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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4334
BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,4334)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.2004 - Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,4334)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,4334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines Beigeladenen nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattung von Aufwendungen eines Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der für die Zivilgerichte geltenden Kostengrundsätze bei der Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die Pflicht zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen ; Beurteilung der Notwendigkeit der Hinzuziehung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren richtet sich nach ZPO! (IBR 2004, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2004, 666
  • ZfBR 2004, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren auch hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen allein nach den für die Zivilgerichte geltenden Kostengrundsätzen, also nach der ZPO, und nicht analog § 162 Abs. 3 VwGO (vgl. BGH vom 9.2.2004, X ZB 44/03 = VergabeR 2004, 201/208 = NZBau 2004, 229/232).

    Die Erstattung von Aufwendungen eines Beigeladenen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Kostenvorschriften der ZPO; eine Billigkeitsentscheidung analog § 162 Abs. 3 VwGO ist nicht zu treffen (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an BGH vom 9.2.2004, X ZB 44/03 = VergabeR 2004, 201/208).

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz ist mit Eingang der Einwilligung des Antragsgegners bei Gericht wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (vgl. zur Rechtslage im Verwaltungsprozess BVerwGE 30, 27;… Eyermann/Rennert VwGO 11. Aufl. § 92 Rn. 11;… Redeker/von Oertzen VwGO 13. Aufl. § 92 Rn. 8;… Kopp/Schenke VwGO 13. Aufl. § 92 Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01

    Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
  • OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Der Senat hält es für sachgerecht, die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle für notwendig zu erklären (§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. Art. 80 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG; vgl. zu den Abwägungskriterien Senatsbeschluss vom 19.9.2003, Verg 11/03 m.w.N. = VergabeR 2004, 259 m. Anm. Gassner; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 266/270 f.).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
  • BayObLG, 08.02.2001 - Verg 13/00

    Vergabesache, Beigeladener, Kostentragungspflicht, Kostenerstattung, …

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
    Der Senat hält deshalb an seiner bisher vertretenen Auffassung, über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen sei eine Billigkeitsentscheidung analog § 162 Abs. 3 VwGO zu treffen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 8.2.2001, Verg 13/00 = NZBau 2001, 344 ­ Leitsatz) nicht mehr fest.
  • BayObLG, 19.09.2003 - Verg 11/03

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor der …

  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 4/03

    Kostenerstattung: Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …

  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des …

    Eine Einwilligung der Beigeladenen wurde von der Rechtsprechung bisher ohnehin nicht für erforderlich gehalten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 11.05.2004, Verg 3/04, VergabeR 2004, 666 f. unter Hinweis auf BVerwGE 30, 27; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.08.2006, 1 Verg 7/06).

    a) Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte die Meinung vertreten (Beschl. v. 11.05.2004, a.a.O.), eine Rücknahme des Nachprüfungsantrages werde erst mit Eingang der Einwilligung des Antragsgegners bei Gericht wirksam (§ 269 Abs. 1 ZPO analog).

  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften.
  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Verg 12/09

    Öffentliche Aufträge: Materielle Beschwer eines Beigeladenen im …

    Da das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren als streitiges Verfahren vor den ordentlichen Gerichten konzipiert ist, sind hierfür die Kostenvorschriften der §§ 91 ff ZPO analog anzuwenden (vgl. BGHZ 146, 202, 216; BGH VergabeR 2004, 201 zitiert nach juris; BayObLG VergabeR 2004, 666-667 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2007, VII-Verg 53/05 zitiert nach juris;… Otting in Bechthold, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rdn. 6 m.w.N.;… Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdn. 81).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 21/07

    Kostenfolgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nach ständiger Rechtsprechung des Senats dazu nicht (genauso: BayObLG, Beschl. v. 11.5.2004 - Verg 3/04).
  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06

    Verfahren vor der Vergabekammer in Rheinland-Pfalz: Auslagenerstattung nach …

    Die auch in der Beschwerdeinstanz noch mögliche Rücknahme ist mit Eingang der Einwilligung der Antragsgegnerin beim Senat am 30. Mai 2006 wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

    Entsprechendes gilt für den Beschluss der Vergabekammer vom 08.07.2005, der (als Verwaltungsakt) seine Grundlage in dem Nachprüfungsantrag des Antragstellers hat (vgl. (BayObLG, Beschluss vom 11.05.2004, Verg 3/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; Beschluss vom 09.12.2002, Verg 35/02, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06

    Auftragsvergabe: Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages; …

    Die Antragstellerin, die gegen den ihren Nachprüfungsantrag vom 18. Mai 2006 zurückweisenden Beschluß der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2006 form- und fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt hatte, hat in der heutigen mündlichen Verhandlung den Nachprüfungsantrag und das Rechtsmittel mit Zustimmung der Antragsgegnerin - einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris) - zurückgenommen.
  • OLG Koblenz, 15.08.2006 - 1 Verg 7/06

    Auftragsvergabe: Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages; …

    Die auch in der Beschwerdeinstanz noch mögliche Rücknahme ist mit Eingang der Einwilligung der Antragsgegnerin beim Senat am 11. August 2006 wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris).
  • BayObLG, 13.10.2004 - Verg 21/04

    Kostentragung nach Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Hierzu zählen auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen (einschließlich Anwaltskosten, § 91 ZPO, § 120 Abs. 1 GWB; BayObLG, Beschluss vom 11.05.2004 - Verg 3/04).
  • VK Baden-Württemberg, 08.02.2005 - 1 VK 88/04

    Nachprüfungsverfahren: Kosten bei Erledigung

    Das BayObLG hat unter Bezugnahme auf den genannten BGH-Beschluss in seiner Entscheidung vom 11.05.2004 (VergabeR 2004, 666) ausgeführt, die Vorschrift des § 128 IV S. 2 GWB sei bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags ,,entsprechend" anwendbar.
  • VK Hamburg, 30.08.2005 - VgK 2/05

    Kosten bei Antragsrücknahme

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