Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
| Abschnitt 2 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (§§ 115 - 135) |
| Unterabschnitt 2 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§§ 119 - 135) |
(1) 1In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. 2Die Leistungsbeschreibung enthält die Funktions- oder Leistungsanforderungen oder eine Beschreibung der zu lösenden Aufgabe, deren Kenntnis für die Erstellung des Angebots erforderlich ist, sowie die Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung.
(2) Bei der Beschaffung von Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer zu berücksichtigen.
(3) Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beizufügen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 12.05.2026 | |
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
beschreibung § 122Eignung § 123Zwingende Ausschlussgründe § 124Fakultative Ausschlussgründe § 125Selbstreinigung § 126Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127Zuschlag § 128Auftragsausführung § 129Zwingend zu berücksichtigende Ausführungs-
bedingungen § 130Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 131Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrs-
leistungen im Eisenbahnverkehr § 132Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 133Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen § 134Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
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Rechtsprechung zu § 121 GWB
290 Entscheidungen zu § 121 GWB in unserer Datenbank:
- KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
Erstellung der Berliner Mietspiegel: Antragsbefugnis in einem Vergabeverfahren ...
- OLG Frankfurt, 16.06.2026 - 11 Verg 2/26
Rüge außervergaberechtlicher Normen im kartellvergaberechtlichen ...
- KG, 04.06.2025 - Verg 6/24
Krankenhausinformationssystem - Bestimmung des Beschaffungsbedarfs und Zulassung ...
Zum selben Verfahren:
- VK Berlin, 29.11.2024 - VK-B1-13/24
"Muss"-Kriterien = Mindestanforderungen?
- VK Berlin, 29.11.2024 - VK-B1-13/24
- VK Westfalen, 10.02.2025 - VK 2-2/25
Bedarfspositionen sind nur ausnahmsweise zugelassen!
- OLG Rostock, 29.05.2026 - 17 Verg 2/26
folgt
- KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren
- OLG Düsseldorf, 02.09.2026 - Verg 38/25
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Schul-Tablets: Beschänkung auf iPads (hier) ...
Zum selben Verfahren:
- VK Westfalen, 13.08.2025 - VK 1-41/25
Ausnahmen vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung?
- VK Westfalen, 13.08.2025 - VK 1-41/25
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren im Rahmen eines EU-weiten ...
Querverweise
Auf § 121 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- § 142 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 147 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von Konzessionen
- § 152 (Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverfahren
- Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 31 (Leistungsbeschreibung)