Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/01 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des Vergaberechts auf die mehrjährige Prolongation eines Dienstleistungsvertrages; Änderung des Auftragsinhalts gegenüber dem Ursprungsvertrag in wesentlichen Punkten im Zuge der Vertragsverlängerung
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/01
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 13/01
Papierfundstellen
- NZBau 2002, 54
- VergabeR 2001, 210
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11
Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A
Ein Änderungsvertrag, durch den der Auftrag nicht nur verlängert, sondern auch in erheblicher Weise beim Leistungsumfang und Entgelt geändert wird (OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 210; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001, Verg 3/01) kommt jedoch einer Neuvergabe gleich. - OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern …
Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennenden Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereich zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 = VergabeR 2001, 210). - OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 8/01
Wahrung der Fünf-Wochen-Frist
In ähnlichem Sinn hat der Senat bereits in einem Beschluss vom 14.2.2001 entschieden, dass die von einem öffentlichen Auftraggeber mit seinem Vertragspartner vereinbarte (mehrjährige) Verlängerung eines Dienstleistungsvertrages, mit der eine nach dem Ursprungsvertrag mögliche ordentliche Kündigung des Vertrages abgewendet wird und das Vertragsverhältnis bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortgesetzt werden soll, den Vergaberechtsvorschriften der §§ 97 ff. GWB unterliegt (vgl. VergabeR 2001, 210, 212 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04
Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien
Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; NZBau 2002, 54 = VergabeR 2001, 210). - OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16
Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines …
Rn. 43 Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 2005, VII Verg 70/04 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; NZBau 2002, 54 = VergabeR 2001, 210;… Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 251 zu § 114 GWB). - OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04
Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB
Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; NZBau 2002, 54 = VergabeR 2001, 210). - VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/03
Nachprüfungsantrages bei Kaufvertrag unzulässig!
Im Weiteren erläutert das OLG in dieser Entscheidung sodann, dass eine unzulässige Anpassung jedenfalls dann vorliegt, wenn diese in einer Neuvergabe vorkommt, die Voraussetzungen einer Neuvergabe hat das OLG dann wiederum in seiner Entscheidung vom 14.02.2001, Az.: Verg 13/01 umschrieben, wonach es sich um eine Neuvereinbarung handelt, wenn bedeutende Punkte abgeändert wurden, hier ggf. im Rahmen des Leistungsumfanges und im Bereich der Preisfestsetzung.
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