Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Nr 4 Buchst b AVB/RG, § 2 Abs 3 Buchst d JuwReiseAVB
Leistungsfreiheit der Reise- und Warenlagerversicherung für Juweliere: Diebstahl einer Handtasche mit Schmuck während des Flugticketkaufs auf einem Großflughafen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus einer Reiseversicherung und einer Warenlagerversicherung ; Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer vorgetäuschten Entwendung ; Objektive Risikobegrenzung in einem Versicherungsvertrag; Anforderungen an das vorbeugende Verhalten eines Versicherungsnehmers beim ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bei einer Urlaubsreise müssen Reisende ihren Schmuck im Gepäck körpernah bei sich führen
- tis-gdv.de
RWL, obj. Risikobegrenzung
- Judicialis
AVBR 92 § 1 Nr. 4 b
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AVBR 92 § 1 Nr. 4 b
Anforderungen an die sichere Verwahrung einer Handtasche am Ticketschalter eines Großflughafens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVBR 92 § 1 Nr. 4b
Reiseversicherungsbedingungen: Sichere Verwahrung hochwertiger Sachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Diebstahl vom Gepäckwagen - zahlt die Versicherung?
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)
Objektive Risikobegrenzung nach § 1 Nr. 4b AVBR 92
- archive.is (Leitsatz)
Handtasche vom Gepäckwagen gestohlen - Reiseversicherung zahlt nicht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Am Flughafen Handtasche geklaut - Händlerin will Schmuck von Reisegepäckversicherung ersetzt haben
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wertvolle Gepäckstücke müssen bei Reisen ständig im Auge behalten werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Versicherungsschutz für nicht sicher verwahrten Schmuck im Reisegepäck - Schmuck ständig im Auge behalten - Gepäck muss nah am Körper gehalten werden
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.12.2002 - 5 O 98/02
- OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 895
- VersR 2004, 1601
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 232/84
Annahme einer Risikobeschreibung in der Reisegepäckversicherung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03
Es wird von vorneherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen (vgl. BGH Versicherungsrecht 86, 1097; 91, 995). - LG München I, 13.12.1995 - 15 S 15448/95
Ausschluss des Versicherungsschutzes für eine auf einer Reise mitgeführte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03
So hat das Landgericht München zu § 1 Nr. 4 b AVBR 80 entschieden, bei Hektik und Gedränge dürfe eine Kamera keinesfalls, auch nicht für kurze Zeit, unbeobachtet oben auf einem Gepäckwagen abgelegt werden (Versicherungsrecht 96, 887). - LG Köln, 14.11.1990 - 24 O 154/90
Verwahrung einer Rolexuhr im persönlichen Gewahrsam
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Rolex-Uhr, die sich in einer über eine Lehne eines freien Nachbarstuhls gehängte Handtasche befindet, als nicht im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt anzusehen sei (Versicherungsrecht 91, 772).
- LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10
Handy-Schutzbrief-Versicherung - Deckungsvoraussetzungen bei Diebstahl
Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18;… LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris;… AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7;… Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AVBR 92 Rz. 24). - AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
Mobiltelefon-Versicherung: Wirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel für …
Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahr des Verlusts vermieden werden kann und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris;… AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 zitiert nach juris: Rz. 7;… Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § § 1 AVBR 92 Rz. 24). - AG Köln, 12.10.2009 - 147 C 16/09
Schadensersatz bei behauptetem Diebstahl eines Mobilfunktelefones trotz …
Die nach der genannten Bestimmung von einem Versicherungsnehmer geforderte Voraussetzung einer sicheren Mitführung verlangt einen gesteigerten persönlichen Gewahrsam insbesondere während der Zeit, in der er sich in der Öffentlichkeit aufhält oder fortbewegt, wobei das Maß des geforderten Sicherungsverhaltens vom Wert des Gegenstandes, der Intensität des Diebstahlanreizes sowie insbesondere auf dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Örtlichkeit und Situation abhängt (OLG Frankfurt VersR 2004, 1601 f.).
- AG Köln, 29.05.2007 - 120 C 163/07
Begründetheit einer Klage in Sachen des im Schutzbrief vereinbarten …
Die Ablage des in einem Rucksack verstauten Notebooks in der Gepäckablage eines Flugszeugs stellt nur dann ein sicheres Mitführen in persönlichem Gewahrsam im Sinne von § 2 Nr. 5 c) der Versicherungsbedingungen dar, wenn der Reisende oder ein Begleiter jeden unbefugten Zugriff auf das Gerät sofort bemerken und abwehren kann (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2004, 1601). - AG Köln, 20.06.2006 - 112 C 35/06
Erfordernis einer sicheren Mitführung des versicherten Gegenstandes für einen …
Diese hiernach von einem Versicherungsnehmer geforderte Voraussetzung einer sicheren Mitführung des versicherten Gegenstandes verlangt einen gesteigerten persönlichen Gewahrsam während des Zeitraums, in der er sich in der Öffentlichkeit aufhält oder fortbewegt, wobei das Maß des Sicherungsverhaltens vom Wert des Gegenstandes, der Intensität des Diebstahlanreizes sowie insbesondere auch dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Örtlichkeit und Situation abhängt (OLG Frankfurt VersR 2004/1601f m.N.). - LG Berlin, 09.09.2010 - 2 S 26/10 Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 8 1 AVBR.
Rechtsprechung
LG Kleve, 12.08.2003 - 3 O 431/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Zahlungsanspruches aus einer Wohngebäude-Vielschutz-Versicherung; Aufklärungspflicht eines Versicherers über das Bestehen einer Unterversicherung
- VersR (via Owlit)
VGB 88 § 16; VVG § 56
Beweislast des VN für ein Beratungsverschulden des Versicherers bei der Ermittlung des richtigen Versicherungswerts - rechtsportal.de
WG § 56; VGB 88 § 16 Nr. 4
Geltendmachung eines Zahlungsanspruches aus einer Wohngebäude-Vielschutz-Versicherung; Aufklärungspflicht eines Versicherers über das Bestehen einer Unterversicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1601
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 193/87
Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherers bei Festsetzung des …
Auszug aus LG Kleve, 12.08.2003 - 3 O 431/02
Für eine diesbezügliche - ohnehin nur im Ausnahmefall bestehende - Aufklärungspflicht trägt nämlich ebenfalls der Versicherungsnehmer die Beweislast (vgl. BGH VersR 1989, 472, 473).