Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 8 U 93/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 844; BGB § 847
Kein Anschein für HIV-Infektion durch Transfusionsbehandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arzthaftung; Belehrungspflicht; Transfusion; HIV-Infektion; Kausalität; Anscheinsbeweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 276 611 823
Unterlassung der Belehrung über die Risiken einer Transfusion von Blutkonserven und Blutersatzstoffen
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1599
- VersR 1996, 1240
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04
Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 …
Bei einer HIV-Infektion nach Bluttransfusion setzt das voraus, daß der Patient weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehört noch durch die Art seiner Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, aber HIV-kontaminiertes Blut oder kontaminierte Blutprodukte erhalten hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 290; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; VersR 1996, 377, 378; VersR 1996, 1240; VersR 1998, 103; OLG Hamm, VersR 1995, 709; NJW-RR 1997, 217, 218; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 170; s.a. im Zusammenhang mit einer Hepatitis-Infektion OLG Brandenburg, NJW 2000, 1500; OLG Celle, NJW-RR 1997, 1456; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1998, 461 mit Anm. Bender;… MüKo-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rn. 731; Hecker/Weimann, VersR 1997, 532, 534; a.A. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 167, 168). - BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09
Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der …
Bei einer HIV-Infektion nach Bluttransfusion setzt das voraus, dass der Patient weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehört noch durch die Art seiner Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, aber HIV-kontaminiertes Blut oder kontaminierte Blutprodukte erhalten hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 114, 284, 290; 163, 209, 213; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; VersR 1996, 377, 378; 1996, 1240, 1241; 1998, 103, 104; OLG Hamm, VersR 1995, 709, 710; NJW-RR 1997, 217, 218; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 170, 172; s. a. im Zusammenhang mit einer Hepatitis-Infektion OLG Brandenburg, NJW 2000, 1500, 1502; OLG Celle, NJW-RR 1997, 1456, 1457; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1998, 461, 462 ff. mit Anm. Bender;… MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823, Rn. 805; Hecker/Weimann, VersR 1997, 532, 534; a. A. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 167, 168). - OLG Koblenz, 07.06.2004 - 13 U 1527/01
Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld für eine HIV-Infektion; Verursachung …
In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises könne ein Kausalzusammenhang zwischen der Verabreichung von Blut bzw. Blutprodukten und einer später diagnostizierten HIV-Infektion des Empfängers nur dann angenommen werden, wenn auch festgestellt werden kann, dass der Patient nachweislich mit einem HIV kontaminierten Blutpräparat behandelt wurde (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; Dr. Hecker/Weimann, Transfusionsassoziierte HIV-Infektion, VersR 1997, 532, 535; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1240, 1241) [OLG Düsseldorf 07.03.1996 - 8 U 93/95]. - OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00
Haftung nach dem AMG § 84
Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die Möglichkeit besteht, daß die Trägersubstanz infiziert war (OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461). - OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
Haftung für Arzneimittel: Übertragung eines Hepatits-C-Virus als …
Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt es hingegen nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die abstrakte Möglichkeit besteht, dass die Trägersubstanz infiziert war (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; s.a. LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).