Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - VII-Verg 11/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 97 Abs. 4 S. 2 a.F.
Unbegründetheit einer Vergaberüge im Rahmen der Ausschreibung der Sicherstellung und Verwahrung verbotswidrig geparkter Fahrzeuge im Gebiet einer kommunalen Gebietskörperschaft - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründetheit einer Vergaberüge im Rahmen der Ausschreibung der Sicherstellung und Verwahrung verbotswidrig geparkter Fahrzeuge im Gebiet einer kommunalen Gebietskörperschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abschleppwagen und Verwahrungsfläche bereits bei Angebotsabgabe notwendig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Pflicht zum Vorhalten von in Vertragsbedingungen geforderter Anzahl von Abschleppfahrzeugen zum Zeitpunkt des Angebots
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abschleppwagen und Verwahrungsfläche bereits bei Angebotsabgabe notwendig? (VPR 2017, 251)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 14.02.2017 - VK D-3/16
- VK Rheinland, 14.02.2017 - VK D-3/16
- OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - VII-Verg 11/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 07.05.2014 - Verg 46/13
Zulässigkeit technischer Anforderungen bei der Ausschreibung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - Verg 11/17
Rn. 38 Da die Antragsgegnerin die Verfügbarkeit der Verwahrungsfläche nicht als Eignungsmerkmal definiert hat, sondern es sich nach dem Inhalt von Bekanntmachung und Vergabeunterlagen aus der maßgeblichen Bietersicht um eine zusätzliche Anforderung für die Auftragsausführung im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB a.F. handelte, konnte die mit der Nachweisliste gemäß § 9 EG Abs. 4 VOL/A (S. 32 der Vergabeunterlagen) hierzu verlangte Eigenerklärung zulässigerweise lediglich als Verpflichtungserklärung verstanden werden (vgl. Senatsbeschluss vom 07.05.2014 - VII-Verg 46/13, zitiert nach juris, Tz. 33).Hierzu hätte der Beigeladenen durch die Gestaltung der Vertragsvorlaufzeit nötigenfalls sogar Gelegenheit gegeben werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.05.2014 - VII-Verg 46/13, zitiert nach juris, Tz. 37).
- OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - Verg 11/17
Die von der Antragstellerin gerügte Abweichung war spätestens mit Erhalt der Vergabeunterlagen erkennbar im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB a.F. Für die Frage der Erkennbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, Tz. 36). - BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - Verg 11/17
Rn. 59 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 50 Abs. 2 GKG; der Streitwert errechnet sich aus dem Angebot der Beigeladenen unter Berücksichtigung der in dem abzuschließenden Vertrag vorgesehenen Verlängerungsoption (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13, zitiert nach juris). - EuGH, 12.03.2015 - C-538/13
eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - Verg 11/17
Hiernach ist auf einen durchschnittlich fachkundigen, die übliche Sorgfalt anwendenden Bieter abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-538/13, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 16.06.2015 - 11 Verg 3/15
Vergabe eines Rahmenvertrags über das Abschleppen widerrechtlich geparkter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - Verg 11/17
Dass dieses bis zum Beginn der Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag nicht bestimmungsgemäß hätte genutzt werden können, ist nach dem Inhalt des Vermerks vom 10.02.2016 nicht ersichtlich (insofern liegt der Fall anders als der des OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2015 - 11 Verg 3/15, zitiert nach juris).
- VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21
Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!
Einem durchschnittlich fachkundigen Bieter, der die übliche Sorgfalt anwendet und über die üblichen Kenntnisse verfügt, ist bekannt, dass die der Ausschreibung zugrunde liegenden Unterlagen zur Wahrung der von § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB geforderten Transparenz hinreichender Klarheit und Eindeutigkeit bedürfen, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass die eingehenden Angebote nicht miteinander vergleichbar sind; dies gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise (zu Widersprüchen zwischen Bekanntmachung und Vergabeunterlagen s. insoweit OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2017 - Verg 11/17 - zu Widersprüchen innerhalb der Vergabeunterlagen OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.04.2019, a.a.O.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 08.03.2017 - Verg 39/16 -, zur Erkennbarkeit unbestimmter Formulierungen im Leistungsverzeichnis als Rechtsverstoß). - VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22
Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!
Einem durchschnittlich fachkundigen Bieter oder Bewerber, der die übliche Sorgfalt anwendet und über die üblichen Kenntnisse verfügt, ist bekannt, dass die der Ausschreibung zugrunde liegenden Unterlagen zur Wahrung der von § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB geforderten Transparenz hinreichender Klarheit und Eindeutigkeit bedürfen, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass die eingehenden Angebote nicht miteinander vergleichbar sind; dies gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise, zu Widersprüchen zwischen Bekanntmachung und Vergabeunterlagen s. insoweit OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2017 - Verg 11/17 - zu Widersprüchen innerhalb der Vergabeunterlagen OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.04.2019, a.a.O.). - VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22
Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!
Zunächst ist darauf zu verweisen, dass es nach herrschender Rechtsprechung (EuGH, U. v. 08.07.2021 - Rs. C-295/20; OLG Düsseldorf, B. v. 26.07.2017 - Verg 11/17, OLG Schleswig-Holstein, B. v. 08.05.2007 - 1 Verg 2/07; VK Rheinland, B. v.29.07.2019 - VK 26/19; VK Bund, B. v. 27.12.2011 - VK 1 - 159/11; VK Nordbayern, B. v. 18.09.2008 - 21.VK - 3194 - 43/08; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 14.08.2012 - Az.: VK 2-17/12) der sich auch die erkennende Vergabekammer anschließt, den sich um öffentliche Aufträge Bietern nicht zumutbar ist, dass sie bereits im Stadium der Angebotsabgabe stets eine den ausgeschriebenen Auftrag abdeckende logistische Reserve vorweisen können. - VK Nordbayern, 03.06.2019 - RMF-SG21-3194-4-14
Auch bei ÖPP-Projekten sind technische Vorgaben verbindlich!
Eine Änderung der Vergabeunterlagen liege nur dann vor, wenn ein Bieter von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichen würde und im Ergebnis eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbiete (OLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 11/17).
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