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   BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83   

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https://dejure.org/1985,470
BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83 (https://dejure.org/1985,470)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1985 - VI ZR 201/83 (https://dejure.org/1985,470)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - VI ZR 201/83 (https://dejure.org/1985,470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Vertrauensgrundsatz zugunsten eines Kradfahrers an einer "Rechts-vor-links-Kreuzung - Sichtbehinderung für den Vorfahrtberechtigten nach links

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung der Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz nach Verkehrsunfall infolge einer groben Vorfahrtsverletzung des Versicherungsnehmers und einer unfallbedingten um 80 % geminderten Erwerbsfähigkeit des Geschädigten - Anrechnung der Betriebsgefahr des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; Anspruch eines verletzten Kindes auf Ersatz des Verdienstausfalls des ihn im Krankenhaus besuchenden Vaters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2757
  • MDR 1985, 922
  • VersR 1985, 78
  • VersR 1985, 784
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Gegebenenfalls ist dieser Vorgang mehrfach zu wiederholen (vgl. Senat, Urt. v. 12.10.2010 - 4 U 110/10 - 34 -, NJW-Spezial 2010, 746, juris Rdn. 42; BGH, Urt. v. 21.05.1985 - VI ZR 201/83, NJW 1985, 2757; KG, MDR 2010, 805; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 8 StVO Rdnr. 58; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 8 Rdnr. 50).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß zu den Besuchskosten, die als Heilbehandlungskosten des Verletzten von dem Schädiger zu ersetzen sind, auch der dem Besucher entstandene Verdienstausfall gehören kann, wobei allerdings die Schadensminderungspflicht es einem Selbständigen u.a. gebietet, in zumutbarem Umfang zeitlich umzudisponieren (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1985 - VI ZR 201/83 = VersR 1985, 784, 785 m.w.N.).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    An Kreuzungen, auf denen der Vorfahrtberechtigte seinerseits dem von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren hat ("halbe Vorfahrt"), gilt dieser Vertrauensgrundsatz gleichfalls, sofern der Berechtigte zur Beurteilung seiner eigenen Wartepflicht die nach rechts kreuzende Straße rechtzeitig und weit genug einsehen kann (vgl. BGH, Urt. vom 21. Mai 1985 - VI ZR 201/83 -, NJW 1985, 2757; Senat, Urt. vom 3. März 1988, - 12 U 4974/87 -, DAR 1988, 272).
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