Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,128
BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05 (https://dejure.org/2005,128)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 (https://dejure.org/2005,128)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05 (https://dejure.org/2005,128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GWB § 128 Abs. 4 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    GWB § 128 Abs. 4 Satz 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten nach Zurücknahme des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer; Ausschreibung eines Auftrages; Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung der Vergabekammer; Erfordernis einer zurückweisenden Entscheidung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kostenentscheidung der Vergabekammer: selbständig anfechtbar

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
    Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen bei Klagerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 4 S. 2
    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erstattung von Beigeladenenkosten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Zurückgenommene Nachprüfungsanträge stellen Siege dar, die die siegreichen Behörden teuer zu stehen kommen.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 838
  • NZBau 2006, 196
  • VergabeR 2006, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).

    Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.).
  • OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

    "Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
  • VK Südbayern, 29.03.2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19

    Über eine Vergabeplattform abrufbare Bieterinformationen genügen nicht den …

    Die Antragstellerin trifft insoweit die hälftige Kostenlast, weil sie durch die Stellung des Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005, Az.: X ZB 22/05).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im …

    Dies gilt auch für die Kosten Beigeladener (BGHZ 158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Da sich die Beigeladene zu 1 gemäß § 120 Abs. 2 GWB vor dem Beschwerdegericht durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen musste, gehören dessen Gebühren zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren notwendigen Kosten, ohne dass es hierzu eines besonderen Ausspruches bedarf (…BGHZ 158 a. a. O.. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Auftraggeber oder der Beigeladenen zu 1 im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05, VergR 2006, 73 ff., zitiert nach Juris Tz 11 und X ZB 15/05 NZBau 2006, 392 f.

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (Sen.Beschl. v. 25.10.2005 - X ZB 22/05 u. X ZB 26/05, noch nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht