Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 10.12.2007

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08   

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https://dejure.org/2008,1366
BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08 (https://dejure.org/2008,1366)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - VI ZR 36/08 (https://dejure.org/2008,1366)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08 (https://dejure.org/2008,1366)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Zum eigenen Anspruch eines Unternehmens bei Ausfall seines durch einen Verkehrsunfall verletzten Fahrers für den Einsatz eines Ersatzfahrers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer eigenen Rechtsgutverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB eines Unternehmens aufgrund entstandener Kosten für den Einsatz eines Ersatzfahrers nach dem Unfall des vorherigen Fahrers; Erfordernis der Geltendmachung von Ansprüchen aus übergeleitetem Recht für einen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Ersatzfahrer und Verdienstausfallschaden

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Ai; ; BGB § 823 Abs. 1 Hc; ; ZPO § 139

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 139
    Verletzung eines Arbeitnehmers begründet grundsätzlich keinen eigenen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen der Kosten für einen Ersatzfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 139
    Ersatzfähigkeit der Kosten eines Ersatzfahrers bei Unfallverletzung eines angestellten Fahrers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Eigener Anspruch des Unternehmens bei Verletzung v. Mitarbeiter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Kein Ersatz für Ersatzfahrer

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Unfall: Kosten für Ersatzfahrer werden nicht übernommen

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf die für einen Ersatzfahrer aufgewendeten Kosten

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf die für einen Ersatzfahrer aufgewendeten Kosten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfall: Kosten für Ersatzfahrer werden nicht übernommen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Kein Ersatz für Ersatzfahrer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unrichtige Rechtsansicht des Gerichts kein Verfahrensfehler! (IBR 2009, 245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 355
  • MDR 2009, 26
  • NZV 2009, 28
  • VersR 2008, 1697
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08
    Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kommt wegen Fehlens eines betriebsbezogenen Eingriffs insoweit regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - VersR 2003, 466).

    Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wegen Fehlens eines betriebsbezogenen Eingriffs nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - VersR 2003, 466).

  • BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89

    Begriff des wesentlichen Mangels

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08
    b) Eine unrichtige Rechtsansicht des Erstrichters (hier: über die Schlüssigkeit der Klage) lässt sich nicht auf dem Umweg über eine angebliche Hinweispflicht gegenüber den Parteien im Sinne des § 139 ZPO in einen Verfahrensmangel umdeuten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704).

    Schon im Ansatz verfehlt ist es, eine unrichtige Rechtsansicht des Erstrichters auf dem Umweg über eine angebliche Hinweispflicht gegenüber den Parteien in einen Verfahrensmangel umzudeuten (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704).

  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    Wird ein Arbeitnehmer bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzt, liegt darin kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers (Fortführung Senatsurteil vom 14. Oktober 2008, VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5).

    Insbesondere liegt bei einem Unfall eines Arbeitnehmers im Straßenverkehr kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers vor (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, VersR 2003, 466 f.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl., Rn. 105).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Die Frage, ob ein Verstoß gegen eine Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO vorliegt, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Gerichts, dessen Entscheidung angegriffen wird, aus zu beurteilen, unabhängig davon, ob dieser Standpunkt zutrifft oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1983 - IVa ZR 135/81, BGHZ 86, 218, 221; Urteil vom 30. Mai 2001 - XII ZR 273/98, NJW 2001, 3480, 3481; Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, NJW 2009, 355 Rn. 7, jeweils mwN).
  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Es ist deshalb schon im Ansatz nicht zulässig, eine vom Rechtsmittelführer bekämpfte Rechtsansicht des Erstrichters auf dem Umweg über einen angeblichen Verstoß gegen die Hinweispflicht in einen Verfahrensmangel umzudeuten (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 355).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 164/09

    Revision im Kindesunterhaltsprozess: Zulässigkeitsprüfung bei Vornahme einer

    § 139 Abs. 1 ZPO begründet richterliche Aufklärungs- und Hinweispflichten ausschließlich mit dem Ziel, die Parteien zur vollständigen Erklärung über alle erheblichen Tatsachen, zur Bezeichnung der Beweismittel und zur Stellung sachdienlicher Anträge zu veranlassen (BGH Urteile vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704 und vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08 - NJW 2009, 355, 356).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 226/12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Beschwerde zwecks Erreichens

    Für eine etwaige Verletzung der Aufklärungspflicht ist der materiellrechtliche Standpunkt des Vordergerichts ohne Rücksicht auf seine Richtigkeit maßgeblich (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89, NJW 1991, 704; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, NJW 2009, 355 Rn. 7).
  • LG Braunschweig, 17.10.2007 - 9 S 477/06

    Mietwagen - Mangels Kreditkarte Versicherung ansprechen?

    Mithin musste es sich dem Geschädigten nicht geradezu "aufdrängen" - was aber für die Annahme einer solchen "schadensmindernden" Verpflichtung notwendig gewesen wäre (BGH, Urteil vom 06.03.2007, Geschäftezeichen VI ZR 36/08, zit. nach juris Rn 10) -, dass ihm beklagtenseits auf Nachfrage unmittelbar eine Deckungszusage erteilt werden würde (Tatsächlich benötigte die Beklagte mind. 10 Tage, um betreffend des Fahrzeugschadens eine Deckungszusage zu erteilen.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06   

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https://dejure.org/2007,10417
OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06 (https://dejure.org/2007,10417)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.12.2007 - 4 U 38/06 (https://dejure.org/2007,10417)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 4 U 38/06 (https://dejure.org/2007,10417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 14; HpflG § 2 Abs. 1 S. 1; HpflG § 2 Abs. 3 Nr. 3; BayWG Art. 63 Abs. 1 Nr. 2
    Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden durch Hangwasser wegen konzeptioneller und technischer Mängel einer Anlage der Straßenentwässerung

  • ibr-online

    Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden durch Hangwasser

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überschwemmungsschäden: Gemeinde haftet für unzureichende Entwässerung! (IMR 2008, 1047)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1697
  • DVBl 2008, 200 (Ls.)
  • BauR 2008, 1174
  • BauR 2008, 1501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 274/03

    Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    Zum selben Ergebnis führt das in der Rechtsprechung des BGH bevorzugte Abgrenzungskriterium, das darauf abstellt, in welchem Teilstück der Anlage die schadensstiftende Flüssigkeit ausgetreten ist (vgl. etwa BGHZ 158, 263/Rdn. 8).

    a) Die Planung und Durchführung eines Straßenbauvorhabens einschließlich der dazugehörigen Entwässerungsanlagen stellt einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar und fällt damit in den Bereich der sog. schlichthoheitlichen Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH VersR 1976, 985; NJW 1985, 496/Rdn.14 sowie 1996, 3208/Rdn.16; zuletzt BGHZ 158, 263/Rdn.11).

    c) Die übrigen Schadenspositionen sind auch insoweit, als dem Kläger kein Anspruch auf vollen Schadensausgleich, sondern lediglich auf Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen zusteht, auf dieser Grundlage ersatzfähig (vgl. BGHZ 158, 263, Rdnr. 9 m.w.N.).

  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    aa) Die kommunale Kanalisation gehört zu den in 2 1, 1 HPflG genannten Rohrleitungsanlagen (vgl. BGHZ 109, 8, 12).

    Danach kommt es für die zureichende Dimensionierung eines Entwässerungssystems vielmehr entscheidend auf die im konkreten Fall maßgebenden Verhältnisse, insbesondere auf eine umfassende Würdigung der wasserwirtschaftlichen, technischen und topographischen Gegebenheiten an (BGHZ 109, 8/10; 115, 141/148f; 140, 380/384).

  • BGH, 02.02.1984 - III ZR 13/83

    Bindungswirkung eines auf Teilklage ergehenden Grundurteils; Haftung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    a) Die Planung und Durchführung eines Straßenbauvorhabens einschließlich der dazugehörigen Entwässerungsanlagen stellt einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar und fällt damit in den Bereich der sog. schlichthoheitlichen Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH VersR 1976, 985; NJW 1985, 496/Rdn.14 sowie 1996, 3208/Rdn.16; zuletzt BGHZ 158, 263/Rdn.11).

    b) Die Rechtswidrigkeit des der Beklagten zuzurechnenden Eingriffs in das klägerische Eigentum ergibt bereits daraus, dass der durch den Straßenausbau bewirkten nachteiligen Veränderung der Abflussverhältnisse von Anfang an eine unzureichende Konzeption des Entwässerungssystems zugrundelag (vgl. BGH MDR 1983, 733/ Rdn. 30ff; NJW 1985, 496/Rdn.14).

  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73

    Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße -

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    a) Die Planung und Durchführung eines Straßenbauvorhabens einschließlich der dazugehörigen Entwässerungsanlagen stellt einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar und fällt damit in den Bereich der sog. schlichthoheitlichen Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH VersR 1976, 985; NJW 1985, 496/Rdn.14 sowie 1996, 3208/Rdn.16; zuletzt BGHZ 158, 263/Rdn.11).

    Eine derart schadensträchtige Planung und Ausgestaltung einer Straßenentwässerung im Bereich einer Hanglage stellt zugleich eine Verletzung des Art. 63 I Nr. 2 BayWG dar (vgl. hierzu und zum Folgenden BGH VersR 1976, 985/Rdn. 22ff.).

  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    Danach kommt es für die zureichende Dimensionierung eines Entwässerungssystems vielmehr entscheidend auf die im konkreten Fall maßgebenden Verhältnisse, insbesondere auf eine umfassende Würdigung der wasserwirtschaftlichen, technischen und topographischen Gegebenheiten an (BGHZ 109, 8/10; 115, 141/148f; 140, 380/384).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    Sie sind daher von vornherein nicht geeignet, die Möglichkeit eines rechtmäßiges Alternativverhalten aufzuzeigen (vgl. etwa BGHZ 143, 362/366; ähnlich schon BGHZ 106, 153/156).
  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    Danach kommt es für die zureichende Dimensionierung eines Entwässerungssystems vielmehr entscheidend auf die im konkreten Fall maßgebenden Verhältnisse, insbesondere auf eine umfassende Würdigung der wasserwirtschaftlichen, technischen und topographischen Gegebenheiten an (BGHZ 109, 8/10; 115, 141/148f; 140, 380/384).
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    Sie sind daher von vornherein nicht geeignet, die Möglichkeit eines rechtmäßiges Alternativverhalten aufzuzeigen (vgl. etwa BGHZ 143, 362/366; ähnlich schon BGHZ 106, 153/156).
  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 158/91

    Haftung der Gemeinde für Überschwemmungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    Ein etwaiges Verschulden der dortigen Fachkräfte braucht sich die Beklagte indessen nicht unmittelbar, sondern nur unter bestimmten, engbegrenzten Voraussetzungen zurechnen zu lassen (vgl. hierzu etwa BGHZ 125, 19/24f.).
  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2007 - 4 U 38/06
    Es geht hierbei nicht um den der Klägerseite obliegenden Kausalitätsnachweis, sondern um einen hypothetischen Kausalverlauf, auf den sich die Beklagtenseite unter dem Gesichtspunkt eines rechtmäßigen Alternativverhaltens beruft und für den sie daher voll darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. etwa BGH NJW 1998, 1307/Rdn.15 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

  • BGH, 30.04.1959 - III ZR 4/58

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 10 W 21/97

    Prozeßrecht; Aufwendungen für ein Privatgutachten

  • BGH, 22.04.2004 - III ZR 108/03

    Rückstau in der Kanalisation nach Jahrhundertregen

  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 105/78

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Überschreitung

  • VGH Bayern, 07.12.1998 - 8 B 96.2808
  • VGH Bayern, 22.03.2005 - 8 ZB 04.852
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