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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - VII-Verg 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47492
OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - VII-Verg 23/13 (https://dejure.org/2014,47492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2014 - VII-Verg 23/13 (https://dejure.org/2014,47492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2014 - VII-Verg 23/13 (https://dejure.org/2014,47492)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A -EG § 4 Abs. 1 S. 3; GWB § 97 Abs. 7
    Zulässigkeit einer Doppelvergabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Doppelvergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt: Keine Erstattung notwendiger Aufwendungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Mehrfachvergabe einer Rahmenvereinbarung (RA Dr. Gordon von Miller; EWeRK 2014, 382-385)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
    Rn. 7 1. Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühren und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsantrags auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht (BGH Beschl. v. 25. Januar 2012 - Rettungsdienstleistungen IV -, X ZB 3/11).

    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kann, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt wird, eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschl. v, 25. Januar 2012, X ZB 3/11, Rettungsdienstleistungen IV).

  • LG Stuttgart, 05.11.2013 - 15 O 215/13

    Kündigung unwirksam: Auftraggeber muss schweigen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
    Nachdem das Landgericht Stuttgart durch Urteil vom 05.11.2013, 15 O 215/13, die am 13.06.2013 durch Beschluss erlassene einstweilige Verfügung aufrecht erhalten hatte, hob die Antragsgegnerin die strittigen Verfahren zur Vergabe von Interimsaufträgen im November 2013 auf.

    Rn. 8 a) Sie hat nach Erlass des auf den im einstweiligen Verfügungsverfahren erhobenen Widerspruch ergangenen Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 05.11.2013, 15 O 215/13, die strittigen Vergabeverfahren aufgehoben.

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
    Rn. 11 (1) Die Kostenentscheidung, die in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO zu treffen ist, ist keine instanzbeendende Entscheidung in der Hauptsache, mag auch bei den anzustellenden Billigkeitserwägungen wesentlich mit darauf abzustellen sein, ob das Begehren in der Hauptsache ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses Erfolg gehabt hätte (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschl. v. 08.11.1976, NotZ 1/76 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
    Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO vielmehr nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; …
  • VK Bund, 26.07.2013 - VK 1-57/13

    Nachprüfungsverfahren: Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
    Rn. 4 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den angefochtenen Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 26.07.2013, VK 1-57/13, sowie die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
  • BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59

    Betriebshaftpflichtversicherung. Verjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
    Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO vielmehr nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; …
  • BVerwG, 30.03.1955 - V C 241.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13
    1 Z 12/61">1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl BVerwG DÖV 1955, 388).
  • VK Bund, 29.07.2019 - VK 2-48/19

    Geltung von § 132 GWB auch für Rahmenvereinbarung bei Ausschöpfen der Abrufmenge …

    cc) Soweit sich die ASt zur Durchsetzung ihres Begehren vor allem auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25. August 2014 beruft (Az.: VII-Verg 23/13), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • VK Rheinland, 23.06.2020 - VK 15/20

    Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung!

    Damit soll verhindert werden, dass ein öffentlicher Auftraggeber verschiedene, voneinander unabhängige Rahmenvereinbarungen über denselben Beschaffungsgegenstand für denselben Bedarf abschließt, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014 - Verg 23/13 - Völlink/Ziekow, a.a.O. Rn. 11; Ley, Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen, Dokumentstand 01.11.2019, Kapitel 5.21.1; Hillmann in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2019, § 21 Rn. 21.
  • VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22

    Keine Antragsbefugnis, wenn das Nachprüfungsbegehren allein auf Unterlassen der …

    sein könnten, was insbesondere der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25. August 2014 (VII- Verg 23/13) zeige.

    bb) Soweit die ASt sich in ihrer Stellungnahme vom 22. September 2022 maßgeblich auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25. August 2014 (VII-Verg 23/13; von der ASt als Anlage Ast 20 zur Akte gereicht) beruft, um ihr Interesse am Auftrag und damit ihre Antragsbefugnis zu untermauern, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • KG, 15.02.2019 - Verg 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfung der Antragsbefugnis von Amts wegen; …

    Die von der Antragstellerin für ihre gegenteilige Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 2014 - Verg 23/13 - hatte gerade nicht die Bewertung durch ein Gremium zum Gegenstand, sondern durch mehrere Bewerter, deren Voten dann rechnerisch zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt wurden.
  • VK Westfalen, 25.02.2015 - VK 23/14

    Wertungskriterium nicht qualitativer Art von 1%-Gewicht ist ungeeignet

    Insoweit ist über die Regelungsebenen hinweg geklärt, dass für die Ermittlung eines wirtschaftlich günstigsten Angebots der reine Preiswettbewerb nur ausnahmsweise in Frage kommt, nämlich - wie die Antragstellerin richtig darstellt - , nur in Fällen, in denen gewährleistet ist, dass die nur (preislich) zu wertenden Angebote in Hinblick auf die inhaltlichen Qualitätsanforderungen vergleichbar sind (sinngemäß so OLG Düsseldorf vom 9.2.2009, Az.. VII -Verg 66/08, B. vom 11.12.2013, Az.: Verg 23/13 unter Hinweis auf EUGH vom 7.10.2004, Rs. C-247/02 "soweit andere Kriterien nicht geeignet sind oder erforderlich erscheinen").
  • VK Niedersachsen, 28.05.2015 - VgK-10/15

    Erledigung durch Selbstabhilfe: Notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet!

    Damit hat jeder Verfahrensbeteiligte seine Aufwendungen selbst zu tragen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 14/12 und Beschluss vom 25.08.2014 - Verg 23/13, zitiert nach ibr-online).
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