Weitere Entscheidung unten: AG Köln, 15.06.1990

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   BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90   

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https://dejure.org/1991,4983
BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90 (https://dejure.org/1991,4983)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1991 - IV ZR 173/90 (https://dejure.org/1991,4983)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - IV ZR 173/90 (https://dejure.org/1991,4983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Sparkasse gegen die Versicherung auf Deckung aus einer Eigenschadenversicherung (Untreue eines Bankangestellten) - Streit über die Abzugsfähigkeit von sog. Selbstbehalten - Abhängigkeit der Höhe der Selbstbehalte von der Anzahl der Schadensfälle - Auslegung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allg. Versicherungsbed. f. d. Eigenschadenvers. von Sparkassen § 1; Allg. Versicherungsbed. f. d. Eigenschadenvers. von Sparkassen § 4
    Auslegung des Begriffs (einheitlicher) "Schadensfall"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 417
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90
    Die Revision meint, sich für ihre Auffassung auf die Begründung der Entscheidung BGHZ 43, 88 berufen zu können.

    In dieser Entscheidung ist ausgeführt, unter "Ereignis" verstehe der allgemeine Sprachgebrauch einen sinnfälligen objektiven Vorgang, der sich vom gewöhnlichen Tagesgeschehen deutlich abhebt und dessen schwerwiegende Bedeutung sofort ins Auge springt (BGHZ 43, 92 [BGH 18.01.1965 - II ZR 135/62]; vgl. zum Begriff des Ereignisses auch BGHZ 79, 76, 79).

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90
    In dieser Entscheidung ist ausgeführt, unter "Ereignis" verstehe der allgemeine Sprachgebrauch einen sinnfälligen objektiven Vorgang, der sich vom gewöhnlichen Tagesgeschehen deutlich abhebt und dessen schwerwiegende Bedeutung sofort ins Auge springt (BGHZ 43, 92 [BGH 18.01.1965 - II ZR 135/62]; vgl. zum Begriff des Ereignisses auch BGHZ 79, 76, 79).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90
    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats sind allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie von einem verständiqen und redlichen Versicherungsnehmer unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGHZ 84, 268, 272).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90
    Dabei sind neben dem Wortlaut auch der Sinnzusammenhang der AVB, in den die auszulegende Bestimmung hineingestellt ist, sowie der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck für die Auslegung maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903 unter 1).
  • OLG Koblenz, 25.04.2018 - 10 U 33/16

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Sehnenriss durch Anheben

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Aushöhlung von Versicherungsschutz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Grundsätzen des Verbotes der unangemessenen Benachteiligung (§ 307 Abs. 1, Satz 1 BGB), insbesondere wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1, Satz 2 BGB), unzulässig sein kann (z.B. BGH, RuS 2010, 242 ff.) und Klauseln so auszulegen sind, wie die Bedingungen von einem verständigen und redlichen Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Kreise zu verstehen sind (z.B. BGH, VersR 1991, 417 ff.).
  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

    cc) Aus dem Senatsurteil vom 23. Januar 1991 (IV ZR 173/90, VersR 1991, 417 unter II) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses";

    Dabei ist neben dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang der mit der Klausel für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbare Zweck für die Auslegung maßgebend (Senat a.a.O.; BGH VersR 1991, 417; VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94

    Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"

    Dabei sind neben dem Wortlaut auch der Sinnzusammenhang sowie der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck maßgebend (BGH Urt. v. 23. Januar 1991 - IV ZR 173/90, VersR 1991, 417, 418 m.w.N.).

    Denn entscheidend gegen die Auslegung des Berufungsgerichts spricht jedenfalls ein am Sinnzusammenhang orientiertes Verständnis der Klausel, wie es bei Versicherungsbedingungen geboten ist (BGH Urt. v. 23. Januar 1991 aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch

    Dabei sind neben dem Wortlaut auch der Sinnzusammenhang der AVB, in den die auszulegende Bestimmung hineingestellt ist, sowie der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck für die Auslegung maßgebend (BGH VersR 1991, 417; VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06

    Zahlungsansprüche gegenüber der Versicherung eines Geldtransportunternehmens

    Sie verweise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1991 S. 417.
  • OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1366/04

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Umfang des Versicherungsschutzes von

    Es hat weiterhin richtig erkannt, dass grundsätzlich allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie von einem verständigen und redlichen Versicherungsnehmer unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise verstandenwerden, wobei neben dem Wortlaut auch der Sinnzusammenhang der AVB, in den die Bestimmung hineingestellt ist, sowie der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck für die Auslegung maßgebend sind (BGH VersR 1991, 417).
  • LG Düsseldorf, 26.10.2007 - 39 O 114/06

    Inanspruchnahme eines Versicherers auf Schadensersatz wegen Verlusten infolge

    Soweit der BGH entschieden hat, dass ein einheitlicher Schadensfall vorliegt, wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines einheitlichen Willensentschlusses zahlreiche Einzelverfügungen zu Lasten der Sparkasse trifft, um das Geld für Spekulationsgeschäfte zu verwenden (BGH VersR 1991, 417 ff.), betrifft die Entscheidung die Auslegung des Begriffs "Schadensfall" in einer Versicherungsbedingung, wonach die Versicherungsnehmerin bei jedem Schadensfall einen Selbstbehalt zu tragen hatte und die Tat in 56 Einzelakten über 8 Kundenkonten bestand.
  • OLG Köln, 19.01.1995 - 5 U 242/94

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit eines Chirurgen

    Bei der Auslegung ist maßgebend auf die Verständnigsmöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers in dem betroffenen Versicherungszweig abzustellen (vgl. BGH Versicherungsrecht 1991, 417, 919), der die allgemeinen Versicherungsbedingungen aufmerksam liest und verständig unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise und unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs würdigt (vgl. BGH aaO.).
  • LG Frankfurt/Main, 01.02.2019 - 8 O 85/17
    Zwar weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof an anderer Stelle auch ausgeführt hat, dass diese Wertung nicht ohne weiteres auf die Haftpflichtversicherung übertragbar sei, weil der Versicherungsfall nicht an einem objektiven Vorgang anknüpfe, sondern an einen Pflichtverstoß (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.1991, Az.: IV ZR 173/90, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 963/96

    Auslegung der AVB - "Propellerflugzeug"

  • LG Frankenthal, 10.01.2008 - 2 HKO 64/03

    Anspruch aus einer Vertrauensschadenversicherung wegen eines infolge der

  • OLG Köln, 30.04.1996 - 9 U 164/95

    Versicherbares Interesse; Versicherungsbeginn; Boot; Fremdversicherung;

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Rechtsprechung
   AG Köln, 15.06.1990 - 132 C 3368/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5037
AG Köln, 15.06.1990 - 132 C 3368/89 (https://dejure.org/1990,5037)
AG Köln, Entscheidung vom 15.06.1990 - 132 C 3368/89 (https://dejure.org/1990,5037)
AG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 1990 - 132 C 3368/89 (https://dejure.org/1990,5037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 14 Abs. 3
    Eintritt des Versicherungsfalls beim Mietrechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzversicherung; Versicherungsfall; Rechtsverstoß; Arglistige Täuschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 14 Abs. 3 S. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 417
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