Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.02.1989

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   BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 137/88   

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https://dejure.org/1989,1371
BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 137/88 (https://dejure.org/1989,1371)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1989 - IVa ZR 137/88 (https://dejure.org/1989,1371)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 (https://dejure.org/1989,1371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistung aus einer Unfalltod-Zusatzversicherung - Große Wahrscheinlichkeit einer Selbsttötung des Versicherten - Unmittelbare Mitursächlichkeit einer Krankheit für die Unfallfolge - Begriff der Bewusstseinsstörung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EUZB § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EUZB (AVB für Unfalltod-Zusatzversicherung) § 4
    Einschränkung der Leistungspflicht des Versicherers wegen Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2949 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 1049
  • MDR 1989, 1087
  • VersR 1989, 902
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 137/88
    Sie liegt dann vor, wenn die den Menschen bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie sofort richtig zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Eine Bewußtseinsstörung im Sinne der Klausel setzt danach nicht den Eintritt völliger Bewußtlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (Senatsurteile vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1; vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902, 903 li. Sp. unten; vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 - r+s 1991, 35 = VVGE § 3 AUB Nr. 8).

    Eine solche Störung liegt mithin dann vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist (Senatsurteil vom 7. Juni 1989, aaO); sie muß einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990, aaO).

  • BGH, 15.12.1999 - IV ZR 264/98

    Leistungskürzung bei Vorerkrankungen

    Der Bundesgerichtshof hat bisher nur entschieden, daß eine Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen beim Unfallereignis selbst nach § 10 (1) AUB 61 außer Betracht bleibt (Senatsurteil vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2016 - 5 U 94/15

    Sachenrechtsbereinigung: Voraussetzungen einer bereinigungsfähigen Nutzung;

    Ein sogenanntes, die Hemmung eines Anspruchs auslösende "Stillhalteabkommen" nach § 205 BGB (§ 202 BGB a.F.), liegt vor, wenn die Parteien - auch stillschweigend - die Vereinbarung treffen, dass der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht haben soll (BGH NJW 1983, 2497) oder die Klagbarkeit der Forderung vorübergehend ausschließen (BGH NJW-RR 1989, 1049).

    Ein solches Abkommen wird aufgrund rechtsverbindlicher Erklärungen geschlossen und ist bis zu dem vereinbarten Termin nicht kündbar (BGH NJW-RR 1989, 1049).

  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Aus Abs. 1 und Abs. 4 dieser Bestimmung wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer schließen, daß unfallfremde Krankheiten und Gebrechen sowie eine Vorinvalidität grundsätzlich zu seinen Lasten gehen, nämlich zu einer Kürzung des Anspruchs oder einem Abzug von der Gesamtinvalidität führen (vgl. Senatsurteile vom 19. April 1972 - IV ZR 50/71 - VersR 1972, 582 unter I 2; vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 220/86 - VersR 1988, 461 unter 2; vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 U 141/10

    Recht des Vermieters zur außerordentlicher Kündigung wegen Mietrückständen bei

    Ein pactum de non petendo oder Stillhalteabkommen hingegen bezweckt, dass die gerichtliche Auseinandersetzung über die Forderung einstweilen unterbleibt, der Gläubiger während der Dauer der Vereinbarung also nicht klagen kann (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1989, 1049; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2009, § 205 Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Auflage, § 271 Rn. 13).
  • BGH, 19.12.1990 - IV ZR 255/89

    Unfallversicherung - Invaliditätsfeststellung - Beweislast - Leistungsausschlüsse

    In seinem Urteil vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902 - hatte sich der Senat bereits mit einer Klausel in einer erweiterten Unfalltod-Zusatzversicherung zu befassen, die lautete:.
  • OLG Frankfurt, 14.07.2004 - 17 U 17/04

    Beginn der Verjährung eines Anspruchs aus Verletzung einer anwaltlichen

    Ein Stillhalteabkommen, d.h. die Absprache zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Anspruch einstweilen nicht geltend gemacht werden soll, kann zwar auch stillschweigend zustande kommen, doch muss der Wille der Parteien darauf gerichtet sein, für den Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu begründen (vgl. BGH NJW 2000, 2661, NJW 99, 1101, 982 274 und NJW 83, 2497) oder die Klagbarkeit der Forderung vorübergehend auszuschließen (BGH NJW-RR 1989, S. 1049, Koblenz NJW-RR 91, S. 375).
  • OLG Bamberg, 08.12.2010 - 1 U 120/10

    Private Unfallversicherung: Schlafwandeln des Versicherten als

    Eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Klausel setzt auch nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme-und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH VersR 1985, 583; VersR 1989, 902; VersR 2000, 1090; OLG Hamm VersR 2009, 349; LG Paderborn RuS 1993, 396).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2001 - 7 U 14/01

    Unfallversicherung - Einschränkung der Leistungspflicht - Vorerkrankungen des

    Die Gesundheitsbeschädigung ist Bestandteil des Unfallbegriffes und kann daher nicht Unfallfolge sein (siehe hierzu ausführlich Grimm Unfallversicherung 3. Auflage § 8 RZ 5, vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 1049 f und BGH NJW-RR 1991, 539, 540 zur Frage der Mitwirkung von Vorerkrankungen beim Unfallereignis selbst).
  • KG, 22.05.1998 - 25 VA 10/97

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Nachweis der

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.1989 - 20 U 248/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8388
OLG Hamm, 10.02.1989 - 20 U 248/87 (https://dejure.org/1989,8388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1989 - 20 U 248/87 (https://dejure.org/1989,8388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1989 - 20 U 248/87 (https://dejure.org/1989,8388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    PVV; CIC; Vertragsabschluß; Schadensersatz; Versicherungsantrag; Zugang; Postweg; Sorgfaltspflichtverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 902
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 6/06

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines unterbliebenen Abschlusses einer

    Er muss daher seinerseits bei dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherer selbst Rücksprache halten und zieht sich unter Umständen den Vorwurf eines Mitverschuldens zu, wenn er dies unterlässt (vgl. BGH VersR 1986, 329; OLG Hamm Urteil vom 10.02.1989 20 U 248/87, r + s 1989, 388, Beschluss vom 09.02.1988 - 20 K 248/87, r + s 1988, 95).
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