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   OLG Hamm, 16.04.2002 - 27 U 198/01   

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https://dejure.org/2002,11275
OLG Hamm, 16.04.2002 - 27 U 198/01 (https://dejure.org/2002,11275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2002 - 27 U 198/01 (https://dejure.org/2002,11275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2002 - 27 U 198/01 (https://dejure.org/2002,11275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Schmerzensgeld von 500 000 DM regelmäßig nur bei schwerer Querschnittslähmung vom Hals abwärts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; BGB § 823
    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes für schweren Verletzungen bei einem Verkehrsunfall; Eintrittspflicht eines Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 460
  • VersR 2002, 1164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.03.1995 - 3 U 164/94
    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 27 U 198/01
    Insgesamt erscheint sein Verletzungsbild dem eines inkomplett ("mittelschwer" i. S. des Urteils des OLG Köln vom 17.3.1995; veröffentlicht in r + s 1996, 310 und wiedergegeben in der Tabelle "Schmerzensgeldbeträge" des ADAC-Verlags, Ausgabe 2001, 2002 unter Nr. 20.2579) ab dem Unterkörper Querschnittgelähmten mit allen sich daraus ergebenden sozialen und psychischen Folgen vergleichbar und nicht dem eines voll Gelähmten.
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 16.04.2002, Az.: 27 U 108/01, für eine inkomplette Tetraplegie (rechtsseitige Lähmung mit verbleibender Bewegungsfähigkeit) einen Schmerzensgeldbetrag von 400.000,00 DM (rd. 204.500,00 EUR) zugesprochen, wobei es die Höhe des Schmerzensgeldes von dem für eine komplette Tetraplegie angemessenen Schmerzensgeld abgegrenzt hat (OLG Hamm VersR 2002, 1164).
  • OLG Hamm, 27.05.2009 - 11 U 175/07

    Amtspflichtwidrige Verletzung eines Angetrunkenen durch Polizeibeamte; Höhe des

    Die Festsetzung des Senats hält sich im Rahmen der Rechtsprechung anderer Gerichte, die für vergleichbare Verletzungen in der Vergangenheit Schmerzensgeldbeträge zwischen 175.000,-- und 225.000,-- EUR ausgeurteilt hat, wobei im Rahmen dieser Entscheidungen jedoch kein Mitverschulden anzusetzen war (vgl. OLG Hamm, VersR 2002, S. 1164 m. w. N.; VersR 2005, S. 942).
  • OLG Hamburg, 14.02.2003 - 1 U 186/00

    Pflichtenstellung des Krankenhausträgers gegenüber einem wegen Suizidgefahr in

    Für seinen gegenteiligen Standpunkt kann der Beklagte sich nicht auf die Entscheidungen des BGH vom 20. Juni 2000 (VersR 2000 S. 1240, 1241 = MedR 2001 S. 201) und des OLG Zweibrücken vom 26.03.2002 (OLGR 2002 S. 319 f.) berufen.
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter

    Er hält sich im Rahmen aktueller Gerichtsentscheidungen in vergleichbaren Fällen und berücksichtigt, dass erst der schwere Pflichtverstoß die Beeinträchtigungen hervorgerufen hat (vgl. dazu OLG Stuttgart VersR 2000, 1108; VersR 2001, 1560; VersR 2002, 235; VersR 2003, 376; OLG Saarbrücken OLG-Report 2001, 240; OLG Hamm VersR 2002, 1164; KG VersR 2003, 606; OLG Köln vom 20.3.2002 - 5 U 153/01).
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