Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.10.1979

Rechtsprechung
   KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79   

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https://dejure.org/1980,9310
KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79 (https://dejure.org/1980,9310)
KG, Entscheidung vom 17.01.1980 - 22 U 2502/79 (https://dejure.org/1980,9310)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 22 U 2502/79 (https://dejure.org/1980,9310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Ansprüchen auf Schadenersatz auf einen Sozialversicherungsträger; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ganz erheblichen Fahrlässigkeit; Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Auszug aus KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79
    Vor allem hat er darauf zu achten, daß er nicht in den Fahrstreifen eines Fahrzeugs gerät und dieses behindert (BGH, Urteil vom 14. Juni 1966, VersR 1966, 877).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 19/78

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79
    In der Regel ist das Schmerzensgeld auch bei einem Dauerschaden in einem Betrage zu leisten (BGH, VersR 1979, 739, 741; Berger, Tendenzen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, VersR 1977, 877, 880).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79
    Der Schmerzensgeldanspruch errechnet sich nicht nach einer Quote des im Falle einer unverschuldeten Verletzung angemessenen Schmerzensgeldes, sondern ist von vornherein einheitlich unter Berücksichtigung aller Umstände festzusetzen (BGH, Urteil vom 21. April 1970, VersR 1970, 624; KG, Urteil vom 12. Juni 1975, VersR 1976, 391).
  • KG, 12.06.1975 - 12 U 277/75

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf

    Auszug aus KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79
    Der Schmerzensgeldanspruch errechnet sich nicht nach einer Quote des im Falle einer unverschuldeten Verletzung angemessenen Schmerzensgeldes, sondern ist von vornherein einheitlich unter Berücksichtigung aller Umstände festzusetzen (BGH, Urteil vom 21. April 1970, VersR 1970, 624; KG, Urteil vom 12. Juni 1975, VersR 1976, 391).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79
    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes gelten die vom Kammergericht im Anschluß an die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Großer Senat für Zivilsachen, Beschluß vom 6. Juli 1955, BGHZ 18, 149 ff.) entwickelten Grundsätze (Darkow, Aus der Rechtsprechung des Kammergerichts zum Straßenverkehrshaftpflichtrecht, DAR 1970, 2932).
  • BGH, 11.05.1965 - VI ZR 280/63

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79
    Denn die Fahrbahn der Straße ist in erster Linie für den Fahrzeugverkehr bestimmt (BGH, Urteil vom 11. Mai 1965, VersR 1965, 958, 959 ; Darkow, Aus der Rechtsprechung des Kammergerichts zum Straßenverkehrshaftpflichtrecht, DAR 1974, 225, 235 unter 6).
  • KG, 29.06.1970 - 12 U 1591/69
    Auszug aus KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79
    Dem Kläger steht eine Verzinsung des Schmerzensgeldes gemäß den §§ 284, 288 BGB ab Rechtshängigkeit zu (KG, Urteil vom 29. Juni 1970, VersR 1972, 281), so daß der im zweiten Rechtszuge erweiterten Klage stattzugeben ist.
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (vgl. BGH VersR 1964, 846, 847; KG VersR 1981, 263).
  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (vgl. BGH VersR 1964, 846, 847; 1967, 608; KG VersR 1981, 263).
  • KG, 13.04.2000 - 12 U 7999/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger;

    Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (vgl. BGH VersR 1964, 846, 847; 1987, 608; KG VersR 1981, 263).
  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Außerhalb von Fußgängerüberwegen haben nämlich die Fahrzeuge Vorrang, weil die Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient (BGH NJW 1984, 50); die Fahrbahn darf daher nur besonders sorgfältig überquert werden, wobei auf den berechtigten Fahrverkehr Rücksicht zu nehmen, also bei Annäherung eines Fahrzeuges zu warten ist (BGH VersR 1966, 877 ; KG VRS 69, 419; VersR 1981, 263).
  • KG, 10.05.1993 - 12 U 3086/91
    Wenn der Fußgänger sich nicht sorgfältig nach sich nähernden Fahrzeugen umsieht, bevor er den Fußweg verläßt, ist sein Verschulden sogar grob fahrlässig zu bewerten (vgl. BGH VersR 1964, 846 f.; 1967, 608; KG VersR 1981, 263).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.1979 - 1 U 54/79   

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https://dejure.org/1979,5770
OLG Düsseldorf, 08.10.1979 - 1 U 54/79 (https://dejure.org/1979,5770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.1979 - 1 U 54/79 (https://dejure.org/1979,5770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 1979 - 1 U 54/79 (https://dejure.org/1979,5770)
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Papierfundstellen

  • VersR 1981, 263
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls;

    Jedenfalls schließen die dem Motorradfahren eigentümlichen Gefahren ihre Anwendung dann nicht aus, wenn die äußeren Anzeichen für ein Fehlverhalten des Motorradfahrers sprechen (OLG Düsseldorf VersR 1981, 263).
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