Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 24.05.1995 - 11-VII-91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11734
VerfGH Bayern, 24.05.1995 - 11-VII-91 (https://dejure.org/1995,11734)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.1995 - 11-VII-91 (https://dejure.org/1995,11734)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 11-VII-91 (https://dejure.org/1995,11734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VerfGH 48, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • VerfGH Bayern, 20.05.2010 - 20-VII-09

    Einstellung eines Popularklageverfahrens

    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270; VerfGH vom 15.6.2009; VerfGH vom 7.12.2009).

    Dass eine Entscheidung über die Bebauungsplanänderung dennoch Bedeutung für anhängige oder künftig anhängig werdende Verfahren bezüglich dieser oder anderer Satzungen haben könnte (vgl. VerfGH 48, 46/48), ist nach alldem nicht erkennbar und im Übrigen auch nicht vorgetragen.

    Er kann nach seiner Rechtsprechung von dieser Befugnis auch in Fällen Gebrauch machen, in denen ein Verfahren nach Rücknahme der Popularklage eingestellt wird (vgl. VerfGH vom 11.2.1993 = VerfGH 46, 40/42; VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 7.12.2009).

  • VerfGH Bayern, 02.12.2016 - 3-VII-14

    Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz

    Da ein Antrag nach Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 2 VfGHG nicht gestellt worden ist, befindet der Verfassungsgerichtshof darüber, ob ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 VerfGHE 48, 46/48; vom 19.12.2013 BayVBl 2014, 284/285;… vom 16.3.2016 - Vf. 10-VII-15 - juris Rn. 11).

    Er kann nach seiner Rechtsprechung von dieser Befugnis auch in Fällen Gebrauch machen, in denen ein Verfahren eingestellt wird (VerfGH vom 11.2.1993 VerfGHE 46, 40/42; VerfGHE 48, 46/48; vom 6.12.2010 BayVBl 2011, 238/239).

  • VerfGH Bayern, 20.12.2001 - 14-VII-01

    Stimmkreiseinteilung für die Landtagswahlen

    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (vgl. VerfGH 48, 46/48).
  • VerfGH Bayern, 06.12.2010 - 2-VII-09

    Einstellung von Popularklageverfahren

    Da ein Antrag nach Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 2 VfGHG nicht gestellt worden ist, befindet der Verfassungsgerichtshof darüber, ob ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270; VerfGH vom 25.6.2010).

    Er kann nach seiner Rechtsprechung von dieser Befugnis auch in Fällen Gebrauch machen, in denen - wie hier - ein Verfahren eingestellt wird (VerfGH vom 11.2.1993 = VerfGH 46, 40/42; VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 20.5.2010).

  • VerfGH Bayern, 20.08.2019 - 2-VII-18

    Unzulässige Popularklage gegen außer Kraft getretene Regelungen zur …

    Er kann nach seiner Rechtsprechung von dieser Befugnis auch in Fällen Gebrauch machen, in denen -wie hier zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 und § 24 Nr. 1 DVAsyl 2016 - ein Verfahren eingestellt wird (VerfGH vom 11.2.1993 VerfGHE 46, 40/42; vom 24.5.1995 VerfGHE 48, 46/48; VerfGH BayVBl 2011, 238/239).
  • VerfGH Bayern, 19.12.2013 - 2-VII-13

    Einstellung eines Popularklageverfahrens

    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270; VerfGH vom 7.12.2009; VerfGH vom 25.6.2010 Vf. 7-VII-08).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2009 - 12-VII-08

    Rücknahme einer Popularklage

    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270; VerfGH vom 29.9.2008).
  • VerfGH Bayern, 09.12.2008 - 8-VII-08

    Rücknahme einer Popularklage

    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270; VerfGH vom 25.9.2008; VerfGH vom 29.9.2008).
  • VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08

    Einstellung eines Popularklageverfahrens, das das Rauchverbot in Gaststätten zum …

    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270; VerfGH vom 9.12.2008; VerfGH vom 15.6.2009).
  • VerfGH Bayern, 29.09.2008 - 8-VII-07

    Rücknahme einer Popularklage gegen eine beihilferechtliche Vorschrift

    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht