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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13772
OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 12/02 (https://dejure.org/2002,13772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2002 - Verg W 12/02 (https://dejure.org/2002,13772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - Verg W 12/02 (https://dejure.org/2002,13772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Entscheidung der Vergabekammer/des Vergabesenats: Entscheidung über einen unzulässigen oder unbegründeten Nachprüfungsantrag auch ohne dessen - wirksame - Zustellung an den Auftraggeber möglich

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot, fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 47/02

    Antrag auf Untersagung einer Auftragsvergabe; Ausschluss eines Angebots vom …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 12/02
    Verg W 12/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 47/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg.

    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen vom 2.9.2002 wird der Beschluß der Vergabekammer vom 29.8.2002 - VK 47/02 - aufgehoben.

    Die nicht ausgefüllte Position wird durch die anderen im Wettbewerb befindlichen Bieter mit durchschnittlich 7.202,73 brutto angeboten (Bl. 341 VK 47/02).

    Mit Schreiben vom 28. Juni 2002 (Bl. 278-284 VK 47/02) rügte die Antragstellerin über ihre Verfahrensbevollmächtigten den beabsichtigten Ausschluss ihres Angebotes und forderte den Auftraggeber auf, ihr bis zum 1. Juli 2002 zu bestätigen, dass ihr Angebot in die Wertung einbezogen werde.

    Mit Informationsschreiben vom 5. Juli 2002 (Bl. 288-289 VK 47/02) teilte der Auftraggeber der Antragstellerin mit, dass er bei seiner Vergabeentscheidung bleibe und beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

    Die Beigeladene beantragt, die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Az.: VK 47/02, vom 29.8.2002 aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 12/02
    Eine Ausnahme ist nur dann, gerechtfertigt, wenn die fehlenden Angaben die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund ihrer Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493).
  • OLG Dresden, 12.11.2001 - WVerg 8/01

    Auswirkungen fehlender Preisangaben auf das Angebot im Vergabeverfahren; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 12/02
    Dem Vergabesenat des OLG Dresden (VergabeR 2002, 174 ff.) lag ein Fall zur Entscheidung vor, bei dem ein Preis nicht eingetragen wurde, er sich allerdings aus der Summe des Gesamtpreises für den Titel errechnen ließ.
  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

    Aus dem Wortlaut des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, der als Soll-Vorschrift formuliert ist, wurde bislang teilweise abgeleitet, dass der Ausschluss eines Angebots wegen Fehlens geforderter Erklärungen im Ermessen des Auftraggebers steht und ein Ausschluss davon abhängt, ob eine solche Erklärung wettbewerbsrelevanten Charakter (dann Ausschluss zwingend) oder deren Fehlen keinen Einfluss auf Preise, Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts hat, so dass diese im Rahmen der Möglichkeiten des § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können (so zu fehlenden geforderten Erklärungen: VK Münster, Beschluss v. 09. Mai 2003, Az.: 07/03 m.w.N.; in diesem Sinne zu fehlenden Preisangaben Thüringer OLG, Beschluss v. 08. April 2003, 6 Verg 1/03; OLG Dresden, Beschluss v. 18. Oktober 2001, WVerg 0008/01 je m.w.N.; kritisch OLG Brandenburg, Beschluss v. 19. Dezember 2002, Az.: Verg W 12/02;… s. ferner Kratzenberg, in: Ingenstau/Korbion (Hrsg.), VOB/A, 15. Aufl. 2004, § 25 Rdnr. 14;… Rusam, in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl. 2003, § 25 Rdnr. 127;… Franke/Grünhagen, in: Franke u.a. (Hrsg.), VOB-Kommentar, 2002, § 25 Rdnr. 92 ff.).
  • VK Sachsen, 18.06.2003 - 1/SVK/042-03

    Formerfordernis der Rüge eines Vergabeverstoßes

    Diese Vorschrift ist grundsätzlich als Muß-Vorschrift zu lesen, da nur auf diese Weise eine Vergleichbarkeit der Angebote erzielt wird (OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02, S. 6).

    Eine Ausnahme kann allenfalls dann in engsten Grenzen gerechtfertigt sein, wenn die fehlenden Erklärungen die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund der Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493; OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02).

    Ausschlaggebend bei der Ermittlung des Gewichts der fehlenden Angaben und Erklärungen kann, um Manipulationen zu vermeiden, nur das Angebot des betroffenen Bieters selbst sein (so auch OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02 für fehlende Preisangaben).

  • VK Sachsen, 18.06.2003 - l/SVK/042-03

    Berücksichtigung eines Angebots im Vergabeverfahren trotz fehlender Angaben von …

    Diese Vorschrift ist grundsätzlich als Muss-vorschrift zu lesen, da nur auf diese Weise eine Vergleichbarkeit der Angebote erzielt wird (OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02, S. 6).

    Eine Ausnahme kann allenfalls dann in engsten Grenzen gerechtfertigt sein, wenn die fehlenden Erklärungen die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund der Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493; OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02).

    Ausschlaggebend bei der Ermittlung des Gewichts der fehlenden Angaben und Erklärungen kann, um Manipulationen zu vermeiden, nur das Angebot des betroffenen Bieters selbst sein (so auch OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02 für fehlende Preisangaben).

  • VK Sachsen, 13.06.2003 - 1/SVK/053-03

    Leistungsverzeichnis durch Bieter geändert: Ausschluss!

    Diese Vorschrift ist grundsätzlich als Muß-Vorschrift zu lesen, da nur auf diese Weise eine Vergleichbarkeit der Angebote erzielt wird (OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02, S. 6).

    Eine Ausnahme kann allenfalls dann in engsten Grenzen gerechtfertigt sein, wenn die fehlenden Angaben die Eindeutigkeit des Angebots nicht tangieren, sie auf Grund der Geringfügigkeit keine kalkulatorischen Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen von Seiten des Bieters ausgeschlossen sind (OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493; OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02).

    Ausschlaggebend bei der Ermittlung des Gewichts der fehlenden Preisangabe kann, um Manipulationen zu vermeiden, nur das Angebot des betroffenen Bieters selbst sein (so auch OLG Brandenburg, B. v. 19.12.2002, Verg W 12/02).

  • VK Brandenburg, 18.06.2003 - VK 31/03

    Rechtzeitigkeit der Rüge

    Diese Vorschrift ist grundsätzlich als Muss-Vorschrift zu lesen, da nur auf diese Weise eine Vergleichbarkeit der Angebote erzielt werden kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 ­ Verg W 12/02; BGH, Urteil vom 7.01.2003 ­ X ZR 50/01).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2003 - Verg W 17/02

    Kostentragung nach Antragsrücknahme

    In einem derartigen Fall scheidet eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen aus, auch wenn diese den siegreichen Auftraggeber unterstützt hat (so schon der Beschluß des Senates vom 3.8.2001, Verg W 3/01; Beschluß des Senates vom 4.2.2003, Verg W 16/02); anders, wenn das von der Beigeladenen selbst eingelegte Rechtsmittel erfolgreich ist (Beschluß des Senates vom 26.11.2002, Verg W 12/02).
  • VK Brandenburg, 14.07.2003 - VK 40/03

    Unverzügliche Rüge vor Angebotseröffnung

    Soweit aus der Formulierung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A als Soll-Vorschrift bislang abgeleitet worden ist, dass der Ausschluss eines Angebots wegen Fehlens geforderter Preise oder Erklärungen im Ermessen des Auftraggebers steht und ein Ausschluss davon abhängt, ob eine solche Erklärung wettbewerbsrelevanten Charakter (dann Ausschluss zwingend) oder deren Fehlen keinen Einfluss auf Preise, Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts hat, so dass diese im Rahmen der Möglichkeiten des § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können (so Thüringer OLG, Beschluss v. 08.04.2003, 6 Verg 1/03; OLG Dresden, Beschluss v. 18.10.2001, WVerg 0008/01 je m.w.N.; kritisch OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002, Az.: Verg W 12/02;… s. ferner Kratzenberg, in: Ingenstau/Korbion (Hrsg.), VOB/A, 14. Aufl. 2001, § 25 Rdnr. 14;… Rusam, in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl. 2000, § 25 Rdnr. 127;… Franke/Grünhagen, in: Franke u.a. (Hrsg.), VOB-Kommentar, 2002, § 25 Rdnr. 92 ff.), ist an dieser Auslegung unabhängig davon, ob die im Angebot der Antragstellerin nicht kalkulierten Anforderungen wettbewerbsrelevanten Charakter haben, nicht mehr festzuhalten.
  • VK Brandenburg, 07.07.2003 - VK 35/03

    Geforderte Erklärungen bedürfen berechtigtem Interesse

    Aus dem Wortlaut des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, der als Soll-Vorschrift formuliert ist, wird teilweise abgeleitet, dass der Ausschluss eines Angebots wegen Fehlens geforderter Erklärungen im Ermessen des Auftraggebers steht und ein Ausschluss davon abhängt, ob eine solche Erklärung wettbewerbsrelevanten Charakter (dann Ausschluss zwingend) oder deren Fehlen keinen Einfluss auf Preise, Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts hat, so dass diese im Rahmen der Möglichkeiten des § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können (so jüngst zu fehlenden geforderten Erklärungen: VK Münster, Beschluss v. 09.05.2003, Az.: 07/03 m.w.N.; in diesem Sinne zu fehlenden Preisangaben Thüringer OLG, Beschluss v. 08.04.2003, 6 Verg 1/03; OLG Dresden, Beschluss v. 18.10.2001, WVerg 0008/01 je m.w.N.; kritisch OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002, Az.: Verg W 12/02;… s. ferner Kratzenberg, in: Ingenstau/Korbion (Hrsg.), VOB/A, 14. Aufl. 2001, § 25 Rdnr. 14;… Rusam, in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl. 2000, § 25 Rdnr. 127;… Franke/Grünhagen, in: Franke u.a. (Hrsg.), VOB-Kommentar, 2002, § 25 Rdnr. 92 ff.).
  • VK Brandenburg, 19.01.2004 - VK 76/03

    Verdachtsrüge unzulässig!

    Da das Klinikum als Eigenbetrieb im Nachprüfungsverfahren nicht beteiligtenfähig ist (OLG Brandenburg Verg W 12/02), erfolgte die Zustellung an die Stadtverwaltung ... als öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 98 Nr. 1 GWB, die den Vorgang an die Auftraggeberin dieses Nachprüfungsverfahrens weiterleitete.
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