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   BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77   

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https://dejure.org/1978,849
BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77 (https://dejure.org/1978,849)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1978 - IV ZR 1/77 (https://dejure.org/1978,849)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 (https://dejure.org/1978,849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen Risikoausschluss wegen mit einer selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Wahrnehmung berechtigter Interessen - Kostentragungspflicht des Versicherers bei nicht der Versicherung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB f. Rechtsschutzvers. (ARB) (VerBAV 69, 66) § 25 Abs. 1 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 40
  • VersR 1978, 816
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77
    Derartige Ausschlußklauseln sind nicht weiter auszudehnen, aber auch nicht enger auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung des Wortlauts und ihres wirtschaftlichen Zweckes erfordert (BGHZ 65, 142; std. Rechtspr.).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 128/07

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine

    Es fehlt aber auch nicht, anders als die Revision meint, an einem inneren sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten gewerblichen Tätigkeit und der aus schuldrechtlichen Verträgen hergeleiteten Einziehungsforderung (zu diesem Erfordernis vgl. Prölss/Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. ARB 75 § 24 Rdn. 2; ARB 94 § 24 Rdn. 4; Harbauer/Stahl, Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. ARB 75 § 24 Rdn. 21, 49; ARB 94/2000 § 24 Rdn. 4; zu der entsprechenden Ausschlussklausel beim Familienrechtsschutz vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter 2 insbes. zu c; vom 7. Dezember 1994 - IV ZR 302/93 - VersR 1995, 166 unter 1 d).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    "Selbständige Tätigkeit" ist jedoch kein festumrissener Begriff in der Rechtssprache (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter I 2 a).
  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 252/04

    Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung für die Geltendmachung von

    Das Berufungsgericht hat entgegen der Auffassung der Revision zu Recht angenommen, dass die maßgeblichen Abgrenzungskriterien für den Begriff "selbstständige Tätigkeit" bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht an Hand des Steuerrechts vorgenommen werden können, die Auslegung vielmehr jeweils nach dem Zweck der Vorschrift zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77 - VersR 1978, 816 unter I 2 a; OLG Celle VersR 2005, 1139, 1141).
  • OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04

    Einordnung einer selbständigen Tätigkeit in den Risikoausschluss einer

    Unabhängig von der rechtlichen Einordnung kommt aber eine selbständige Tätigkeit im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 2 ARB nur in Betracht, wenn der Gesellschafter beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss im Rahmen der Gesellschaft ausübt (vgl. BGH VersR 1978, 816, 817: Gesellschafter einer OHG oder beherrschender Gesellschafter einer GmbH; OLG München r+s 1997, 509; Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 4; Harbauer, § 24 Rdnr. 12: nicht beim Kommanditisten; § 25 Rdnr. 21).

    Die steuerrechtliche Einordnung besagt ebenso wenig etwas für die handelsrechtliche nach §§ 230 ff HGB (vgl. Münchener Kommentar, a. a. O., Rdnr. 75) wie für die versicherungsrechtliche nach § 25 ARB (vgl. BGH VersR 1978, 816, 817; OLG Köln r+s 2001, 421, 422).

  • LG Düsseldorf, 14.08.2017 - 9 O 30/17

    Einstandspflicht eines Rechtsschutzversicherers für die Kosten eines vom

    (BGH Urteil v. 28.6.1978 - IV ZR 1/77, BeckRS 1978, 30399117).

    Aufgrund all dieser Umstände fehlt nach Ansicht des Senates der auch vom BGH (VersR 1978, 816) geforderte innere sachliche Zusammenhang von nicht bloß untergeordneter Bedeutung zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und der zuvor ausgeübten selbständigen Tätigkeit.

  • OLG München, 10.11.2006 - 25 U 3142/06

    Kein Risikoausschluss bei privater Rechtsschutzversicherung wegen geplanter

    Soweit Harbauer für diese Auffassung BGH VersR 78, 816 zitiert, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung sich nicht damit befasst, ob hinsichtlich künftig Selbständiger ein Risikoausschluss besteht.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03

    Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wegeunfall eines selbständigen

    Er erkennt, dass nach § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB diejenige Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, die nach § 24 ARB versicherbar ist, mithin das Risiko entweder dem privaten, nach § 26 ARB versicherbaren Bereich oder dem nach § 24 ARB zu versichernden Bereich eines Gewerbebetreibenden oder freiberuflich Tätigen zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 119, 252, 254 f; BGH VersR 1978, 816 unter I 2 a).

    Nur dann erfolgt die Interessenwahrnehmung in der "Eigenschaft" des Versicherungsnehmers als Selbständiger im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und ist daher auch - wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennt - durch § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB vom Versicherungsschutz ausgenommen (vgl. BGH VersR 1978, 816 unter I 2 c und BGH VersR 1995, 166 unter I d).

  • OLG Dresden, 02.07.2019 - 4 U 447/19

    Rechtsschutzversicherung für Landwirte

    Allerdings soll vom Anwendungsbereich des § 27 ARB als spezielles Risiko dasjenige Wagnis ausgeschlossen sein, das nach § 24 versichert werden kann, (BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 1/77).

    Zum einen sind in Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltene Rechtsbegriffe in der Regel autonom und nicht unter Rückgriff auf andere Rechtsgebiete auszulegen (Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. Einleitung I Rn 275), auch wenn in Einzelfällen die gewerberechtliche, handelsrechtliche, arbeitsrechtliche sozial, -steuer und sonstige rechtliche Qualifikation einer ausgeübten Tätigkeit im Rahmen der Auslegung herangezogen werden kann (BGH, Urteil vom 28.06.1978 IV ZR 1/77 - juris).

  • OLG Hamm, 12.10.2021 - 20 U 199/21

    Kein Anspruch eines Heilpraktikers auf Deckungsschutz der

    Für die Bejahung der vom Ausschluss geforderten Unternehmensbezogenheit muss vielmehr jedenfalls ein innerer, sachlicher Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung bestehen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1994 - IV ZR 302/93, VersR 1995, 166 unter 1; vom 28. Juni 1978 - IV ZR 1/77, VersR 1978, 816 unter I 2 c; siehe auch BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - IV ZR 128/07, r+s 2009, 107 Rn. 11).

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1978 (IV ZR 1/77, VersR 1978, 816) verweist und geltend macht, nach ihr lasse der Umstand, dass die Versicherung eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers voraussetze, die Ausschlussklausel nicht automatisch greifen, verkennt er, dass auch der Bundesgerichtshof einen inneren, sachlichen Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung zwischen der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und der unternehmerischen Tätigkeit für den Ausschluss genügen lässt.

  • OLG Köln, 02.10.2007 - 9 U 51/07

    Rechtsschutz für beherrschenden Gesellschafter eines gewerblichen Unternehmens

    Er übte damit zum maßgebenden Zeitpunkt eine selbständige Tätigkeit im Sinne der Rechtsschutzbedingungen aus (vgl. BGH VersR 1978, 816; Stahl in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 7. Aufl., § 25 ARB 75, Rn 21).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 4 U 282/21

    Gewährung von Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen

  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 121/99

    Umfang der Rechtsschutzversicherung; Deckung für Streitigkeiten über Rückzahlung

  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93

    Unternehmensbezogenheit geschäftlicher Kontakter durch Freiberufler -

  • LG Bielefeld, 29.01.2016 - 5 O 153/15

    Feststellung der Verpflichtung einer Rechtsschutzversicherung zur Erteilung einer

  • OLG Köln, 25.05.1992 - 5 U 186/91

    Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht in der Rechtsschutzversicherung

  • LG München I, 03.12.2004 - 23 O 300/04

    Bestehen eines Versicherungsschutzes für eine gerichtliche Durchsetzung einer

  • OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95

    Risikoausschluß; Versicherungsvertrag; Bürgschaftsvertrag; Garantievertrag;

  • OLG Stuttgart, 15.08.2002 - 7 U 84/02

    Familienrechtsschutzversicherung: Sekundärer Risikoausschluss bei Zusammenhang

  • OLG München, 30.01.1991 - 15 U 4082/90
  • KG, 08.06.2004 - 6 U 62/04

    Privatrechtsschutzversicherung für Selbständige: Umfang des Versicherungsschutzes

  • OLG Hamm, 21.08.1992 - 20 W 19/92

    Rechtsschutzversicherung; Gewerblicher Zweck; Kredit

  • AG Halle/Saale, 28.06.2012 - 93 C 4031/11

    Privatrechtsschutzversicherung für Selbstständige: Ausschluss des

  • LG Aschaffenburg, 08.05.1980 - S 52/80
  • OLG Saarbrücken, 25.04.1980 - 3 U 131/78

    Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt beim Anfahren einer Bushaltestelle;

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