Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.10.1979

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1979 - VI ZR 188/78   

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BGH, 16.10.1979 - VI ZR 188/78 (https://dejure.org/1979,8080)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1979 - VI ZR 188/78 (https://dejure.org/1979,8080)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1979 - VI ZR 188/78 (https://dejure.org/1979,8080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.01.2012 - VI ZR 96/11

    Beihilfe, Pflegegeld und Halbwaisenrente für ein durch ärztlichen

    Die kurze Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. kann auch Rentengläubigern entgegengehalten werden, die ein Feststellungsurteil über die Pflicht des Schuldners zum Ersatz künftiger Schäden (und damit gegebenenfalls auch zur Zahlung von Schadenersatzrenten) erstritten haben (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 1979 - VI ZR 188/78, VersR 1980, 88).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 5 U 44/16

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dass nach der Rechtsprechung das Stammrecht und die Teilansprüche unabhängig voneinander verjähren, zeigt auch der Umstand, dass auch umgekehrt die Verjährungsfrist für die Teilansprüche läuft, auch wenn ein Feststellungsurteil über die Pflicht des Schuldners zu künftigen Leistungen erstritten wurde (BGH, Urteil vom 16.10.1979 - VI ZR 188/78 - VersR 1980, 88).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79   

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https://dejure.org/1979,8637
BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79 (https://dejure.org/1979,8637)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1979 - VIII ZB 26/79 (https://dejure.org/1979,8637)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1979 - VIII ZB 26/79 (https://dejure.org/1979,8637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
    In dem Falle, daß die Partei oder ihr Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, daß die Frist gewahrt werden kann, ist trotz eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht ausgeschlossen, wenn die Frist schließlich infolge eines der Partei nicht zuzurechnenden Verhaltens versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 = VersR 1974, 1002 m.w.Nachw.; Beschluß vom 24. September 1975 - VIII ZB 29/75 = VersR 1975, 1148).
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
    Die Kostenentscheidung war dem Berufungsgericht zu übertragen (BGH Beschluß vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 = VersR 1960, 181).
  • BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75

    Wiedereinsetzung - Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Unabwendbarer Zufall -

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
    In dem Falle, daß die Partei oder ihr Vertreter alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, die bei einem normalen Verlauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, daß die Frist gewahrt werden kann, ist trotz eines Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten der Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht ausgeschlossen, wenn die Frist schließlich infolge eines der Partei nicht zuzurechnenden Verhaltens versäumt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 = VersR 1974, 1002 m.w.Nachw.; Beschluß vom 24. September 1975 - VIII ZB 29/75 = VersR 1975, 1148).
  • BGH, 14.05.1976 - I ZB 5/76

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 26/79
    Dem muß ein Rechtsanwalt in Fristsachen Rechnung tragen, indem er sich davon überzeugt, daß die Fristverfügung von der Schreibkraft aufgenommen wurde (BGH Beschluß vom 14. Mai 1976 - I ZB 5/76 = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 40).
  • BGH, 14.07.1988 - III ZB 40/87
    Dem muß ein Rechtsanwalt in Fristsachen Rechnung tragen, indem er sich davon überzeugt, daß die Verfügung von der Schreibkraft ausgeführt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 14. Mai 1976 - I ZB 5/76 - VersR 1976, 957, 958; vom 15. Februar 1978 - IV ZB 65/77 - VersR 1978, 537, 538; vom 17. Oktober 1979 - VIII ZB 26/79 - VersR 1980, 88, 89).
  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 2/89

    Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages - Zulässigkeit

    Dem muß ein Rechtsanwalt in Fristsachen Rechnung tragen, indem er sich davon überzeugt, daß die Verfügung von der Schreibkraft ausgeführt wurde (st. Rspr. s. BGH Beschluß vom 17. Oktober 1979 - VIII ZB 26/79 = VersR 1980, 88, 89 und Senatsbeschluß vom 14. Juli 1988 - III ZB 40/87 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.06.1982 - VIII ZB 15/82

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen

    In diesem Fall mußte er sich auch bei einer gut geschulten und beaufsichtigten Kraft davon überzeugen, daß die Fristverfügung auf das Tonband gelangt und von der Angestellten übertragen worden war (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1979 - VII ZB 26/79, VersR 1980, 88, 89 u. vom 14. Mai 1976 - I ZB 5/76, VersR 1976, 957, 958).
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