Rechtsprechung
KG, 01.04.1993 - 12 U 1862/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abbiegen; Links; Straße; Verkehrsunfall; Straßenseite; Kreuzung; Rechte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen
Papierfundstellen
- NZV 1994, 30 (Ls.)
- VersR 1994, 1085
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17
Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer …
Das bedeutet, dass den Wartepflichtigen, welcher sich vor dem Einmündungsviereck auf der in seiner Fahrtrichtung gesehen rechten Fahrbahnseite befindet, dann nicht der Vorwurf der Vorfahrtverletzung treffen kann, wenn der Bevorrechtigte unter Schneiden der Kurve zum Einbiegen nach links auch noch die Fahrbahnseite, auf welcher sich der Wartepflichtige befindet, in Anspruch nimmt und so mit dem Wartepflichtigen zusammenstößt (OLG Saarbrücken VRS 30, 229, 230; KG VersR 1994, 1085;… König in Hentschel/König/Dauer, aaO). - KG, 28.01.2010 - 12 U 40/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mir einem …
Nach den einschlägigen Grundsätzen des Anscheinsbeweises obliegt dem Wartepflichtigen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Bevorrechtigte sich verkehrswidrig verhalten oder sich infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, rechtzeitig unfallverhütend zu reagieren (vgl. BGH VersR 1964, 639; NJW 1982, 2668; KG DAR 1977, 47, 49; 1984, 85, 86; VersR 1994, 1085f). - LG Saarbrücken, 27.04.2018 - 13 S 165/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einem Betriebsgelände …
Allerdings ist anerkannt, dass der Vorfahrtsberechtigte außerhalb des eigentlichen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichs beim Abbiegen nur auf der rechten Fahrbahn der untergeordneten Straße Vorrang genießt, nicht dagegen auf der linken Fahrbahnseite der untergeordneten Straße (vgl. KG, VersR 1994, 1085; KG, Urteil vom 23.02.1995 - 12 U 4356/93, juris; OLG Düsseldorf, Zfs 1980, 190;… Spelz in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 8 StVO Rn. 41;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 8 StVO Rn. 28;… Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 249;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 14 Rn. 152).Wie die Erstrichterin zu Recht festgestellt hat, hat der Erstbeklagte den Unfall mitverschuldet, indem er die Kurve geschnitten hat (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. KG, VersR 1994, 1085; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 - I-1 U 243/10; OLG Frankfurt, OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urteil vom 12.05.2017 - 13 S 137/16, RuS 2017, 609).
- LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
Haftungsverteilung bei einem Kreuzungsunfall
Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der bevorrechtigten Straße auch bei vorschriftswidrigem Linksfahren (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1260; KG, VersR 1994, 1085).Wenn also der von rechts kommende, vorfahrtberechtigte Kraftfahrer die Spur des wartepflichtigen Fahrzeugs unachtsam schneidet, d.h. den Abbiegevorgang über einen Bereich vollzieht, auf dem ihm ein Vorfahrtsrecht nicht mehr zusteht, hat er i.d.R. den Schaden des Querverkehrs zu tragen (KG, VersR 1994, 1085; KG, VersR 1978, 427 ).