Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
| Abschnitt 2 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber (§§ 115 - 135) |
| Unterabschnitt 2 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung (§§ 119 - 135) |
Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 ergriffen hat, darf es
| 1. | bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, | |
| 2. | bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
beschreibung § 122Eignung § 123Zwingende Ausschlussgründe § 124Fakultative Ausschlussgründe § 125Selbstreinigung § 126Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127Zuschlag § 128Auftragsausführung § 129Zwingend zu berücksichtigende Ausführungs-
bedingungen § 130Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 131Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrs-
leistungen im Eisenbahnverkehr § 132Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 133Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen § 134Informations- und Wartepflicht § 135Unwirksamkeit
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Rechtsprechung zu § 126 GWB
77 Entscheidungen zu § 126 GWB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 29.05.2024 - Verg 16/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe ...
- BayObLG, 29.05.2024 - Verg 17/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe ...
- BayObLG, 29.05.2024 - Verg 15/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe ...
- VK Westfalen, 25.04.2019 - VK 2-41/18
Wer nach Kartellbeteiligung wieder mitbieten will, muss umfassend aufklären!
- VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
Auftraggeber darf zweifelhafte Bieterangaben nicht selbst korrigieren!
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 13.05.2019 - 13 Verg 2/19
Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde ...
- VK Niedersachsen, 18.03.2019 - VgK-03/19
- OLG Celle, 13.05.2019 - 13 Verg 2/19
- VK Südbayern, 13.12.2016 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Ausschluss aus dem Prüfungssystem für die Lieferung von Oberbaumaterial
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 24.10.2018 - C-124/17
Vossloh Laeis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 - ...
- VK Südbayern, 07.03.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Vorlage zur Vorabentscheidung zum EuGH zwecks Auslegung von Art. 57 der ...
- EuGH, 24.10.2018 - C-124/17
Querverweise
Auf § 126 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- § 142 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 147 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
- Vergabe von Konzessionen
- § 154 (Sonstige anwendbare Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 126 GWB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 34