Rechtsprechung
BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Anspruch gegen einen Kaskoversicherer auf Zahlung des Wiederbeschaffungswertes eines gestohlen gemeldeten Porsche - Fehlerhafte Beweiswürdigung des Berufungsgerichts - Beweis des äusseren Bildes eines Diebstahls - Beweislast für erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Diebstahls - Konkludente Einräumung eines versuchten Versicherungsbetruges durch Zustimmung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflage - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen nach Vernehmung durch alle erkennenden Richter - Unterschied zwischen der Glaubhaftigkeit einer Aussage und der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Vorlage sämtlicher Originalschlüssel oder plausible Erklärung deren Fehlens durch den Versicherungsnehmer - Indizien für einen lediglich vorgetäuschten Diebstahl - Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetruges - Früheres unredliches Verhalten des Versicherungsnehmers im Rechtsverkehr als Indiz für einen vorgetäuschten Diebstahl
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ib
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 152
- NZV 1997, 75
- VersR 1997, 53
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 13.12.2017 - IV ZR 319/16
Schadenersatzbegehren gegen den Kaskoversicher wegen des Diebstahls eines PKW; …
Sollte es dagegen entscheidend darauf ankommen, ob der Austausch tatsächlich durchgeführt wurde, so wäre es Sache der Beklagten, das durch die nunmehr vorgelegte Rechnung gestützte und zu berücksichtigende Vorbringen des Klägers zu widerlegen, da der Versicherer für Umstände, die eine überwiegende Vortäuschungswahrscheinlichkeit begründen, beweispflichtig ist (Senatsurteile vom 16. Oktober 1996 - IV ZR 154/95, r+s 1996, 474 unter II 1, juris Rn. 17;… vom 17. März 1993 - IV ZR 11/92, r+s 1993, 169 unter II, juris Rn. 16;… vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82, VersR 1984, 29 unter I 3 a, juris Rn. 14; st. Rspr.). - OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 7 U 65/05
Schmuckversicherung: Einbruch in eine Zweitwohnung; Berücksichtigung einer …
Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 ff. StPO, die lediglich hinreichenden Tatverdacht voraussetzen, reichen nicht aus (BGH VersR 1997, 53, 54 und VersR 1996, 575). - OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; VersR 1995, 909; VersR 1996, 319; 1997, 53).
- OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verdacht …
Der BGH hat durchaus anerkannt, dass "aus einer bestimmten wirtschaftlichen Lage des Versicherungsnehmers für ihn nachteilige Schlüsse in Bezug auf die Vortäuschung des Diebstahls gezogen werden" können, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen dazu vorträgt und gegebenenfalls beweist (VersR 1997, 53; in dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Kläger auch durchaus Angaben gemacht). - OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Kfz-Kaskoversicherung: Sekundäre Darlegungslast des Versicherungsnehmers …
Der BGH hat durchaus anerkannt, dass "aus einer bestimmten wirtschaftlichen Lage des Versicherungsnehmers für ihn nachteilige Schlüsse in Bezug auf die Vortäuschung des Diebstahls gezogen werden" können, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen dazu vorträgt und gegebenenfalls beweist (VersR 1997, 53; in dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Kläger auch durchaus Angaben gemacht). - OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH IV ZR 154/95) kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, wenn zwischen deren Aussagen ein objektiver, nicht auflösbarer Widerspruch besteht. - OLG Köln, 01.10.1997 - 17 U 16/97
Beweisaufnahme
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 16.10.1996 - IV ZR 154/95, NJW-RR 1997, 152), dem sich der Senat anschließt, kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, wenn zwischen deren Aussagen ein objektiver, nicht auflösbarer Widerspruch besteht. - OLG Frankfurt, 07.10.2004 - 6 U 81/04
Zivilprozess: Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme wegen eines …
In einem solchen Fall geht es um die Glaubwürdigkeit der Zeugen; eine verfahrensfehlerfreie Beurteilung der Glaubwürdigkeit setzt eine Vernehmung der betreffenden Zeugen durch das Prozeßgericht voraus (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 152; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1143;… Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 375 Rdnr. 1). - OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96
Anforderungen an die Einschaltung der Klagefrist bei PKH-Verfahren; Versicherung; …
Hierfür genügt in der Regel der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es später an dieser Stelle nicht mehr vorgefunden hat (vgl. BGH Versicherungsrecht 1997, 53, 55, 102, 181 = r+s 1996, 474; 1997, 5 und 6). - OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97
Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4 U 15/09
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls in der …
- OLG Hamm, 10.11.2004 - 20 U 139/04
Annahme eines Versicherungsfalls durch die Vortäuschung der Entwendung eines PKW …