Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.03.1979 - 9 U 172/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Finanzielle Situation des Geschädigten; Zahlung eines Vorschusses; Nutzungsentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Papierfundstellen
- VersR 1962, 562
- VersR 1981, 562
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07
Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf …
Der Geschädigte hat über die gewöhnliche Wiederbeschaffungszeit hinaus Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn er nicht in der Lage ist, die Reparatur bzw. den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges ohne Erhalt der - vollständigen - Entschädigung vorzufinanzieren (OLG Düsseldorf, Verkehrsrecht aktuell 2007, 22 [Nutzungsausfallentschädigung für 215 Tage]; OLG Naumburg, NJW 2004, 3191; KG, VM 1997, Nr. 47; OLG Frankfurt a.M., DAR 1984, 318 [Nutzungsausfallentschädigung für 75 Tage]; OLG Nürnberg, DAR 1981, 14 [Nutzungsausfallentschädigung für 208 Tage]; OLG Köln, DAR 1973, 97 [Nutzungsausfallentschädigung für 321 Tage]; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 1183; LG Hanau, ZfS 1985, 358 [Nutzungsausfallentschädigung für 130 Tage];… Karczewski in: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, Kap. 41 Rn 44;… Rixecker in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, 3.Diese Anzeigepflicht soll dem Schädiger Gelegenheit geben, etwa durch Zahlung eines Vorschusses Gegenmaßnahmen gegen den drohenden weiteren Schaden zu ergreifen (KG VM 1997, Nr. 47
; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318; OLG Nürnberg DAR 1981, 14). - OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 1 U 211/00
Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfallentschädigung bei …
Einerseits geht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Lasten des Schädigers, wenn der Geschädigte die Ersatzbeschaffung nicht finanzieren kann und er trotz Mahnung keinen Vorschuß erhält (so auch OLG Nürnberg DAR 1981, 14;… "Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 59. Aufl., § 249, Rdn. 15 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Wird hingegen ein privat genutzter PKW total beschädigt, so habender Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung solange Nutzungsausfall zu zahlen wie der Geschädigte mangels Leistung des Schadensersatzes nicht in der Lage ist, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen (OLG Nürnberg DAR 1981, 14 mit Hinweis auf OLG Köln DB 1973, 177; LG Mühlhausen zfs 2001, 362).
- KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug …
Der Kläger kann nur dann Nutzungsausfallentschädigung für einen außergewöhnlich langen Zeitraum von über einem Jahr verlangen, wenn er die Beklagten darauf hinweist, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1992, 1183; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Nürnberg DAR 1981, 14).
- LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 646/98
Schadensersatz wegen des Entzugs eines Firmenwagens; Überlassung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68
Voraussetzungen des Einstehens der Bank für das Verschulden des Verkäufers bei …
Dies ergibt sich aus dem für den Bereich des Verschuldens bei Vertragsschluß anerkannten Grundsatz, daß der Geschädigte nicht besser gestellt werden darf, als wenn eine in ihm geweckte Erwartung (gemachte Zusage) erfüllt (eingehalten) worden wäre; andernfalls würde man ihm Ersatzansprüche zubilligen, die sich nicht mehr aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes rechtfertigen ließen (vgl. BGH VersR 1962, 562). - LG Limburg, 05.12.2000 - 4 C 493/98 Gewährt der Schädiger und/oder sein Versicherer ihm in diesem Fall trotz Aufforderung keinen Vorschuß, so hat er auch für die Zeit eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, in der das reparierte Fahrzeug mangels Zahlung von der Werkstatt nicht herausgegeben wird (vgl. OLG Frankfurt DAR 1984, 318) oder der Geschädigte nicht in der Lage ist, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen (vgl. OLG Nürnberg DAR 1981, 14).
Rechtsprechung
BGH, 08.01.1962 - VII ZR 64/61 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1962, 562
- WM 1962, 347
- DB 1962, 404
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse kann insoweit nichts anderes gelten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1962 VII ZR 64/61 = VersR 1962, 562, 563).In solchen Fällen darf der Geschädigte grundsätzlich nicht besser gestellt werden als er stünde, wenn die Auskunft sich als zutreffend erwiesen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1962 aaO; OLG Karlsruhe VersR 1988, 1131, 1132 [OLG Karlsruhe 13.03.1987 - 14 U 51/85];… vgl. auch Hefermehl in Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 347 Rdn. 48).
- BGH, 20.03.1969 - VII ZR 29/67
Voraussetzungen für die Anpassung eines Vertrages an eine geänderte …
a) Das schon deshalb, weil die Klägerin einen Erfüllungs- und keinen Vertrauensschaden geltend macht (BGH VII ZR 64/61 vom 8. Januar 1962 WM 1962, 347; VII ZR 39/65 und 171/66 vom 21. Februar 1967). - BGH, 02.06.1967 - V ZR 98/64
Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit des vollmachtlosen Auftretens eines …
Der Schaden ergibt sich aus dem Vergleich der Vermögenslage, wie sie bei Portführung der durch das schadenbringende Verschulden unbeeinflußten Vorhaben des Geschädigten bestanden hätte, mit der nunmehrigen wirklichen Vermögenslage (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 1962 - VII ZR 64/61, WM 1962, 347, 348 = VRS 1962, 562).
- LAG Hessen, 06.08.1980 - 10 Sa 849/79
Arbeitsverhältnis: Verschulden bei Vertragsschluss - Vertrauensschaden - …
Der jeweilige Schaden ergibt sich dann aus dem Vergleich der Vermögenslage, wie sie bei Fortführung der durch das schadenbringende Verschulden unbeeinflussten Vorhaben des Geschädigten bestanden hätte, mit der wirklichen Vermögenslage (vgl. BGH in VersR 1962, 562, ferner BAG in DB 1974, 2061/62). - BGH, 30.05.1963 - VII ZR 244/61
Rechtsmittel
Bei Anwendung der Grundsätze über Verschulden bei Vertragsverhandlungen hätte das Berufungsgericht feststellen müssen, wie die Vermögenslage der Kläger (bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung) sich entwickelt hätte, wenn die Beklagte ihre Aufklärungspflicht erfüllt hätte (vgl. die Entscheidung des Senats VII ZR 64/61 vom 8. Januar 1962 = WM 1962, 347). - BGH, 21.12.1967 - VII ZR 39/65
Anspruch auf restlichen Werklohn wegen Ausführung von Erdarbeiten und …
Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß nicht unbedenklich ist, was das Berufungsgericht zur Schadenshöhe sagt (S. 19-20 des Berufungsurteils), Es hat dabei anscheinend übersehen, daß der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nicht auf Ersatz des Erfüllungsschadens, sondern nur auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet ist (vgl. das Urteil des Senats VII ZR 64/61 vom 8. Januar 1962 = WM 1962, 347). - BGH, 22.11.1965 - VII ZR 228/63
Betreuung eines Bauvorhabens - Anspruch auf Schadensersatz
Aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen könnte die Klägerin allenfalls Ersatz des Vertrauens schadens beanspruchen, nicht aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern (vgl.. Urteil des Senats vom 8. Januar 1962 = WM 1962, 347). - BGH, 20.05.1969 - VI ZR 285/67
Zulassung als Belegarzt als Angebot zum Abschluss eines bürgerlich-rechtlichen …
Der Anspruch könnte nur auf Ersatz des Vertrauensschadens gehen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1962 - VII ZR 64/61 - VersR 1962, 562), so daß die Klageansprüche, soweit sie auf Vertragsabschluß und Duldung der Tätigkeit als Belegarzt gerichtet sind, aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen von vornherein unbegründet sind. - BGH, 18.06.1971 - V ZR 34/69
Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags - Vorliegen einer arglistigen Täuschung …
Aus einem Vergleich der Vermögenslage, wie sie in diesem Fall bestanden hätte, mit der wirklichen Vermögenslage, wie sie infolge des Verhaltens der Beklagten eingetreten ist, vermochte der Tatrichter aber ohne Rechtsirrtum keinen Anhalt für einen Vertrauensschaden des Klägers, insbesondere nicht in Höhe von 60.000 DM zu entnehmen (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 1962 - VII ZR 64/61, WM 1962, 347, 348 f).