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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2879
OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04 (https://dejure.org/2004,2879)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.2004 - Verg W 12/04 (https://dejure.org/2004,2879)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - Verg W 12/04 (https://dejure.org/2004,2879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Antragsbefugnis zwecks Ausschreibungsverhinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 107 § 112; VOL/A § 26
    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von Vertragsverletzungen im Nachprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Antragsbefugnis im Vergabeverfahren; Zulässigkeit einer neuen Ausschreibung; Verletzung vergaberrechtlicher Vorschriften vor Wertung der Angebote

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhinderung einer Vergabe insgesamt ist kein zulässiges Rechtsschutzziel im Nachprüfungsverfahren! (IBR 2005, 53)

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 120 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 138
  • ZfBR 2005, 84
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00

    Begriff des offenbaren Missverhältnisses; Zulässigkeit eines vorbeugenden Antrags …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04
    Nur die Verletzung solcher Vorschriften kann jedoch in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden (so auch OLG Rostock, Beschluss vom 10.5.2000, 17 W 4/00).
  • OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04
    Dies betraf jedoch Fälle, in denen das Vergabeverfahren an schwer wiegenden Vergabeverstößen litt, die im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar waren und nur durch eine neue Ausschreibung beseitigt werden konnten (so OLG Naumburg, Beschluss vom 16.9.2002 - 1 Verg 2/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2001 - Verg 2/01

    Doppel- oder Sukzessionsausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04
    2.) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, weil der Antragstellerin, die ausschließlich die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt, die für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erforderlich Antragsbefugnis fehlt (so auch OLG Rostock, Beschluss vom 10.5.2000, 1 W 4/00, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 234, 235).
  • OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04
    2.) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, weil der Antragstellerin, die ausschließlich die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt, die für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erforderlich Antragsbefugnis fehlt (so auch OLG Rostock, Beschluss vom 10.5.2000, 1 W 4/00, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 234, 235).
  • VK Brandenburg, 10.09.2004 - VK 39/04

    Krankenhaus als öffentlicher Auftraggeber?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04
    Verg W 12/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 39/04 Vergabekammer des Landes Brandenburg.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Dafür, dass im Streitfall ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. insoweit z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 05.10.2004 - Verg W 12/04), ist nichts ersichtlich und wird auch weder von der Antragsgegnerin noch der Beigeladenen etwas dargetan.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist zwar die Auffassung der Antragsgegnerin, dass nach der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Unternehmen, die kein Angebot abgegeben haben, substantiiert darlegen müssen, an der Angebotseinreichung gerade durch ein vergaberechtswidriges Verhalten des Antragsgegners gehindert worden zu sein (vgl. BayObLG, Beschl. v. 4.2.2003 - Verg 31/02, VergabeR 2003, 345; Brandenburgisches OLG, VergabeR 2005, 138; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445, 446; OLG Rostock VergabeR 2002, 193; vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 688, 689 unter II.1.
  • OLG Dresden, 11.04.2005 - WVerg 5/05

    Vergabe; Verhandlungsverfahren

    Ein Nachprüfungsbegehren, welches darauf gestützt wird, dass der Antragsteller den streitbefangenen Auftrag bereits inne habe und deshalb eine (anderweitige) Vergabe nicht mehr stattfinden dürfe, ist unzulässig (in Anschluss an OLG Brandenburg, VergR 2005, 138).

    Bejaht man nämlich - entsprechend der Auffassung der Antragstellerin - diese Frage, so spricht im Ergebnis alles dafür, dass das Nachprüfungsbegehren dann sogar unzulässig wäre (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation OLG Brandenburg, VergR 2005, 138 mit zustimmender Anmerkung Vogel).

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