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   OLG Karlsruhe, 11.09.1990 - 11 W 145/90   

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https://dejure.org/1990,4106
OLG Karlsruhe, 11.09.1990 - 11 W 145/90 (https://dejure.org/1990,4106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.09.1990 - 11 W 145/90 (https://dejure.org/1990,4106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. September 1990 - 11 W 145/90 (https://dejure.org/1990,4106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 90
  • VersR 1991, 125
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.1990 - 11 W 145/90
    Durch die darin getroffenen Regelungen soll die Partei vor einer von ihr nicht zu vertretenden verzögerlichen Sachbehandlung geschützt werden (BGHZ 103, 20, 28).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.1990 - 11 W 145/90
    In der Regel begründet aber eine Verzögerung um mehr als zwei Wochen den Vorwurf der Nachlässigkeit (vgl. BGH, FamRZ 1988, 1154 ..).
  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 174/59
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.1990 - 11 W 145/90
    zur Einzahlung des angeforderten Betrages zuzubilligen (vgl. BGH, NJW 1960, 1952).
  • OLG München, 28.12.1979 - 19 U 2732/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.1990 - 11 W 145/90
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob Rechtshängigkeit bereits im Zeitpunkt der Zustellung der Abgabeverfügung des Rechtspflegers (so OLG München, MDR 1980, 501 ..) oder mit dem Eingang der Akten beim Empfangsgericht (so Zöller/Vollkommer, ZPO , 15. Aufl. 1987, § 696 Rdn. 5) eingetreten ist .
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Mangels Bestimmbarkeit des maßgeblichen Zeitpunkts kann auch nicht darauf abgestellt werden, wann das Empfangsgericht beiden Parteien den Eingang der Akten mitgeteilt hat (so noch: OLG Köln, MDR 1985, 680 ; als spätester Zeitpunkt genannt von OLG Karlsruhe, VersR 1991, 125, 126) .
  • OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung;

    In den Fällen fehlender Begründung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 ZPO genügt für das Entstehen einer Bindungswirkung, dass sich aus dem Akteninhalt ergibt, dass das verweisende Gericht die Rechtslage sachlich überprüft hat und dabei eine vom verweisenden Gericht für zutreffend erachtete Rechtsgrundlage für die Verweisung erkennbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 90 ; KG MDR 1993, 176).
  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 32 Sa 32/12
    Ein Willkürvorwurf ist zudem trotz fehlender Begründung des Verweisungsbeschlusses auch dann nicht gerechtfertigt, wenn - was ausreichend ist - die Begründung aus dem Akteninhalt erkennbar ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 90; KG MDR 1993, 176).
  • OLG Hamm, 22.02.2012 - 32 Sa 84/11

    Verfahrensrecht - Architektenhonorarklage: Örtliche Zuständigkeit?

    Zwar genügt in den Fällen fehlender Begründung eines Verweisungsbeschlusses für das Entstehen einer Bindungswirkung, dass sich aus dem Akteninhalt ergibt, dass das verweisende Gericht die Rechtslage sachlich überprüft hat und dabei eine vom verweisenden Gericht für zutreffend erachtete Rechtsgrundlage für die Verweisung erkennbar ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 90; KG MDR 1993, 176).
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2001 - 2 AR 49/01

    Bestimmung der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit des berufenen

    Es kann dahinstehen, ob die Bindungswirkung bereits deshalb zu verneinen ist, weil der Beschluss vom 16.07.2001 nicht begründet ist (vgl. hierzu OLG München FamRZ 1982, 942, 943; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 90, 92; KG MDR 1993, 176; Zöller/Greger aaO § 281 Rdnr. 17).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 1 AR 31/10

    Zuständigkeitsstreit: Verfahren betrifft Rückforderung nach dem

    Das Fehlen einer umfassenden Begründung lässt schließlich für sich gesehen einen Verweisungsbeschluss nicht als offensichtlich gesetzwidrig erscheinen, wenn sich aus dem Beschluss und dem Akteninhalt ergibt, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (OLG Karlsruhe VersR 1991, 125; KG MDR 1993, 176).
  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

    Diese setzt nämlich eine Entscheidung des Gerichts voraus (BGH NJW 1979, 2614; NJW-RR 1992, 1154 ; BayObLG 1991, 281; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 90 ).
  • KG, 28.07.1992 - 11 AR 27/92
    Ein Verweisungsbeschluß i.S. des § 281 ZPO hat keine bindende Wirkung, wenn er mangels Begründung die gesetzliche Grundlage nicht erkennen läßt, auf der die Verweisung beruht, und diese sich auch nicht aus den Akten entnehmen läßt (OLG München, FamRZ 1982, 942,943; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 90,92; aA.
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