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   BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91   

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BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91 (https://dejure.org/1992,1202)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1992 - IV ZR 271/91 (https://dejure.org/1992,1202)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91 (https://dejure.org/1992,1202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Versicherung wegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit - Folgen der Nichtangabe einer Vorerkrankung - Frage nach der Wirksamkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag durch den Versicherer - Wirksamkeit diesbezüglicher ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 44; VVG § 47
    Rücktrittsvoraussetzungen bei nicht angezeiger Krankheit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 7; VVG §§ 16 43 Nr. 1
    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten für fehlerhafte Beratung im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Nachfragepflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 871
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91
    Hat der VN in dem Antragsformular eine erhebliche Vorerkrankung nicht angegeben und führt diese Erkrankung zum Eintritt des Versicherungsfalls, so kann der Rücktritt des Versicherers unbegründet sein, wenn die Erkrankung in dem Vermittlungsgespräch zwischen dem Agenten und dem Antragsteller (späteren VN) zur Sprache gekommen ist, wenn dem Versicherer das Wissen seines Agenten zuzurechnen ist und wenn die Klarstellung vor Vertragsschluß unterblieben ist (Anwendung der Grundsätze aus BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86] = VersR 88, 234; 116, 387 = VersR 92, 217 BGH VersR 92, 603).

    Zutreffend ist die Ansicht des Berufungsgerichts, das, was dem Agenten der Beklagten, ihrem Empfangsbevollmächtigten, auf die vorgelesenen Gesundheitsfragen und sonst im Zuge der Antragstellung gesagt worden ist, sei hiermit auch zur Kenntnis der Beklagten gebracht worden (BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86]).

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91
    Hat der VN in dem Antragsformular eine erhebliche Vorerkrankung nicht angegeben und führt diese Erkrankung zum Eintritt des Versicherungsfalls, so kann der Rücktritt des Versicherers unbegründet sein, wenn die Erkrankung in dem Vermittlungsgespräch zwischen dem Agenten und dem Antragsteller (späteren VN) zur Sprache gekommen ist, wenn dem Versicherer das Wissen seines Agenten zuzurechnen ist und wenn die Klarstellung vor Vertragsschluß unterblieben ist (Anwendung der Grundsätze aus BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86] = VersR 88, 234; 116, 387 = VersR 92, 217 BGH VersR 92, 603).

    Die Rechtsunwirksamkeit derartiger Klauseln hat der Senat nach Erla des Berufungsurteils bereits in seinemUrteil vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90 - VersR 1992, 217 [BGH 18.12.1991 - IV ZR 299/90] = BGHZ 116, 387 bejaht.

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91
    Hat der VN in dem Antragsformular eine erhebliche Vorerkrankung nicht angegeben und führt diese Erkrankung zum Eintritt des Versicherungsfalls, so kann der Rücktritt des Versicherers unbegründet sein, wenn die Erkrankung in dem Vermittlungsgespräch zwischen dem Agenten und dem Antragsteller (späteren VN) zur Sprache gekommen ist, wenn dem Versicherer das Wissen seines Agenten zuzurechnen ist und wenn die Klarstellung vor Vertragsschluß unterblieben ist (Anwendung der Grundsätze aus BGHZ 102, 194 [BGH 11.11.1987 - IVa ZR 240/86] = VersR 88, 234; 116, 387 = VersR 92, 217 BGH VersR 92, 603).

    Das liefe ihrem Sinn und Zweck zuwider, denn sie soll klare Verhältnisse vor Vertragsschluß schaffen(Senatsurteil vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 unter 2 b).

  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91
    Diese Angaben mußten der Beklagten, der sie als bekanntgegeben zuzurechnen sind, die Notwendigkeit aufdrängen, zur Abrundung ihrer noch unzulänglichen Kenntnisse rückzufragen (so schonSenatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a).

    Daß sie davon absah, ihre Kenntnisse in dem für eine Risikoprüfung unerläßlichen Ausmaß durch Rückfrage abzurunden, und dies erst nachholte, als der Kläger den Eintritt des Versicherungsfalles geltend machte, ginge zu ihren Lasten (so schon Senatsurteil vom 28. November 1990 aaO).

  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

    Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen, wenn dieser bei Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben macht (vgl. Senatsurteile vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871 unter 3 b m.w.N.; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 unter II 2 c).

    Denn die dem Versicherer obliegende ordnungsgemäße Risikoprüfung, die die Schaffung klarer Verhältnisse in Bezug auf den Versicherungsvertrag schon vor Vertragsschluss gewährleisten soll und deshalb nicht auf die Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls verschoben werden darf (BGHZ 117, 385, 388; Senatsurteil vom 11. November 1992 aaO), kann aufgrund solcher Angaben nicht erfolgen.

    Füllt - wie hier - ein Versicherungsagent das Antragsformular nach den Angaben des Antragstellers aus, so muss sich der Versicherer die dem Agenten zur Kenntnis gebrachten Umstände als bekannt zurechnen lassen (BGHZ 102, 194 ff.; Senatsurteile vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a; vom 11. November 1992 aaO unter 2).

    Unterlässt der Versicherer eine ihm nach den vorgenannten Grundsätzen obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Senatsurteil vom 11. November 1992 aaO unter 3 b und ständig).

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Diese soll die Schaffung klarer Verhältnisse in Bezug auf den Versicherungsvertrag schon vor Vertragsschluss gewährleisten und darf deshalb nicht auf die Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalles verschoben werden (Senatsurteile vom 5. März 2008 aaO; vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91, VersR 1993, 871 unter 3 b m. Anm. Lorenz; vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91, BGHZ 117, 385, 388).

    Unterlässt der Versicherer eine ihm obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (Senatsurteile vom 5. März 2008 aaO Rn. 12; vom 3. Mai 1995 - IV ZR 165/94, VersR 1995, 901 unter 3; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93, VersR 1995, 80 unter II 2 b; vom 11. November 1992 aaO; vom 25. März 1992 aaO).

  • BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95

    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen

    Dementsprechend hat der Senat die Kenntnis des Agenten, der mit der Entgegennahme des Versicherungsantrags und der Weiterleitung der hierbei erhaltenen Angaben des Antragstellers betraut ist, der Kenntnis des Versicherers gleichgestellt (BGHZ 102, 194; Urteil vom 11.11.1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871 unter 3 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09

    Wohngebäudeversicherung: Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers;

    Unterlässt der Versicherer eine ihm nach den vorgenannten Grundsätzen obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (BGH VersR 1993, 871; BGHZ 117, 385; NJW-RR 2008, 979).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 A 6.96

    Keine Vollmachtsbeschränkung bei Versicherungsagenten

    Das Transparenzgebot will verhindern, daß Rechte und Pflichten durch unklar oder schwer verständlich gefaßte Klauseln verschleiert oder für den Vertragspartner schwer durchschaubar werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1988 - III ZR 188/87 - BGHZ 106, 42 ; vom 10. Juli 1990 - XI ZR 275/89 - BGHZ 112, 115 ; vom 14. April 1992 - XI ZR 196/91 - ZIP 1992, 751 ; vom 11. November 1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871; vom 10. März 1993 - VIII ZR 85/92 - NJW 1993, 2052 ; vom 14. Mai 1996 - XI ZR 257/94 - NJW 1996, 2092 ).
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Umstritten ist dagegen die Frage, ob dies auch in den Fällen der Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung beim Vertragsschluß gilt (so aber KG VersR 98, 1362; wohl auch BGH VersR 92, 603 (604)); nicht mehr erwähnt in der neueren, Rücktrittsfälle betreffenden Rechtsprechung des BGH VersR 1993, 871; 1995, 901; 1995, 80 [81] = r+s. 95, 82 [83]); dies noch offen lassend Senat a.a.O.; ablehnend Lücke VersR 94, 129 Knappmann r + s 96, 83).
  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 20 U 21/09

    Pflichten des Versicherungsagenten bei erkennbar unrichtiger Beantwortung der

    Hinzukommt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VersR 1993, 871; BGH VersR 2008, 668) der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen muss, wenn dieser bei der Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben gemacht hat.
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    So steht bei der Entgegennahme eines Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Antragsteller der empfangsbevollmächtigte Vermittlungsagent als das Auge und Ohr des Versicherers gegenüber (ständige Rechtsprechung BGH, Urteil v. 23.05.1989, VersR 1989, 883; BGH, Urteil v. 21.11.1989, VersR 1990, 77; BGH, Urteil v. 29.11.1989, VersR 1990, 150; BGH, Urteil v. 11.11.1992, VersR 1993, 871; BGH, Urteil v. 14.07.1993, VersR 1993, 1089; BGH Urteil v. 22.09.1999, VersR 1999, 1481; BGH, Urteil v. 19.09.2001, VersR 2001, 1498; BGH, Urteil v. 10.10.2001, VersR 2001, 1541; BGH, Urteil v. 03.07.2002, VersR 2002, 1089).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn die Antworten gegenüber dem Agenten erkennen lassen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht noch nicht erfüllt hat und auf der Basis eine sachgerechte Risikoprüfung noch nicht möglich ist (BGH, VersR 1992, 603; 1993, 871; 1995, 80; 901; 1996, 742; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 20 U 195/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rücktritt des Versicherers vom

    Unterläßt der Versicherer eine ihm obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (BGH zfs 2008, Seite 332 f. und BGH VersR 1993, 871).
  • OLG Oldenburg, 14.07.2008 - 5 U 96/08

    Obliegenheit zur Nachfrage durch den Agenten bei Abschluss eines

  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

  • OLG Köln, 27.09.1995 - 5 U 146/94

    Beweislastverteilung Anwaltsregreßprozeß

  • OLG Hamm, 21.06.2000 - 20 U 196/99

    Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den

  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 7 U 33/97

    Wirksamkeit eines versichererseitig erklärten Rücktritts von einem

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