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   OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 8 U 93/95   

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https://dejure.org/1996,4922
OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 8 U 93/95 (https://dejure.org/1996,4922)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.1996 - 8 U 93/95 (https://dejure.org/1996,4922)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 1996 - 8 U 93/95 (https://dejure.org/1996,4922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 844; BGB § 847
    Kein Anschein für HIV-Infektion durch Transfusionsbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzthaftung; Belehrungspflicht; Transfusion; HIV-Infektion; Kausalität; Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276 611 823
    Unterlassung der Belehrung über die Risiken einer Transfusion von Blutkonserven und Blutersatzstoffen

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1599
  • VersR 1996, 1240
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Bei einer HIV-Infektion nach Bluttransfusion setzt das voraus, daß der Patient weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehört noch durch die Art seiner Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, aber HIV-kontaminiertes Blut oder kontaminierte Blutprodukte erhalten hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 290; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; VersR 1996, 377, 378; VersR 1996, 1240; VersR 1998, 103; OLG Hamm, VersR 1995, 709; NJW-RR 1997, 217, 218; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 170; s.a. im Zusammenhang mit einer Hepatitis-Infektion OLG Brandenburg, NJW 2000, 1500; OLG Celle, NJW-RR 1997, 1456; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1998, 461 mit Anm. Bender; MüKo-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rn. 731; Hecker/Weimann, VersR 1997, 532, 534; a.A. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 167, 168).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09

    Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der

    Bei einer HIV-Infektion nach Bluttransfusion setzt das voraus, dass der Patient weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehört noch durch die Art seiner Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt ist, aber HIV-kontaminiertes Blut oder kontaminierte Blutprodukte erhalten hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 114, 284, 290; 163, 209, 213; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; VersR 1996, 377, 378; 1996, 1240, 1241; 1998, 103, 104; OLG Hamm, VersR 1995, 709, 710; NJW-RR 1997, 217, 218; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 170, 172; s. a. im Zusammenhang mit einer Hepatitis-Infektion OLG Brandenburg, NJW 2000, 1500, 1502; OLG Celle, NJW-RR 1997, 1456, 1457; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1998, 461, 462 ff. mit Anm. Bender; MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823, Rn. 805; Hecker/Weimann, VersR 1997, 532, 534; a. A. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 167, 168).
  • OLG Koblenz, 07.06.2004 - 13 U 1527/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld für eine HIV-Infektion; Verursachung

    In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises könne ein Kausalzusammenhang zwischen der Verabreichung von Blut bzw. Blutprodukten und einer später diagnostizierten HIV-Infektion des Empfängers nur dann angenommen werden, wenn auch festgestellt werden kann, dass der Patient nachweislich mit einem HIV kontaminierten Blutpräparat behandelt wurde (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, NJW 1995, 3060; Dr. Hecker/Weimann, Transfusionsassoziierte HIV-Infektion, VersR 1997, 532, 535; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1240, 1241) [OLG Düsseldorf 07.03.1996 - 8 U 93/95].
  • OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00

    Haftung nach dem AMG § 84

    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die Möglichkeit besteht, daß die Trägersubstanz infiziert war (OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03

    Haftung für Arzneimittel: Übertragung eines Hepatits-C-Virus als

    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt es hingegen nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die abstrakte Möglichkeit besteht, dass die Trägersubstanz infiziert war (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; s.a. LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
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