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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3942
OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11 (https://dejure.org/2011,3942)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - Verg W 4/11 (https://dejure.org/2011,3942)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - Verg W 4/11 (https://dejure.org/2011,3942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107 Abs. 2
    Zulässiges Ziel eines Vergabenachprüfungsantrags; Abwendung der weiteren Durchführung des Vergabeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Abwendung einer weiteren Durchführung des Vergabeverfahrens als nicht zulässiges Rechtsschutzziel eines vergaberechtlichen Nachprüfungsantrags; Fehlen der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren bei fehlendem Angebot an der Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Angebot - keine Antragsbefugnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (16)

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Sein einziger Zweck ist es, einem am Auftrag interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den Auftraggeber zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen, das notwendig ist, um einen wegen eines Fehlers des Auftraggebers dem Antragsteller entstandenen oder drohenden Schaden zu beseitigen bzw. zu verhindern (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 04.02.2009, 1 Verg 4/08, VergabeR 2009, 682, so auch zutreffend Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2010, L 21 SF 152/10, zitiert nach juris.de) Im Hinblick auf diesen Zweck ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

    Ein vergaberechtlicher Anspruch, eine Auftragsvergabe durch Aufhebung der Ausschreibung endgültig zu verhindern, besteht nicht (vgl. BGHZ 183, 95 ; OLG Koblenz, Beschluss v. 04.02.2009 aaO.; Senat, Beschluss v. 05.10.2004, Verg W 12/04, VergabeR 2005, 138; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.03.2001, Verg 2/01, VergabeR 2001, 234; OLG Rostock, Beschluss v. 10.05.2000, 17 W 4/00, NZBau 2001, 285 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Sein einziger Zweck ist es, einem am Auftrag interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den Auftraggeber zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen, das notwendig ist, um einen wegen eines Fehlers des Auftraggebers dem Antragsteller entstandenen oder drohenden Schaden zu beseitigen bzw. zu verhindern (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 04.02.2009, 1 Verg 4/08, VergabeR 2009, 682, so auch zutreffend Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2010, L 21 SF 152/10, zitiert nach juris.de) Im Hinblick auf diesen Zweck ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 2 GWB dann zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht, und wenn es ferner darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

    Die dabei zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung stützt sich auf mehrere, dieselbe Ausschreibung betreffende Hauptsacheentscheidungen in verschiedenen Parallelverfahren (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.09.2010, L 1 SF 98/10 und L 1 SF 110/10; sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2010 aaO. zitiert jeweils nach juris.de).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 98/10

    Krankenversicherung - Ausschreibung selektiver Lieferverträge zwischen einzelnen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Onkologie Patienten mit parenteralen Zubereitungen - abgesehen von den Fällen, in denen die Verabreichung gerade vom aktuellen, unmittelbar zu bestimmenden Gesundheitszustand abhängt - kurzfristig versorgt werden müssen, ohne dass von ihnen verlangt werden kann, zu einem im Voraus bestimmten Termin beim Arzt zu sein (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2010, L 1 SF 98/10, zitiert nach juris.de).

    Die dabei zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung stützt sich auf mehrere, dieselbe Ausschreibung betreffende Hauptsacheentscheidungen in verschiedenen Parallelverfahren (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.09.2010, L 1 SF 98/10 und L 1 SF 110/10; sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22.07.2010 aaO. zitiert jeweils nach juris.de).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 110/10
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Die dabei zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung stützt sich auf mehrere, dieselbe Ausschreibung betreffende Hauptsacheentscheidungen in verschiedenen Parallelverfahren (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.09.2010, L 1 SF 98/10 und L 1 SF 110/10; sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22.07.2010 aaO. zitiert jeweils nach juris.de).

    Den Auftragswert eines jeden Gebietsloses schätzt der Senat in Übereinstimmung mit dem Landesozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss v. 01.10.2010, L 1 SF 110/10) auf jeweils 1 Mio. EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 16.05.2011, Verg W 2/11, zitiert nach juris.de).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. BGHZ 159, 186 ).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Ein vergaberechtlicher Anspruch, eine Auftragsvergabe durch Aufhebung der Ausschreibung endgültig zu verhindern, besteht nicht (vgl. BGHZ 183, 95 ;… OLG Koblenz, Beschluss v. 04.02.2009 aaO.; Senat, Beschluss v. 05.10.2004, Verg W 12/04, VergabeR 2005, 138; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.03.2001, Verg 2/01, VergabeR 2001, 234; OLG Rostock, Beschluss v. 10.05.2000, 17 W 4/00, NZBau 2001, 285 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Dieser Umstand für sich hindert die Antragsbefugnis nicht, denn die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften kann auch dann für einen drohenden Schaden ursächlich sein, wenn ein am Auftrag interessiertes Unternehmen gerade durch den gerügten Verstoß an der Abgabe eines Angebots mit Chancen auf den Zuschlag gehindert worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445 ; BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001, Verg 11/01, VergabeR 2002, 77; OLG Rostock, Beschluss v. 24.09.2001, 17 W 11/01, VergabeR 2002, 193; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 07.05.2008, 1 Verg 5/07, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 07.08.2008, Verg W 11/08, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.01.2009, Verg 59/08, VergabeR 2009, 619).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Dieser Umstand für sich hindert die Antragsbefugnis nicht, denn die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften kann auch dann für einen drohenden Schaden ursächlich sein, wenn ein am Auftrag interessiertes Unternehmen gerade durch den gerügten Verstoß an der Abgabe eines Angebots mit Chancen auf den Zuschlag gehindert worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445 ; BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001, Verg 11/01, VergabeR 2002, 77; OLG Rostock, Beschluss v. 24.09.2001, 17 W 11/01, VergabeR 2002, 193; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 07.05.2008, 1 Verg 5/07, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 07.08.2008, Verg W 11/08, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.01.2009, Verg 59/08, VergabeR 2009, 619).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Dieser Umstand für sich hindert die Antragsbefugnis nicht, denn die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften kann auch dann für einen drohenden Schaden ursächlich sein, wenn ein am Auftrag interessiertes Unternehmen gerade durch den gerügten Verstoß an der Abgabe eines Angebots mit Chancen auf den Zuschlag gehindert worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445 ; BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001, Verg 11/01, VergabeR 2002, 77; OLG Rostock, Beschluss v. 24.09.2001, 17 W 11/01, VergabeR 2002, 193; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 07.05.2008, 1 Verg 5/07, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 07.08.2008, Verg W 11/08, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.01.2009, Verg 59/08, VergabeR 2009, 619).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 11/08

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11
    Dieser Umstand für sich hindert die Antragsbefugnis nicht, denn die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften kann auch dann für einen drohenden Schaden ursächlich sein, wenn ein am Auftrag interessiertes Unternehmen gerade durch den gerügten Verstoß an der Abgabe eines Angebots mit Chancen auf den Zuschlag gehindert worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445 ; BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001, Verg 11/01, VergabeR 2002, 77; OLG Rostock, Beschluss v. 24.09.2001, 17 W 11/01, VergabeR 2002, 193; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 07.05.2008, 1 Verg 5/07, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 07.08.2008, Verg W 11/08, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.01.2009, Verg 59/08, VergabeR 2009, 619).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von …

  • OLG Rostock, 24.09.2001 - 17 W 11/01

    Zu den Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses gem. § 107 Abs. 2 GWB im …

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2008 - 1 Verg 5/07

    Zur Antragsbefugnis eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 102 GWB

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2001 - Verg 2/01

    Doppel- oder Sukzessionsausschreibung

  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00

    Begriff des offenbaren Missverhältnisses; Zulässigkeit eines vorbeugenden Antrags …

  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen …

  • OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12

    Finanzamt - Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Dokumentation; …

    Eine Antragsbefugnis wäre zwar ausgeschlossen, wenn der Nichtbieter bzw. - wie hier - der Nichtbewerber objektiv nicht in der Lage wäre, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben (vgl. zuletzt Brandenburg. OLG, Beschluss v. 03.11.2011, Verg W 4/11).
  • OLG Karlsruhe, 29.04.2022 - 15 Verg 2/22

    Losvergabe ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

    Ungeachtet des Umstandes, dass die Antragstellerin Bedenken geäußert hat, ob die Antragsgegnerin im Wege einer Inhouse-Vergabe an ihre Mitglieder ihrerseits Leistungen vergeben kann, zielt ihr Nachprüfungsantrag nicht darauf ab, die Auftragserteilung zu verhindern (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2011, Verg W 4/11), sondern auf die Durchführung eines ihrer Meinung nach vergaberechtsmäßigen Verfahrens, in dem sie in der Lage wäre, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben.
  • VG München, 22.07.2021 - M 18 E 21.2712

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für vorläufige Untersagung der Vergabe von …

    Die Beurteilung dieser Frage obliegt jedoch dem Verwaltungsgericht als sachnäherer Instanz und kann nicht zum Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gemacht werden (…vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 13.5.2015 - VII-Verg 38/14 - juris Rn. 30; OLG Brandenburg, B.v. 3.11.2011 - Verg W 4/11 - juris;… VG Münster, U.v. 18.8.2004 - 9 L 970/04 - juris Rn. 8; Schweigler, JAmt 2019, 292 f.).

    Das Nachprüfungsverfahren hat den Zweck, dass Aufträge - ordnungsgemäß - erteilt werden, nicht, dass die Auftragserteilung verhindert wird (OLG Brandenburg, B.v. 3.11.2011 - Verg W 4/11 - juris).

  • VK Bund, 28.05.2014 - VK 2-35/14

    Nachprüfungsverfahren: Medien

    Bei einer solchen Konstellation fehlt in der Regel das Interesse am Auftrag (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 3. November 2011, Verg W 4/11; Beschluss vom 5. Oktober 2004, Verg W 12/04).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 CE 21.2141

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Begehren auf Unterlassung der …

    Die Abwendung der Durchführung eines Vergabeverfahrens an sich, ist kein Rechtsschutzziel, welches in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zulässiger Weise verfolgt werden könnte (…OLG Düsseldorf, B.v. 13.5.2015 - VII-Verg 38/14 - juris, Rn. 30; OLG Brandenburg, B.v. 3.11.2011 - Verg W 4/11 - juris;… VG Münster, U.v. 18.8.2004 - 9 L 970/04 - juris, Rn. 8).

    Nachprüfungsverfahren haben allein den Zweck, dass Aufträge - ordnungsgemäß - erteilt werden, nicht aber, dass die Auftragserteilung überhaupt verhindert wird (vgl. OLG Brandenburg, B.v. 3.11.2011 - Verg W 4/11 - juris, m.w.N.).

  • VK Bund, 15.08.2018 - VK 1-69/18

    Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Arztpraxen

    Das Rechtsschutzziel, ein Vergabeverfahren zu verhindern und Vergaberecht nicht anzuwenden, ist nämlich nicht vom Vergaberechtsschutz umfasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 3. November 2011, Verg W 4/11 m.z.N. und vom 7. Oktober 2010, Verg W 12/10; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 28. Mai 2014, VK 2-35/14).
  • VK Bund, 21.09.2018 - VK 1-83/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Das Rechtsschutzziel, ein Vergabeverfahren zu verhindern und Vergaberecht nicht anzuwenden, ist jedoch nicht vom Vergaberechtsschutz umfasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 59/17; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 3. November 2011, Verg W 4/11 m.z.N. und vom 7. Oktober 2010, Verg W 12/10; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 28. Mai 2014, VK 2-35/14).
  • VK Bund, 20.04.2017 - VK 1-33/17

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen, parenteralen Zubereitungen …

    Ein solches Rechtsschutzziel ist nicht vom Vergaberechtsschutz umfasst (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2011, Verg W 4/11 m.z.N.; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 28. Mai 2014, VK 2-35/14).
  • VK Brandenburg, 18.04.2012 - VK 9/12

    Nachprüfungsantrag: Darlegung eines drohenden Schadens genügt!

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass der Antragsteller schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, sodass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2011 - Verg W 4/11 m.w.N.).
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