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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.07.2011

Rechtsprechung
   OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5080
OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,5080)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,5080)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,5080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im Gestattungsverfahren bei Rücknahme des Nachprüfungsauftrags

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung der Kosten für das Gestattungsverfahren als Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Anfallen einer gesonderten Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer; Abgabe eines Angebots bzgl. der Baumaßnahme der B 15 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Kosten für das Gestattungsverfahren als Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags; Anfallen einer gesonderten Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer; Abgabe eines Angebots bzgl. der Baumaßnahme der B 15 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren regelmäßig notwendig! (IBR 2011, 364)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 GWB vor der Vergabekammer (IBR 2011, 1137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1385
  • VergabeR 2011, 642
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10
    35 Der Bundesgerichtshof hat in einer vergleichbaren Fallgestaltung (im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurde ein Antrag nach § 121 GWB gestellt wird, welcher auf Hinweis zurückgenommen wurde, und schließlich nahm der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück), es für gerechtfertigt gehalten, dem Antragsgegner in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die Kosten des zurückgenommenen Antrags auf Gestattung aufzuerlegen, da diese Kosten wie die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels im Sinne von § 96 zu behandeln sind (BGH Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 15/05, vgl. auch Hattig/Maibaum PK Kartellvergaberecht GWB § 128 Rn.41).
  • BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 8.10.2010 den Antrag der Antragstellerin, den Senatsbeschluss vom 9.9.2010 um eine Kostenentscheidung bezüglich der Kosten des Gestattungsverfahrens zu ergänzen, abgelehnt und ausgeführt, dass das Gestattungsverfahren kein selbstständiges Verfahren darstellt, sondern Teil des Hauptsacheverfahrens ist und daher über die Kosten auch im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu entscheiden ist (vgl. BayObLG von 16. Juli 2004, Verg 16/04;… Weyand, Vergaberecht 2. Auflage GWB § 115 Rn. 2461).
  • OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06

    Bemessung der Gebühren des Rechtsanwalts für Tätigwerden im …

    Auszug aus OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10
    Zur Begründung führt das OLG Naumburg aus, dass dieses Verfahren lediglich der Abänderung der vorläufigen Sicherungsmaßnahme entsprechend § 16 Nr. 1 RVG diene (OLG Naumburg NJOZ 2006, 4291.).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten; …

    Rn. 110 Die Hinzuziehung einer Verfahrensbevollmächtigten im Beschwerdeverfahren war notwendig, da komplexe juristische Fragen und nicht nur Fragen der Wertung des Angebots zu behandeln waren, so dass die anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit geboten erschien (OLG München, VergabeR 2011, 642).
  • VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC

    Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?

    Die Vergabekammer entscheidet im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens (Hauptsacheverfahrens) auch über die Kosten des Gestattungsverfahrens und die insofern zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, da das Gestattungsverfahren Teil des Nachprüfungsverfahrens (Hauptsacheverfahrens) ist (OLG München, Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13).

    Es verlangt insbesondere eine andere Argumentationsführung als das Nachprüfungsverfahren, da es maßgeblich auf eine Interessenabwägung und weniger auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsverfahrens ankommt (OLG München, Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; VK Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05).

    Nach Auffassung der Vergabekammer ist die Gebühr für das Gestattungsverfahren gesondert zu ermitteln, da das Verfahren ein gesondert zu betrachtendes Zwischenverfahren innerhalb des Nachprüfungsverfahrens ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012, Az.: Verg 16/11; Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05;… Münchener Kommentar, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 45;… a.A.: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 182, Rdn. 23: Festsetzung einer einheitlichen Gebühr für das Nachprüfungsverfahren, in der das Gestattungsverfahren als besonderer Aufwand berücksichtigt wird;… ähnlich Ziekow/Völlink, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 43 f.;… Willenbruch/ Wieddekind, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 32); jedenfalls dient die Festsetzung einer gesonderten Gebühr für das Gestattungsverfahren der höheren Transparenz der Gebührenerhebung der Vergabekammer, zumal vorliegend die Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens -die AST- und des Gestattungsverfahrens -die AG- personenverschieden sind (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14;… Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 68).

  • VK Sachsen, 30.10.2020 - 1/SVK/028-20

    Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!

    Über die Kosten des Eilverfahrens (Antrag auf vorzeitige Zuschlagsgestattung) wird im Hauptsacheverfahren entschieden, da die Kosten des Eilverfahrens (Antrag auf vorzeitige Zuschlagsgestattung) Kosten des Nachprüfungsverfahrens darstellen, denn das Eilverfahren ist kein selbstständiges Verfahren, sondern Teil des Hauptsacheverfahrens (OLG München, B. v. 28.2. 2011 - Verg 23/10; OLG Dresden, B. v. 15.5.2014 - Verg 2/14 -, nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21388
OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,21388)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,21388)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - Verg 23/10 (https://dejure.org/2011,21388)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Höchstsatz einer Geschäftsgebühr nur in schwierigen Fällen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung: OLG zur umfassenden Kostenfestsetzung befugt! (IBR 2011, 1323)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Auszug aus OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10
    Auch wenn dieser Wert nicht mit dem üblichen Mittelwert von 1, 5 übereinstimmt, ist er bei der Gebührenbestimmung als Kappungsgrenze zugrunde zulegen (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).

    Abzustellen bei der Einstufung als schwierig ist auf den Durchschnittsanwalt; es darf nicht danach gefragt werden, ob die Sache für einen Vergabespezialisten schwierig war oder nicht (…BayObLG aaO; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10
    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2300 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens.

    Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 6/05).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10
    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2300 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens.

  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im …

    Auszug aus OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10
    Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 6/05).
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10
    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).
  • OLG Naumburg, 30.08.2005 - 1 Verg 6/05

    Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10
    Allein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Verfahren kann trotz des größeren zeitlichen Aufwandes für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 6/05).
  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur …

    Bei dem im Schreiben der Antragsgegnervertreterin vom 15.12.2011 zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 12.07.2011, Verg 23/10, handelt es sich um einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers, der nicht als bindende obergerichtliche Entscheidung angesehen werden kann.

    Im zugehörigen Beschwerdeverfahren hat der Senat im Übrigen eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28.02.2011, Verg 23/10), so dass diese Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall Anwendung findet.

  • OLG München, 22.09.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verzinsung der Kosten für das Verfahren vor der …

    9 An dieser Rechtslage hat sich durch die Neuregelung des § 128 GWB grundsätzlich nichts geändert (…OLG Düsseldorf aaO; OLG München vom 12.7.2011 - Verg 23/10).
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