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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 04.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - VII-Verg 5/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4998
OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - VII-Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,4998)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2012 - VII-Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,4998)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - VII-Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,4998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 3 S. 4; GWB § 128 Abs. 3 S. 5
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsverfahren erledigt: Wer muss welche Kosten tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (175)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
    Rn. 8 a) Die Regelungen in § 128 Abs. 3 Satz 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erhaltenen Fassung sind dahin auszulegen, dass Gebühr und Auslagen der Vergabekammer bei anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsantrags auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht (BGH Beschl. v. 25. Januar 2012 - Rettungsdienstleistungen IV -, X ZB 3/11).

    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat, kann, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt wird, eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschl. v, 25. Januar 2012, X ZB 3/11, Rettungsdienstleistungen IV).

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
    § 66 Abs. 8 GKG findet keine - analoge - Anwendung, da sich die Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung der Vergabekammer und nicht gegen die Höhe der Gebühren richtet (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2011, X ZB 5/10).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
    Eines förmlichen Antrags bedarf es darüber hinaus nicht (so bereits Senatsbeschl. v. 22. Oktober 2008, VII Verg 48/08).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05

    Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschl. v. 20. Juli 2000, VII Verg 2/99 NZBau 2001, 165, 166; Beschl. v. 8. Februar 2006, VII Verg 57/05; jeweils m.w.N.), die auch nach der Neufassung des § 128 GWB fort gilt, entspricht es billigem Ermessen, dass eine erfolglose Antragstellerin die notwendigen Kosten der Beigeladenen trägt, wenn diese sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt und ein Interessengegensatz zur Antragstellerin besteht.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschl. v. 20. Juli 2000, VII Verg 2/99 NZBau 2001, 165, 166; Beschl. v. 8. Februar 2006, VII Verg 57/05; jeweils m.w.N.), die auch nach der Neufassung des § 128 GWB fort gilt, entspricht es billigem Ermessen, dass eine erfolglose Antragstellerin die notwendigen Kosten der Beigeladenen trägt, wenn diese sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt und ein Interessengegensatz zur Antragstellerin besteht.
  • VK Bund, 17.01.2012 - VK 2-118/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Kostenbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17. Januar 2012 (VK 2-118/11) zu Ziff. 3 aufgehoben, soweit der Beigeladenen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin auferlegt werden.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der …

    Das umfasst auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die im Beschwerdeverfahren das Vorbringen der Antragsgegnerin unterstützt hat; dass sie keinen Antrag gestellt hat, ist unerheblich (vgl. für das Verfahren vor der Vergabekammer Senatsbeschluss vom 10.05.2012 - VII-Verg 5/12).
  • VK Bund, 22.11.2019 - VK 1-83/19

    Grundinstandsetzung, Projektsteuerung und TGA-Koordination

    Die Bg ist als zum Teil mit der Ag unterlegene Partei an den Kosten des Verfahrens und der Erstattung der außergerichtlichen Aufwendungen der ASt zu beteiligen, da der Nachprüfungsantrag zwischen ihr und der ASt einen Interessengegensatz erzeugt hat und die Bg das Verfahren durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag gefördert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13, und vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).

    Soweit sie obsiegt, sind der Bg aus denselben Gründen ihre außergerichtlichen Aufwendungen gemäß § 182 Abs. 4 S. 2 GWB zu erstatten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, aaO.).

  • VK Bund, 26.02.2016 - VK 2-07/16

    Nachprüfungsverfahren: Vertragsübernahme - keine wesentliche Vertragsänderung

    Die Bg hat sich auch durch schriftsätzlichen Vortrag und der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt, Anträge gestellt und daher auch ein Kostenrisiko auf sich genommen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12; Beschl. v. 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.05.2012 - Verg 5/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9833
OLG München, 04.05.2012 - Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,9833)
OLG München, Entscheidung vom 04.05.2012 - Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,9833)
OLG München, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - Verg 5/12 (https://dejure.org/2012,9833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Befugnis des Vergabesenats zur Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung unabhängig vom Einverständnis der Beteiligten

  • ibr-online

    Unzulässige Beschwerde ohne mündliche Verhandlung zu verwerfen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis des Vergabesenats zur Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung unabhängig vom Einverständnis der Beteiligten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1296
  • BauR 2012, 1698
  • VergabeR 2012, 668
  • VergabeR 2012, 807
  • ZfBR 2012, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 34/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der …

    Auszug aus OLG München, 04.05.2012 - Verg 5/12
    Die Überprüfung der Vollständigkeit der Übermittlung erfolgt durch Vergleich der Anzahl der zu übermittelnden Seiten mit den laut Sendeprotokoll versandten Seiten (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2008, XII ZB 34/07, MDR 2008, 936).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2000 - Verg 2/00

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG München, 04.05.2012 - Verg 5/12
    Dies gilt erst Recht für das vom Beschleunigungsgrundsatz geprägte Vergabenachprüfungsverfahren (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2000, Verg 2/00, IBR 2000, 154;… Ziekow/Völlink-Frister, Vergaberecht, Rdnr. 5 zu § 120 GWB;… Jaeger in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., Rdnr. 1202 jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 13.06.2022 - Verg 4/22

    Kontrollpflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Erstellung von …

    Rn. 24 3. Der Senat kann die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ohne vorherige mündliche Verhandlung verwerfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Mai 2012, Verg 5/12, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. März 2009, VII-Verg 1/09, juris Rn. 8;… Beschluss vom 18. Januar 2000, Verg 2/00, juris Rn. 18;… Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 175 Rn. 10;… von Werder in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 19;… Frister in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 175 Rn. 5).
  • VK Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 1 VK 51/18

    Erneute Teilnahme nach außerordentlicher Kündigung?

    Die ausgesprochene Kündigung schließt die Antragstellerin nicht von vornherein von der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren aus (vgl. hierzu: OLG München, Beschluss vom 05.10.2012 - Verg 5/12).
  • BayObLG, 26.07.2022 - Verg 4/22

    Anwaltsverschulden durch Angabe des falschen Rechtsmittelgerichts

    Rn. 23 3. Der Senat kann die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ohne vorherige mündliche Verhandlung verwerfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Mai 2012, Verg 5/12, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. März 2009, VII-Verg 1/09, juris Rn. 8;… Beschluss vom 18. Januar 2000, Verg 2/00, juris Rn. 18;… Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 175 Rn. 10;… von Werder in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 19;… Frister in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 175 Rn. 5).
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