Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.11.1976

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1976 - IV ZB 20/76   

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BGH, 24.11.1976 - IV ZB 20/76 (https://dejure.org/1976,690)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1976 - IV ZB 20/76 (https://dejure.org/1976,690)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 (https://dejure.org/1976,690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mandatsverhältnis - Rechtsanwalt - Vorliegen einer ordnungsgemäßen Zustellung bei Zustellung an den bisherigen Prozessbevollmächtigten trotz Kündigung des anwaltlichen Dienstvertrages - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kündigung des Mandatsverhältnisses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 87; ZPO § 212 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 334
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Auch wenn der Prozeßbevollmächtigte dem Gericht gegenüber angezeigt hat, er habe das Mandat niedergelegt, können Zustellungen in wirksamer Form nur an ihn erfolgen, sofern der Vollmachtsvertrag und damit die Prozeßvollmacht in Wirklichkeit fortbestehen (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - VersR 1977, 334).

    Bestand zu diesem Zeitpunkt der Vollmachtvertrag im Innenverhältnis zwischen dem Kläger und seinen damaligen Prozeßbevollmächtigten noch weiter, weil etwa, wie den dem Verwaltungsgericht gegenüber abgegebenen Erklärungen der Prozeßbevollmächtigten entnommen werden könnte, deren Verbindung zum Kläger abgerissen war und der Vollmachtvertrag von ihnen daher nicht wirksam hatte gekündigt werden können, so war das Urteil ungeachtet der Mandatsniederlegung nach wie vor gemäß § 67 Abs. 3 Satz 3 VwGO den damaligen Prozeßbevollmächtigten - und nur diesen - zuzustellen (vgl. BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - VersR 1977 S. 334).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auch in diesem Fall können Zustellungen jedoch in wirksamer Weise nur an den Bevollmächtigten erfolgen, wenn der Vollmachtsvertrag (vgl. § 87 Abs. 1 ZPO) und damit die Prozeßvollmacht in Wirklichkeit fortbestehen, weil der Vollmachtsvertrag nicht wirksam gekündigt worden ist (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10275.83 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9 im Anschluß an BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - Versicherungsrecht 1977, 334).
  • BFH, 28.04.2010 - VIII R 8/08

    Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten bei Auslandsaufenthalt

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bundesgerichtshofs (BGH) folgt dies schon daraus, dass der Vollmachtsvertrag zwischen dem Kläger und dessen früheren Bevollmächtigten ungeachtet ihrer Mandatsniederlegung nicht wirksam gekündigt worden ist und infolgedessen die streitige Einspruchsentscheidung an die Bevollmächtigten hätte zugestellt werden müssen (BVerwG-Beschluss vom 4. Juli 1983  9 B 10275/83, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1984, 90 --unter Bezugnahme auf BGH-Beschluss vom 24. November 1976 IV ZB 20/76, Versicherungsrecht (VersR) 1977, 334-- zu einem Fall, in dem ebenso wie hier die Verbindung der Bevollmächtigten zu ihrem Mandanten abgerissen war; zustimmend zum BGH-Beschluss in VersR 1977, 334 auch BFH-Beschluss vom 4. Mai 1984 VI R 89/83, juris; FG Köln, Urteil vom 16. März 1995  13 K 1622/93, EFG 1995, 985; zu abweichenden Auffassungen im Schrifttum zur Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung unabhängig von einer Kündigung des Vollmachtvertrages s. Rüsken in Beermann/Gosch, AO, § 80 Rz 93).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

    Die Kündigung ist eine gegenüber dem Mandanten abzugebende Willenserklärung (vgl. BGH Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - VersR 1977, 334).
  • BFH, 15.04.2003 - X B 20/03

    NZB: Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung; Verfahrensfehler

    Diese ordnungsgemäße Ladung des Prozessbevollmächtigten X verlor ihre Wirkung für und gegen den Kläger nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dadurch, dass Rechtsanwalt X nach der am 6. November 2002 vollzogenen Zustellung dem FG am 4. Dezember 2002 die Niederlegung des Mandats anzeigte (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, unter II. 1. b der Gründe; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; BSG-Beschluss vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1975, 582; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. November 1976 IV ZB 20/76, HFR 1977, 455; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • VG München, 10.05.2016 - M 12 K 15.50474

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien - keine systemischen Mängel des

    Insbesondere wird das Vertragsverhältnis auch nicht durch die Nichterreichbarkeit des Mandanten das Vertragsverhältnis beendet (vgl. BGH, B. v. 24.11.1976 - IV ZB 20/76 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 9 B 799.97

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Rechtsanwältin M. war zu dieser Zeit noch Prozeßbevollmächtigte der Beigeladenen; ihre Erklärung vom 13. August 1996 gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof, sie lege das Mandat nieder, hatte ihre Vertretungsmacht nicht erlöschen lassen (stRspr, vgl. Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 CB 1092/81 - NVwZ 1985, 337; Beschluß vom 4. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10275.83 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 9; BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - VersR 1977, 334; a.A. OVG Hamburg, NVwZ 1985, 350, das eine Beendigung der Vertretungsmacht auch durch eine analog § 168 Abs. 1 , § 167 Satz 3 BGB gegenüber dem Gericht abzugebende Verzichtserklärung für möglich hält; zustimmend dazu Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl. 1997, § 168 Anm. 1).
  • VG Berlin, 03.03.2021 - 19 K 102.20
    Schließlich fehlte es bis zuletzt am Nachweis der Mandatsniederlegung gegenüber dem Kläger (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10275/83 -, juris Rn. 3 sowie Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 CB 1092/81 -, juris; BGH, Beschluss vom 24. November 1976 - BGH IV ZB 20/76 -, juris).
  • BVerwG, 18.08.1992 - 7 B 106.92

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Der Umstand, daß der Prozeßbevollmächtigte mit seiner Mandantin keine Verbindung mehr hatte, brachte das Vertragsverhältnis nicht zur Auflösung (vgl. BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - VersR 1977, 334).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 WF 58/12

    Ausgehen von der Bestellung des im Hauptverfahren tätigen Rechtsanwalts für das

    Insbesondere ist eine Kündigung oder ein Widerruf der Prozessvollmacht nicht darin zu sehen, dass - wie der nunmehr bestellte Bevollmächtigte Rechtsanwalt geltend macht - zwischen einer Partei und ihrem Bevollmächtigten kein Kontakt besteht (vgl. BGH VersR 1977, 334; Musielak/Weth, ZPO , 8. Auflage 2011 § 86 Rn. 5).
  • VG Bremen, 30.05.2022 - 4 K 18/22

    Irak: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung geltend gemacht;

  • VGH Bayern, 08.05.2014 - 10 C 11.2672

    Prozesskostenhilfe; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

  • VG München, 06.03.2009 - M 23 S 08.5896

    Kein Rechtsschutzinteresse für § 80 Abs. 5 VwGO Antrag nach Ausreise

  • VG München, 28.04.2008 - M 23 K 08.5895

    Kein Rechtsschutzinteresse für Klage nach Ausreise

  • VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18

    Russische Föderation: Dublin: Abschiebungsandrohung bzgl. Polen rechtswidrig

  • VG München, 31.03.2011 - M 12 K 10.956

    (Keine) ladungsfähige Anschrift

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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1976 - VI ZR 3/76   

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https://dejure.org/1976,2686
BGH, 30.11.1976 - VI ZR 3/76 (https://dejure.org/1976,2686)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1976 - VI ZR 3/76 (https://dejure.org/1976,2686)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1976 - VI ZR 3/76 (https://dejure.org/1976,2686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Kirmesbetrieb - Schaustellerpflicht

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 483
  • VersR 1977, 334
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab

    Gefahren, die typischerweise mit der Benutzung eines Produkts verbunden sind, von den Benutzern erkannt und grundsätzlich "in Kauf genommen" werden, braucht der Verkehrssicherungspflichtige nicht abzuwenden (vgl.Senatsurteil vom 30.11.1976 - VI ZR 3/76 - Autoscooter - VersR 1977, 334, 335).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Entgegen der bisher vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung trifft den Hersteller im deliktischen Bereich nicht ohne weiteres die Beweislast dafür, daß der Geschädigte einen gegebenen Hinweis nicht berücksichtigt hätte, vielmehr muß grundsätzlich der Geschädigte den Ursachenbeweis führen (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1976 - VI ZR 3/76 - Autoskooter - VersR 1977, 334, 335 und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - Schwimmbad - VersR 1980, 863, 864).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    So hat der Senat beispielsweise für den Besitzer eines Auto-Scooter-Betriebs Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht aufgestellt, die über die "Richtlinien für den Bau und Betrieb fliegender Bauten" hinausgehen (Urteil vom 30. November 1976 - VI ZR 3/76 - VersR 1977, 339); ferner hat der Senat an die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels höhere Anforderungen gestellt, als die Regeln der Technik, wie sie in den einschlägigen DIN-Normen und der Bayerischen Versammlungsstätten VO ihren Niederschlag gefunden hatten, sie vorsahen (Urteil vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96

    Verbotswidrige Verfügungen im Rahmen eines Kontokorrentvertrages und guter Glaube

    gesteht, wie vorliegend vom Kläger vorgetragen, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Unterlassen einer gebotenen Handlung (unterlassene Reparatur der notwendigen Treppenhausbeleuchtung), so muß der Geschädigte darlegen und beweisen, daß pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schädigenden Erfolges verhindert hätte (BGH, VersR 1977, 334; NJW 1961, 868, 870).
  • LG Bonn, 28.05.2008 - 5 S 102/07
    Für öffentliche Freizeiteinrichtungen im allgemeinen sowie Vergnügungsanlagen wie Autoscooter oder andere Fahrgeschäfte im Besonderen hat die Rechtsprechung diese allgemeinen Maßstäbe dahin konkretisiert, dass der Reiz solcher Einrichtungen gerade darin besteht, das für den Nutzer erkennbare Risiko zu beherrschen, weshalb der Betreiber die Nutzer nur vor solchen Gefahren schützen muss, die über das nach der allgemeinen Lebenserfahrung als anlagentypisch zu betrachtende Risiko hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.01.1980, VI ZR 11/79 "Freibad"; BGH, Urteil vom 30.11.1976, VI ZR 3/76 "Autoscooter"; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2003, I-22 U 69/02 "Go-Cart-Bahn"- jeweils zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, VersR 1986, 479 "Go-Cart-Bahn").
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