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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.06.1989 - 27 U 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3779
OLG Hamm, 08.06.1989 - 27 U 2/89 (https://dejure.org/1989,3779)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1989 - 27 U 2/89 (https://dejure.org/1989,3779)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 27 U 2/89 (https://dejure.org/1989,3779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVO § 2 Abs. 4; StVO § 9 Abs. 2
    Verlassen des Radwegs vor dem Linksabbiegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Radfahrer; Verlassen des Radweges; Verkehrswidriges Verhalten; Abbiegevorgang; Ausstrecken des Armes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 4 § 9 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem links abbiegenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 26
  • VersR 1991, 935
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 29.12.2011 - 14 U 30/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Radfahrers mit einem

    Überdies hat er sich rechtzeitig bis zur Mitte der Fahrbahn einzuordnen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. Juni 1989 - 27 U 2/89, NZV 1990, 26,27).
  • OLG Dresden, 10.12.2004 - 1 U 1399/04
    Daraus ergibt sich, dass Radfahrer auch wie andere Fahrzeuge abbiegen dürfen, indem sie sich zunächst zur Straßenmitte hin einordnen (vgl. OLG Hamm, NZV 1990, 26; OLG Brandenburg, VersR 1996, 517; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 9 StVO, Rz. 38; Janiszewski u.a., Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 9 Rz. 25).
  • LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 97/03

    Verkehrsunfall, Radfahrer, Kind, Betriebsgefahr

    Vor dem Linksabbiegen muss sich ein Radfahrer nicht zur Fahrbahnmitte einordnen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 StVO), er darf dies aber (OLG I, Urteil vom 08.06.1989 - 27 U 2/89, NZV 1990, 26 mit zustimmender Anm. Hentschel).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2078
BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89 (https://dejure.org/1990,2078)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1990 - 2 AZR 122/89 (https://dejure.org/1990,2078)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 2 AZR 122/89 (https://dejure.org/1990,2078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretung durch einen Rechtsreferendar vor dem Arbeitsgericht - Gegenstand einer Nebentätigkeit als Rechtsreferendar - Einspruch gegen Versäumnisurteil - Erteilung einer Untervollmacht - Ausbildung des Referendars bei einem Rechtsanwalt - Zulässigkeit einer ...

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 665
  • VersR 1991, 935
  • BB 1990, 1208
  • DB 1991, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin, 23.06.1970 - 4 Ta 10/70
    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Diese Auffassung wird zusätzlich darauf gestützt, der zur Ausbildung überwiesene Referendar werde von dem sonst tätigen Referendar gebührenrechtlich unterschiedlich gemäß § 4 BRAGO behandelt (vgl. Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 157 Rz 11; Zöller/Stephen, ZPO, 15. Aufl., § 157 Rz 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 157 Anm. 2 A a; Thomas/Putzo, aaO, § 78 Anm. 6d; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 29, S. 153; Rolfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Juni 1987, § 11 Anm. 2b; a. A.: LAG Frankfurt am Main, Beschluß vom 31. Juli 1969 - 4 Ta 15/69 - AP Nr. 31 zu § 11 ArbGG 1953; LAG Berlin Beschluß vom 23. Juni 1970 - 4 Ta 10/70 - AP Nr. 32 zu § 11 ArbG 1953; Dersch/Volkmar, Komm. zum ArbGG, 6. Aufl., § 11 Rz. 12; Stahlhacke, ArbGG, 2. Aufl., § 11 Rz 3; Wieczorek, ZPO, § 157 Rz C Ib 1; Bitter, AR-Blattei D-Arbeitsgerichtsbarkeit VI C zu III 2b bb; Lepke, DB 1967, 731, 732; Poelmann, BB 1954, 132, 133, verg.

    Dieser Wille ergibt sich insbesondere auch aus der Sonderregelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, wonach sich die Möglichkeit der Zurückweisung ungeeigneter Personen, § 157 Abs. 2 Satz 1 ZPO, nicht auf die Vertreter der Sozialpartner und einer Vereinigung mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung bezieht (vgl. Beschluß LAG Berlin von 23. Juni 1970 - 4 Ta 10/70 - AP Nr. 32 zu § 11 ArbG 1953).

    Wer als Angestellter weisungsgebunden eine Rechtsangelegenheit bearbeitet, handelt auch dann nicht geschäftsmäßig, wenn der Geschäftsherr seinerseits insoweit geschäftsmäßig tätig wird (Beschluß LAG Berlin von 23. Juni 1970, aaO, unter Hinweis auf Altenhoff/Busch/Kampmann, Komm. zum Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz, § 1 Rz 15 und § 6 Rz 111; Lepke, DB 1967, 731, 732).

  • BAG, 06.05.1977 - 2 AZR 148/76

    Prozeßvollmacht - Prozeßfähigkeit - Steuerbevollmächtigter -

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Demnach sind von der Prozeßvertretung vor dem Arbeitsgericht nur solche Personen ausgeschlossen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, nicht aber andere Personen, auch wenn sie nicht Rechtsanwälte oder Verbandsvertreter im Sinne des § 11 Abs. 1 ArbGG sind (ebenso im Ergebnis BAG Urteil vom 6. Mai 1977 - 2 AZR 148/76 - AP Nr. 36 zu § 11 ArbGG 1953, zu 2a der Gründe).
  • LAG Hessen, 31.07.1969 - 4 Ta 15/69
    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Diese Auffassung wird zusätzlich darauf gestützt, der zur Ausbildung überwiesene Referendar werde von dem sonst tätigen Referendar gebührenrechtlich unterschiedlich gemäß § 4 BRAGO behandelt (vgl. Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 157 Rz 11; Zöller/Stephen, ZPO, 15. Aufl., § 157 Rz 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 157 Anm. 2 A a; Thomas/Putzo, aaO, § 78 Anm. 6d; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 29, S. 153; Rolfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Juni 1987, § 11 Anm. 2b; a. A.: LAG Frankfurt am Main, Beschluß vom 31. Juli 1969 - 4 Ta 15/69 - AP Nr. 31 zu § 11 ArbGG 1953; LAG Berlin Beschluß vom 23. Juni 1970 - 4 Ta 10/70 - AP Nr. 32 zu § 11 ArbG 1953; Dersch/Volkmar, Komm. zum ArbGG, 6. Aufl., § 11 Rz. 12; Stahlhacke, ArbGG, 2. Aufl., § 11 Rz 3; Wieczorek, ZPO, § 157 Rz C Ib 1; Bitter, AR-Blattei D-Arbeitsgerichtsbarkeit VI C zu III 2b bb; Lepke, DB 1967, 731, 732; Poelmann, BB 1954, 132, 133, verg.
  • LAG Hamm, 08.07.1971 - 8 Ta 30/71
    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluß von 8. Juli 1971 - 8 Ta 30/71 - AR-Blattei D VI C Entscheidung 20 m. zust. Anm. von Herschel), aus der Formulierung in § 11 ArbGG sei zu folgern, daß sich auch die Vollmacht nur auf den jeweiligen Rechtsanwalt in Person erstrecken dürfe und nicht auf solche Personen, die der Rechtsanwalt seinerseits wieder weiterbevollmächtigte, kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 09.06.1982 - 7 VAs 8/82
    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Wenn nach Artikel 1 § 1 BBerG die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis unzulässig ist, so bezieht sich auch das auf eine selbständige Betreuung fremder Rechtsangelegenheiten und nicht auf eine derartige Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (Rennen/Calibe, Kommentar zum Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 1 Rz 27 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung; OLG Hamm NStZ 1982, 438; AnwBl. 1965, 350; OLG Karlsruhe AnwBl. 1978, 487; OLG Köln MdR 1961, 437; NJW 1973, 437).
  • OLG Köln, 05.12.1972 - Ss OWi 190/72
    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Wenn nach Artikel 1 § 1 BBerG die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis unzulässig ist, so bezieht sich auch das auf eine selbständige Betreuung fremder Rechtsangelegenheiten und nicht auf eine derartige Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (Rennen/Calibe, Kommentar zum Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 1 Rz 27 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung; OLG Hamm NStZ 1982, 438; AnwBl. 1965, 350; OLG Karlsruhe AnwBl. 1978, 487; OLG Köln MdR 1961, 437; NJW 1973, 437).
  • LAG München, 10.03.1989 - 9 Ta 118/88

    Mündliche Verhandlung; Ausschluß einer Person; Gewohnheitsrecht ; Beschwerde;

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Ob der Rechtsanwalt in Nicht-Anwaltsprozessen bei ihm tätige Personen mit dem Auftreten vor Gericht betrauen kann (vgl. Beschluß LAG München vom 10. März 1989 - 9 Ta 118/88 - EzA § 11 ArbGG 1979 Nr. 7), ist eine Frage der Standesgemäßheit seines Handelns.
  • LAG Köln, 10.07.1987 - 11 Sa 408/87

    Referendar; Prozeßbevollmächtigter; Vertreter; Arbeitsgericht;

    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 10. Juli 1987 11 Sa 408/87 -LAGE Nr. 4 zu § 11 ArbGG 1979), eine Vertretung durch Referendare in der mündlichen Verhandlung sei deshalb nicht zulässig, weil im arbeitsgerichtlichen Verfahren der Rechtsstreit nach Möglichkeit in einem Termin erledigt werden müsse und es insofern auf eine umfassende Sachkenntnis des jeweiligen Terminsbevollmächtigten ankomme, überzeugt nicht.
  • OLG Köln, 25.10.1960 - Ss 347/60
    Auszug aus BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89
    Wenn nach Artikel 1 § 1 BBerG die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis unzulässig ist, so bezieht sich auch das auf eine selbständige Betreuung fremder Rechtsangelegenheiten und nicht auf eine derartige Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (Rennen/Calibe, Kommentar zum Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 1 Rz 27 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung; OLG Hamm NStZ 1982, 438; AnwBl. 1965, 350; OLG Karlsruhe AnwBl. 1978, 487; OLG Köln MdR 1961, 437; NJW 1973, 437).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.12.1989 - 6 U 68/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4595
OLG Bamberg, 15.12.1989 - 6 U 68/89 (https://dejure.org/1989,4595)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.12.1989 - 6 U 68/89 (https://dejure.org/1989,4595)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 6 U 68/89 (https://dejure.org/1989,4595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 935
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, daß dieser Verpflichtung in der Regel genügt ist, wenn die Gewähr besteht, daß sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, und daß der Kaufhausinhaber nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten hat, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs, allgemein erwarten darf und muß (vgl. z.B. OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 95/90 - VersR 1991, 935 zu den Sicherungspflichten in einem Amtsgebäude; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 218/83 - VersR 1985, 336, 337).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 149/16

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in der Cafeteria ihres Schwimmbades:

    In öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass sich der Publikumsverkehr bei normalem, vernünftigem Verhalten in den Räumen sicher bewegen kann und insbesondere keine versteckten, unerwarteten Gefahren vorhanden sind, denen auch bei Anwendung zumutbarer eigener Vorsicht nicht zuverlässig begegnet werden kann (OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.1989 - 6 U 68/89 = VersR 1991, 935; Tassarek-Schröder/Rönsberg in: Rotermund/Krafft, aaO Rn. 719).
  • KG, 11.12.2003 - 10 U 103/01

    Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hotelbetreibers: Haftung bei Sturz eines

    Davon umfasst ist insbesondere die Pflicht, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, den Verkehr möglichst gefahrlos zu gestalten und den einzelnen vor unvermuteten Gefahrenquellen sowie vor solchen, auf die er sich nicht rechtzeitig einzurichten vermag, zu sichern (BGH NJW 1978, 1629; BGH NJW 1990, 1236; BGH NJW 1997, 582, 583; OLG Bamberg VersR 1991, 935; BayObLG NJW-RR 2002, 1249, 1250).

    Vielmehr hat der Verkehrssicherungspflichtige nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (BGH NJW 1985, 270; BGH NJW 1985, 1076; OLG Bamberg VersR 1991, 935).

    Es sind diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629; BGH NJW 1990, 1236; OLG Bamberg VersR 1991, 935; BayObLG NJW-RR 2002, 1249, 1250).

  • LG Coburg, 26.01.2005 - 12 O 839/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Verletzung der

    Vielmehr hat der Verkehrssicherungspflichtige nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. OLG Bamberg VersR 1991, 935 [OLG Bamberg 15.12.1989 - 6 U 68/89] ).
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