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   LG Aachen, 10.04.1987 - 5 S 9/87   

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https://dejure.org/1987,5041
LG Aachen, 10.04.1987 - 5 S 9/87 (https://dejure.org/1987,5041)
LG Aachen, Entscheidung vom 10.04.1987 - 5 S 9/87 (https://dejure.org/1987,5041)
LG Aachen, Entscheidung vom 10. April 1987 - 5 S 9/87 (https://dejure.org/1987,5041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Bei der Abrechnung nach der Differenztheorie sind die Zulassungskosten quotenbevorrechtigt

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zu den erstattungsfähigen Fahrzeugschäden gehören grundsätzlich auch die Kosten für den Einbau eines Autoradios

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 153/80

    Behandlung des merkantilen Minderwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus LG Aachen, 10.04.1987 - 5 S 9/87
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der in Betracht kommende Schaden unmittelbar die Substanz des betroffenen Fahrzeugs berührt, dessen Wert mindert oder in der Notwendigkeit besteht, Geldmittel zur Beseitigung der Beschädigung i. S. von § 249 S. 2 BGB aufzuwenden (vgl. BGH VersR 82, 283 - NJW 82, 827 (828).

    § 13 AKB will im Wege der konstitutiven Beschränkung der Versicherungsleistung versicherungswirtschaftlich verschiedene Formen der Selbstbeteiligung des VN festlegen, nicht aber die Grenzen des versicherten Risikos, das in der Gefahr der Beschädigung des Kfz in seiner Sachsubstanz zu sehen ist, vertraglich bindend festlegen (vgl. BGH VersR 79, 640 = NJW 79, 2313; 82, 283 (284) = NJW 82, 827 (828).

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 268/76

    Voraussetzungen des Rückgriffs des Versicherers beim Schädiger

    Auszug aus LG Aachen, 10.04.1987 - 5 S 9/87
    § 13 AKB will im Wege der konstitutiven Beschränkung der Versicherungsleistung versicherungswirtschaftlich verschiedene Formen der Selbstbeteiligung des VN festlegen, nicht aber die Grenzen des versicherten Risikos, das in der Gefahr der Beschädigung des Kfz in seiner Sachsubstanz zu sehen ist, vertraglich bindend festlegen (vgl. BGH VersR 79, 640 = NJW 79, 2313; 82, 283 (284) = NJW 82, 827 (828).
  • OLG Hamm, 09.10.1981 - 19 U 70/81
    Auszug aus LG Aachen, 10.04.1987 - 5 S 9/87
    § 13 AKB will im Wege der konstitutiven Beschränkung der Versicherungsleistung versicherungswirtschaftlich verschiedene Formen der Selbstbeteiligung des VN festlegen, nicht aber die Grenzen des versicherten Risikos, das in der Gefahr der Beschädigung des Kfz in seiner Sachsubstanz zu sehen ist, vertraglich bindend festlegen (vgl. BGH VersR 79, 640 = NJW 79, 2313; 82, 283 (284) = NJW 82, 827 (828).
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