligten folgt, sich also seiner Rechtsansicht anschließt (VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200;… vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37;… vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48). - VerfGH Bayern, 17.07.2013 - 65-VI-12
Strom, Gas- und Wasserpreise von Stadtwerken
Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (vgl. VerfGH vom 31.7.1992 = VerfGH 45, 104/111; VerfGH vom 16.11.2011). - VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13
Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen
- VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung
Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200;… vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37;… vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).
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