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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - VII-Verg 85/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5592
OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - VII-Verg 85/05 (https://dejure.org/2006,5592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2006 - VII-Verg 85/05 (https://dejure.org/2006,5592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - VII-Verg 85/05 (https://dejure.org/2006,5592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr (2,0-fach)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 50 Abs. 2; RVG § 14 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung im Kostenfestsetzungsverfahren; Grundlage für die Vornahme der Kostenfestsetzung; Festsetzung des Streitwerts; Festsetzung der Geschäftsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessenheit einer 2,0-Geschäftsgebühr im Vergabenachprüfungsverfahren? (IBR 2006, 1346)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2005, 508
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - Verg 107/04

    anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat durch Beschluss vom 31.5.2005 (VII-Verg 107/04) zurückgewiesen.

    Dies ist im Rahmen der Streitwertfestsetzung für das damalige Beschwerdeverfahren im Senatsbeschluss vom 31.5.2005 (VII-Verg 107/04) ebenfalls schon begründet worden.

  • VK Köln, 09.11.2005 - VK VOL 31/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 9. November 2005 (VK VOL 31/2004) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung der Antragsgegnerin ist im vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr zu überprüfen, da diese durch den Beschluss der Vergabekammer vom 6.12.2004 (VK VOL 31/2004), und zwar durch den Ausspruch zu 3., bestandskräftig bereits festgestellt worden ist.

  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
    Dem ist vom OLG Naumburg (Beschl. v. 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und Beschl. v. 30.8.2005 - 1 Verg 4/05) sowie vom OLG München (Beschl. v. 23.1.2006 - Verg 22/05) zugestimmt worden.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
    Der Senat hat u.a. mit den Beschlüssen vom 24.5.2005 (VII-Verg 98/04) und vom 4.11.2005 (VII-Verg 9/05) entschieden, dass - sofern vor der Vergabekammer mündlich verhandelt worden ist - im Regelfall gegen die Festsetzung einer 2, 0-fachen Geschäftsgebühr nichts einzuwenden ist, d.h. die vom Rechtsanwalt in solchen Fällen gemäß § 14 Abs. 1 RVG getroffene Bestimmung nicht unbillig und daher verbindlich ist (vgl. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG).
  • OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05

    Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
    Dem ist vom OLG Naumburg (Beschl. v. 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und Beschl. v. 30.8.2005 - 1 Verg 4/05) sowie vom OLG München (Beschl. v. 23.1.2006 - Verg 22/05) zugestimmt worden.
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
    Die Bewertung ist in § 50 Abs. 2 GKG generalisierend mit 5 % der Auftragssumme festgelegt worden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2002 - Verg 23/00, WuW/E Verg 699).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - Verg 9/05

    Mündliche Verhandlung vor VK: Ansatz einer 2,0 Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05
    Der Senat hat u.a. mit den Beschlüssen vom 24.5.2005 (VII-Verg 98/04) und vom 4.11.2005 (VII-Verg 9/05) entschieden, dass - sofern vor der Vergabekammer mündlich verhandelt worden ist - im Regelfall gegen die Festsetzung einer 2, 0-fachen Geschäftsgebühr nichts einzuwenden ist, d.h. die vom Rechtsanwalt in solchen Fällen gemäß § 14 Abs. 1 RVG getroffene Bestimmung nicht unbillig und daher verbindlich ist (vgl. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe …

    Um den gebotenen effektiven Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen, ist der Auftraggeber in einer solchen Konstellation bei Meidung der Nichtigkeitssanktion gehalten, den anderen Bietern diese Gründe rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen (BGHZ 162, 116, 131 ff.; so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01, VergabeR 2002, 142; OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23.02.2005 - Verg 78/04, VergabeR 2005, 503 und Verg 85/04, VergabeR 2005, 508 sowie vom 24.02.2005 - Verg 88/04, NZBau 2005, 535; OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - Verg 4/05, VergabeR 2005, 620; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, VergabeR 2007, 86; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06, VergabeR 2007, 512).
  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 …

    Jedenfalls in diesen Fällen reicht es aus, dass der öffentliche Auftraggeber von dem Interesse des Unternehmens an dem Auftrag Kenntnis erlangt hat, und dass er dem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe erteilen kann (zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das Dienstleistung bisher ausgeführt hatte: OLG München, Beschluss vom 7. Juni 2005 - Verg 4/05 = VergabeR 2005, 620; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das im vorangehenden, aufgehobenen Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hatte: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2005 - Verg 85/05 = VergabeR 2005, 508; zur Informationspflicht bei freihändiger Vergabe gegenüber einem Unternehmen, das sich zwar nicht durch Vorlage eines förmlichen Angebots, aber durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Vergabestelle um den Erhalt des Auftrags beworben hatte: OLG Jena, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 6 Verg 5/03).
  • OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 1/22

    Gemeinnützige Organisationen - Kostenentscheidung nach Erledigung von …

    Das würde unter Zugrundelegung von § 50 Abs. 2 GKG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Verg 85/05, Rn. 3 bei juris) zu einem Gegenstandswert von 3.000.000,00 ? führen.
  • VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07

    Frage des Bestehens einer Pflicht zur Neuausschreibung bei ursprünglicher Vergabe …

    Gleichsam ohne Bedeutung für den vorliegenden Fall ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.02.2005, Verg 85/05, VergabeR 2005, 508), wonach der Bieterstatus i.S.v. § 13 VgV dadurch begründet werden soll, dass ein Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber sein Interesse am Erhalt des Auftrags bekundet: Anders als hier hatte der Antragsteller dort in einem unmittelbar vorangehenden, aufgehobenen Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2024 - Verg 19/24

    folgt

    Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist erst dann wirksam erfolgt, wenn der Zustellungsempfänger das zuzustellende Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 27. März 2001, 2 BvR 2211/97, NJW 2001, 1563; BGH, Beschluss vom 18. September 1990, XI ZB 8/90, NJW 1991, 42; Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006, VII-Verg 85/05, NJOZ 2006, 1466, 1467).
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