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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1358
BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04 (https://dejure.org/2004,1358)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2004 - Verg 14/04 (https://dejure.org/2004,1358)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - Verg 14/04 (https://dejure.org/2004,1358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf Leistung eingerichteten Betriebs"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist Bieter zur vollständigen Erklärung verpflichtet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unrichtige Nachunternehmererklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen der Antragsbefugnis in einem Nachprüfungsverfahren; Auslegung einer Nachunternehmererklärung mit dem Begriff "Montage-Werkvertrag"; Möglichkeit des Ausschlusses wegen mangelnder Zuverlässigkeit ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines auf eine Leistung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Unvollständigkeit eines Angebots führt nicht in jedem Fall zum Ausschluss! (IBR 2004, 582)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 161 (Ls.)
  • BayObLGZ 2004, 189
  • VergabeR 2004, 736
  • ZfBR 2005, 98
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Auch insoweit genügt die schlüssige Behauptung des Bieters, dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte (vgl. BGH Beschluss vom 18.5.2004 ­ Az. X ZB 7/04).

    Eine Vergleichbarkeit der Angebote kann aber nur dann gegeben sein, wenn die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen vollständig enthalten (BGH aaO und zuletzt Beschluss vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Der Bieter hat im Rahmen des Zumutbaren zu erklären, was ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert und somit als Umstand ausgewiesen ist, der für die Vergabeentscheidung relevant sein soll (BGH Beschluss vom 18.2.2003 = BGHZ 154, 32 ff. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz offensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen (OLG Dresden Beschluss vom 10.7.2003 = NZBau 2003, 573; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2003 = NZBau 2004, 117/118; VK Münster Beschluss vom 9.5.2003 = ZfBR 2003, 622), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz offensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen (OLG Dresden Beschluss vom 10.7.2003 = NZBau 2003, 573; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2003 = NZBau 2004, 117/118; VK Münster Beschluss vom 9.5.2003 = ZfBR 2003, 622), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 8/03

    Nachunternehmerverzeichnis darf nachgereicht werden

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Ergibt sich aber bereits aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen, kann die fehlende Angabe von Ordnungsziffern nicht zum Ausschluss eines Angebotes führen (so auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 28.5.2003 = BauR 2003, 1452 [Ls.]).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im …

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Das gleiche gilt, wenn die Erklärung üblicherweise erst nach Auftragserteilung abzugeben ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 28.5.2003 = VergabeR 2003, 675 für einen Bauzeitenplan).
  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    So können bei einer lediglich allgemeinen Leistungsbeschreibung zusätzliche Angaben des Bieters zu einem von diesem gewählten Fabrikat im Aufklärungsgespräch nachgeholt werden (vgl. BayObLG Beschluss vom 28.12.1999 = IBR 2000, 103).
  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Unklare Angaben führen ebenfalls zur Unvollständigkeit der Erklärung (BayObLG Beschluss vom 15.4.2003 = VergabeR 2003, 457/459) und damit zum Ausschluss des Angebots.
  • VK Münster, 09.05.2003 - VK 7/03

    Nachträgliche Ergänzung fehlender Angaben oder Erklärungen

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz offensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen (OLG Dresden Beschluss vom 10.7.2003 = NZBau 2003, 573; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2003 = NZBau 2004, 117/118; VK Münster Beschluss vom 9.5.2003 = ZfBR 2003, 622), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
  • OLG Celle, 13.03.2002 - 13 Verg 4/02

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gestattung einer Vorabentscheidung über den …

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04
    Eine nach § 133 BGB durchzuführende Auslegung eines Angebotes stellt keine Änderung der Gebote oder Preise dar, wenn sich am Angebot selbst nichts ändert (OLG Celle Beschluss vom 13.3.2002 = IBR 2002, 324).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - Verg 41/01

    Nachunternehmereinsatz als Vertragsbruch

  • VK Südbayern, 25.05.2004 - 27-04/04

    Unklare oder widersprüchliche Angebote sind auszuschließen!

  • VK Bund, 18.02.2016 - VK 1-02/16

    Nachprüfungsverfahren: Raumlufttechnische Anlagen

    vorliegt oder ein Ausschluss hätte erfolgen müssen, ist nicht in der Zulässigkeit, sondern in der Begründetheit eines Nachprüfungsantrags zu entscheiden (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 2004, Verg 14/04;… Dicks in: Ziekow/Völlink "Vergaberecht", 2. Aufl., zu § 107 GWB, Rz. 30, 32 m.w.N.).
  • OLG Celle, 14.12.2015 - 13 Verg 9/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Angaben über die Erbringung von …

    Rn. 14 Allgemein genügt in einer Nachunternehmererklärung eine schlagwortartige Bezeichnung der Leistungsbereiche, wenn dadurch eine bestimmte Zuordnung zu den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen möglich ist, soweit nicht ausdrücklich detailliertere Angaben verlangt werden; nur sofern eine solche eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, ist auch ohne ausdrückliche Forderung des Auftraggebers ein Bezug zu bestimmten Positionen des Leistungsverzeichnisses herzustellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 6 Verg12/05, juris Tz. 23; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 2004 - Verg 14/04, juris Tz. 17 ff., 26;… Summa, a. a. O., § 16 VOB/A, Rn. 203;… Schranner, a. a. O., Rn. 19;… a.A. Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht [Stand: 14. September 2015] § 16 VOB/A Rdnr. 429 m. w. N.).
  • OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05

    Zulässigkeit der Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" und der …

    Nur dann, wenn eine Wettbewerbsrelevanz der geforderten Erklärungen oder Preise offensichtlich ausgeschlossen ist, das Fehlen einer Erklärung also unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen kann (BayObLG vom 27.7.2004 - Verg 14/04 = IBR 2004, 582; vom 15.9.2004 - Verg 26/03 = IBR 2004, 712), ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln; es darf nicht von der Wertung ausgeschlossen werden.
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