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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,891
BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,891)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.2001 - Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,891)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 2001 - Verg 10/01 (https://dejure.org/2001,891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Preisaufschlüsselung: Angebot unvollständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Natursteinarbeiten II

    Ausschluss wegen unvollständiger Preisangabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschreibung von Bauleistungen nach § 3a Nr. 1 Buchst. a Allgemeine Bestimmungen f. d. Vergabe von Bauleistungen (VOB/A); Untersagung, im Nachprüfungsverfahren den Zuschlag an die Beigeladene zu erteilen; Teilnahme am Vergabeverfahren bei Eröffnung des ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Preisaufschlüsselung: Angebot unvollständig? (IBR 2001, 691)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 581
  • BauR 2002, 683 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 182
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01
    Aus dieser Formulierung wird gefolgert, daß die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393;… Heyermann/Riedel/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7;… Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21;… Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6a).

    Unerheblich ist es daher, wenn Erklärungen fehlen, die ohne Einfluß auf die Preise und damit auf das Wettbe werbsergebnis sind, so daß ihre nachträgliche Ergänzung die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht verändert (BayObLGZ 1999, 389/394 m.w.N.).

    Die von der Antragstellerin zur Frage der Nachholbarkeit herangezogene Entscheidung des OLG Celle (BauR 1986, 436) betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich ein dem Angebot nicht beiliegendes Formblatt, dessen Inhalt nicht Vertragsbestandteil werden sollte und damit auch nicht Teil des Angebots war; bei einer solchen Fallgestaltung ist eine Nachreichung des fehlenden Formblatts grundsätzlich möglich (vgl. auch BayObLGZ 1999, 389/396).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01
    Denn § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll gerade bei Rügen von für die Vergabeentscheidung offensichtlich nicht relevanten Verstößen verhindern, daß diese der Überprüfung in einem Nachprüfungsverfahren unterzogen werden müssen (BayObLGZ 2000, 109/122 f. m.w.N.).
  • VK Nordbayern, 15.06.2001 - 320.VK-3194-15/01

    Zum Vollzug der BayNpV und des GWB

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01
    Verg 10/01 14/Str/v Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-15/01.
  • OLG Celle, 24.10.1985 - 14 U 66/85

    Schadensersatzanspruch eines Bieters bei einer öffentlichen Ausschreibung wegen …

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01
    Die von der Antragstellerin zur Frage der Nachholbarkeit herangezogene Entscheidung des OLG Celle (BauR 1986, 436) betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich ein dem Angebot nicht beiliegendes Formblatt, dessen Inhalt nicht Vertragsbestandteil werden sollte und damit auch nicht Teil des Angebots war; bei einer solchen Fallgestaltung ist eine Nachreichung des fehlenden Formblatts grundsätzlich möglich (vgl. auch BayObLGZ 1999, 389/396).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2019 - 15 A 2792/18

    Gegen Vergaberecht verstoßen: Müssen Fördermittel zurückgefordert werden?

    Rn. 43 Vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02 -, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 18. September 2001 - Verg. 10/01 -, juris Rn. 17 ff.

    Rn. 47 Vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. September 2001 - Verg. 10/01 -, juris Rn. 20.

    Dass später die Vergabekammer Nordbayern in ihrem Beschluss vom 15. Juni 2001, der dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18. September 2001 - Verg. 10/01 - vorausging, oder das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 8. Januar 2002 - 21 U 82/01 -, juris, das dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2005 - X ZR 19/02 - vorausging, zwischenzeitlich eine abweichende Auffassung zu diesem Problemkreis vertreten haben, vermag einen durchsetzungsfähigen Vertrauensschutz zugunsten des Klägers nicht zu begründen.

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im …

    Der Bundesgerichtshof setzt sich hierbei nicht im Einzelnen mit der Rechtsprechung der Obergerichte auseinander, nach der eine Unterscheidung in wettbewerbsrelevante Erklärungen einerseits und solche Erklärungen andererseits vorgenommen wird, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts haben (siehe BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182/184; ThürOLG Beschluss vom 8.4.2003 6 Verg 1/03; OLG Dresden Beschluss vom 18.10.2001 WVerg 8/01; dazu auch Vergaberechts-Report 4/03) und die nach § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182; enger BayObLG VergabeR 2002, 252) besteht kein Grund, ein Angebot von der Wertung auszuschließen, wenn die fehlenden Angaben oder Erklärungen ohne Schädigung des Wettbewerbs nachträglich eingeholt werden können.

    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495; BayObLG NZBau 2002, 581).

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 S. 2 GWB), so dass ihm bereits die Antragsbefugnis für das Nachprüfungsverfahren fehlt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.09.2001, Verg 10/01).

    Ergibt sich aus Gründen, die außerhalb der Rüge liegen, dass dem Antragsteller von vorn herein keine Aussichten auf den Zuschlag zugebilligt werden können, fehlt das Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung des behaupteten Verfahrensverstoßes (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.09.2001, a.a.O. m.w.N.).

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