Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Verg W 18/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOL/A -EG § 19 Abs. 6
Ausschließung eines Angebots wegen Unauskömmlichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausschließung eines Angebots wegen Unauskömmlichkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Angemessenheit des Angebotspreises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Auskömmlichkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterkostenangebot: Ausschluss! (IBR 2011, 420)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 17.12.2010 - VK 61/10
- OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Verg W 18/10
Papierfundstellen
- ZfBR 2011, 613 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- VK Brandenburg, 17.12.2010 - VK 61/10
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Verg W 18/10
Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen und des Auftraggebers wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 17.12.2010 (Az.: VK 61/10) aufgehoben.Rn. 29 den Beschluss der Vergabekammer vom 17.12.2010 - VK 61/10 - aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.
- OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - Verg 54/06
Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Verg W 18/10
46 Die Angemessenheit des Angebotspreises ist durch eine Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses innerhalb des vom Ausschluss bedrohten Angebots zu ermitteln, d. h. dass der Gesamtpreis des Angebots in eine Relation zum Wert der angebotenen Leistung zu stellen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006, VII-Verg 54/06, NZBau 2007, 462, zitiert nach Juris;… Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Aufl. 2011, § 19 EG Rn 221).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im …
Der Interventionsgrad wird von den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte unterschiedlich definiert (für das Erfordernis eines 20 %-igen Abstands zum nächstniedrigen Angebot haben sich z.B. ausgesprochen: OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 6 Verg 3/99; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2004 - 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 17.November 2011 - 13 Verg 6/11; OLG Düsseldorf, z.B. Beschluss vom 23. März 2005 - VII-Verg 77/04; Beschluss vom 25. April 2012 - VII-Verg 61/11; einen zehnprozentigen Preisabstand als Aufgreifschwelle haben unter anderem vertreten: OLG München, VergabeR 2006, 802, 807; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Verg W 13/10; Beschluss vom 22. März 2011 - Verg W 18/10 - wobei zu verzeichnen ist, dass das OLG München durch Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12 - wie das BayObLG wiederum zu einer Aufgreifschwelle von 20 % übergegangen ist).c) Bei der Entscheidung der Frage, ob das Angebot ungewöhnlich oder unangemessen niedrig ist und ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vorliegt, kommt dem öffentlichen Auftraggeber im Rechtssinn kein Beurteilungsspielraum zu (so missverständlich die Vergabekammer, VKB 12 - nur vermeintlich im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2013 - Verg W 18/10, Rn. 53).
- VK Schleswig-Holstein, 06.04.2011 - VK-SH 5/11
Wie ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen vorzugehen?
Bei der Frage, ob eine Aufklärungspflicht besteht, hat der Auftraggeber einen gewissen Beurteilungsspielraum, der nur der begrenzten Kontrolle unterliegt (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10).Während teilweise bereits eine Abweichung von 10% als ausreichend angesehen wird (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10; OLG München, Beschluss vom 02.06.2006, Verg 12/06; VK Nordbayern, Beschluss vom 15.01.2004, 320.VK-3194-46/03), entsteht nach anderen die Aufklärungspflicht erst bei einer Abweichung von mehr als 20% (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.03.2004, 11 Verg 4/04, 11 Verg 5/04).
Die ASt hätte in diesem Zusammenhang auch darlegen müssen, in welcher Art und Weise sie die geschuldeten Leistungen erbringen wollte (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10).
Allein der Bieter ist in der Lage, zur Auskömmlichkeit seiner Kalkulation Stellung zu nehmen und die Bedenken der Vergabestelle zu entkräften (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10; erkennende Kammer, Beschluss vom 06.06.2007, VK-SH 10/07; 1. VK Bund, Beschluss vom 20.04.2005, VK 1-23/05).
Eine Verletzung des Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von ihm getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10; VK Berlin, Beschluss vom 27.07.2009, VK - B 1 -18/09; 1. VK Bund, Beschluss vom 20.04.2005, VK 1 - 23/05;… Weyand, Vergaberecht 2010 Praxiskommentar, § 16 VOL/A Nr. 116.8.1.1.2 Rz. 579).
- OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!
Und zur allgemeinen Orientierung geeignete Rechtsprechung lag bereits bei Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens in ausreichendem Umfang vor (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 08.06.2016 - VII-Verg 57/17, zitiert nach juris, Tz. 14 ff., und vom 28.09.2006 - VII-Verg 49/06, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011 - Verg W 18/10, zitiert nach juris, Tz. 42 ff.).
- OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12
Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und …
Rn. 90 Insoweit die Antragstellerin auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10 2011) verweist, ist anzumerken, dass das OLG Brandenburg sich mit einem Ausschluss eines Angebotes wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu befassen hatte und die Aufklärungspflicht nach § 19 Abs. 6 S.1 EG VOL/A nur bei einem ungewöhnlich niederen Preis besteht. - VK Bund, 18.11.2013 - VK 1-99/13
Nachprüfungsverfahren: Gebäude- und Glasreinigung
Dabei werden Schwellen von 10% (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2013, Verg W 18/10; OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06) und 20% Preisabstand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005, VII-Verg 77/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2004, 11 Verg 4/04) genannt.Ag den ihr insoweit zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2013, Verg W 18/10) nicht überschritten.
Darüber hinaus ist - jedenfalls wenn es sich um ein Unterkostenangebot handelt - im Rahmen einer Prognoseentscheidung (mit Beurteilungsspielraum) seitens des Auftraggebers zu entscheiden, ob der Bieter den Auftrag zum angebotenen Preis voraussichtlich ordnungsgemäß ausführen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2011, VII-Verg 45/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2013, Verg W 18/10;… Dicks in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 19 EG Rn. 229).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Verg 26/22
Unbegründeter Nachprüfungsantrag aufgrund Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines …
Nur wenn sich ergibt, dass der Wert der Leistung zum Betrag der Gegenleistung, das heißt zum Gesamtpreis, in einem erheblichen Missverhältnis steht, kann von einer Unangemessenheit des Preises gesprochen werden (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006, VII-Verg 54/06, NZBau 2007, 462, 464; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2011, Verg W 18/10, BeckRS 2011, 6542;… Lausen in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2019, VgV § 60 Rn. 20).Rn. 51 Dabei ist zu beachten, dass es Sache des Bieters ist, den Nachweis der Seriosität seines Angebots erbringen (EuGH…, Urteil vom 29. März 2012, C-599/10, EuZW 2012, 387 Rn. 29 - SAG ELV Slovensko; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2011, Verg W 18/10, BeckRS 2011, 6542, unter II.2.b.bb).
- VK Niedersachsen, 14.12.2012 - VgK-48/12
Unsachgerechte Ausübung der Befugnis des Ausschreibenden zur Prüfung der …
Dieser ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur beschränkt überprüfbar (vgl. VK Bund, Beschluss vom 31. Mai 2011, VK 3-56/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10).Im Bereich der VOL/A orientieren sich Rechtsprechung und Schrifttum je nach Branche und je nach individueller Bewegung der Preise auf dem Markt mehrheitlich an einer Aufgreifschwelle von etwa 20 %, ab der der öffentliche Auftraggeber sogar verpflichtet ist, eine Prüfung der Auskömmlichkeit im Interesse der Konkurrenten vorzunehmen (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10; VK Niedersachsen, Beschluss vom 30.06.2010 - VgK-26/2010).
Will dieser den Ausschluss seines Angebots vermeiden, hat er Gründe darzulegen, die den Anschein der Unauskömmlichkeit seines Angebots widerlegen ( OLG Brandenburg Beschluss vom 22.03.2011 Verg W 18/10;… Horn in Müller-Wrede, VOL/A, 3. Aufl. 2010, § 19 EG, Rdnr. 180).
- VK Sachsen, 01.03.2017 - 1/SVK/037-16
Präqualifiziert heißt nicht (automatisch) geeignet!
Es unterliegt grundsätzlich der Beurteilung des Auftraggebers, ob er das Angebot als "verdächtig" ansieht und deshalb eine Prüfung einleitet (…vgl. Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl -, § 16 VOB/A 2012, Rz. 388), was zunächst dazu führt, dass die Einstufung, ob das Angebot eines Bieters als ungewöhnlich niedrig einzustufen ist oder nicht, nur einer beschränkten Kontrolle durch die Vergabekammern unterliegt (VK Sachsen, B. v. 26.05.2015 - 1/SVK/015-15; VK Südbayern, B. v. 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11, OLG Brandenburg B. v. 22.03.2011, Verg W 18/10). - VK Berlin, 06.08.2015 - VK-B1-17/15 Zwar besteht zwischen dem Angebotspreis des Bestbieters xxx und dem Angebotspreis des nächstplatzierten Bieters, hier der Antragstellerin, eine Preisdifferenz von ca. 30 %, so dass den Auftraggeber grundsätzlich eine Prüfungspflicht zur Aufklärung des gegebenenfalls unangemessen niedrigen Preises trifft, da zumindest bei einer Preisdifferenz von mehr als 20 % widerlegbar vermutet wird, dass der Bestbieter aufgrund seiner Preiskalkulation in Gefahr gerät, seinen Leistungsverpflichtungen nicht antragsgemäß nachkommen zu können (OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2011, Verg W 18/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.08.2014, 15 Verg 7/14).
- VK Südbayern, 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11
Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers !
Das OLG Brandenburg wies hierzu in seiner Entscheidung vom 22.03.2011, Verg W 18/10 darauf hin, dass die aus § 19 Abs. 6 Satz 1 EG VOL/A folgende Aufklärungspflicht dann besteht, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint.Wie auch das OLG Brandenburg in seiner Entscheidung vom 22.03.2011, Verg W 18/10 darauf hinwies, "muss nicht der Auftraggeber dem Bieter nachweisen, dass dessen Angebot unauskömmlich ist, vielmehr geht die Beweislast auf den Bieter über.
- VK Sachsen, 10.02.2023 - 1/SVK/031-22
Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Preise!
- VK Sachsen, 16.01.2020 - 1/SVK/040-19
Müssen Nachweise und Erklärungen vorsorglich eingeholt werden?
- VK Niedersachsen, 02.03.2015 - VgK-03/15
Neuberücksichtigung eines Angebots im Rahmen eines Vergabeverfahren zur …
- VK Niedersachsen, 01.02.2016 - VgK-51/15
Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung eines öffentlichen …
- VK Westfalen, 25.02.2026 - VK-10/26
Keine Willkür bei der Preisprüfung!
- VK Münster, 17.06.2011 - VK 5/11
VOL/A 2009: Keine Übertragung von ungewöhnlichem Wagnis!
- VK Brandenburg, 29.10.2015 - VK 19/15
Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!
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