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   LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07   

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https://dejure.org/2008,11551
LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07 (https://dejure.org/2008,11551)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.12.2008 - 22 O 109/07 (https://dejure.org/2008,11551)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 22 O 109/07 (https://dejure.org/2008,11551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 13 AKB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer die Erstattung der Reparaturkosten nur nach einer fachgerechten Reparatur festlegenden Regelung in den Allgemeinen Kaskoversicherungen (AKB)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
    Eine Klausel in den AKB über die Erstattung nur des Wiederbeschaffungsaufwands bei nicht fachgerechter Reparatur ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Klausel in AKB über die Erstattung nur des Wiederbeschaffungsaufwands bei nicht fachgerechter Reparatur ist wirksam

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 926
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07
    Die Regelung ist (anders als in den dem Urteil des BGH (NJW 2006, 2545) zugrunde liegenden AKB) nicht intransparent.

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt werden sollte (zuletzt OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; BGH NJW 2006, 2545).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07
    Demgegenüber besteht nach allgemeinem Schadensrecht für den Geschädigten stets die Möglichkeit Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzurechnen; des Nachweises einer fachgerechten Reparatur zum Nachweis des Integritätsinteresses bedarf es nur dann, wenn eine Entschädigung für Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswertes geltend gemacht wird (vgl. nur BGH NJW 2005, 1108).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Auszug aus LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07
    Die Vertragsparteien sind frei, Voraussetzungen und Höhe einer Entschädigungsleistung zu vereinbaren (vgl. OLG Frankfurt VersR 2000, 1010).
  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07
    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt werden sollte (zuletzt OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; BGH NJW 2006, 2545).
  • OLG Hamm, 18.09.1997 - 6 U 85/97
    Auszug aus LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07
    Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (OLG Frankfurt, aaO, OLG Hamm RuS 1998, 185; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 13 AKB, Rdnr. 17) wird die Beschränkung der Entschädigung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert bis zum Nachweis einer qualifizierten Reparatur mangels relevanter Abweichung vom Schadensersatzrecht nicht für unwirksam gehalten.
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 S 22/09

    Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungswert, Restwert

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816 = R+S 2009, 185 m. Anmerkung Münstermann in VK 2009, 120; OLG Celle, VersR 2008, 1204 = NJW-RR 2008, 1559 m. Anmerkung Münstermann in VK 2008, 41; OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; LG Dortmund, VersR 2009, 926).
  • LG Dortmund, 20.04.2011 - 2 O 272/10

    I.R.d. Fahrzeugvollversicherung kann aus AKB kein Anspruch auf Abgabe einer

    Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung wird die Beschränkung der Entschädigung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert bis zum Nachweis einer Reparatur nicht für unwirksam gehalten (OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010; OLG Hamm r + s 1998; zuletzt näher LG Dortmund VersR 2009, 926; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Ziffer A.2.13 AKB 2008 Rn. 17 f; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., Ziffer A.2.7, Rn. 11 m.w.N.).
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