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   AG Köln, 14.01.1999 - 117 C 267/98   

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https://dejure.org/1999,20949
AG Köln, 14.01.1999 - 117 C 267/98 (https://dejure.org/1999,20949)
AG Köln, Entscheidung vom 14.01.1999 - 117 C 267/98 (https://dejure.org/1999,20949)
AG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 117 C 267/98 (https://dejure.org/1999,20949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen fristgerechten Widerruf

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 8 Abs. 4 a. F.; AbzG § 1 b Abs. 2; HWiG § 2 Abs. 1; VerbrKrG § 7 Abs. 2
    Folgen einer unterlassenen Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. 4 VVG a. F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 41
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Demgegenüber folgern andere aus dem Fehlen einer Regelung zu den Auswirkungen der unterlassenen bzw. nicht ordnungsgemäßen Belehrung in § 8 Abs. 4 VVG a.F.unter Berücksichtigung der Regelungen im Haustürwiderrufsgesetz und im damals neuen Verbraucherkreditgesetz, dass die Regelungslücke vom Gesetzgeber gewollt sei, so dass eine analoge Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG oder des § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG nicht in Betracht komme (OLG München VersR 1995, 1037, 1038; zustimmend Römer in Römer/Langheid, VVG 1. Aufl. § 8 Rn. 68; AG Heidenheim VersR 1992, 558; AG Köln VersR 2000, 41, 42).
  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11

    Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von

    In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037).
  • OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 36/12

    Verzinsliches Rückerstattungsbegehren von geleisteten Versicherungsrämien

    In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037).
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 91/11

    Widerrufsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages und Anspruch auf

    In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037).
  • LG Köln, 11.05.2015 - 26 O 373/14

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung mit

    In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037).
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11

    Folgen einer fehlenden oder einer unzureichenden Belehrung hinsichtlich eines

    In der Rechtsprechung wurde überwiegend die Ansicht vertreten, eine fehlende Belehrung sei folgenlos, weil die Folgen ihres Fehlens - anders als in vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 7 Abs. 2 VerbrKrG - gesetzlich nicht geregelt seien (so etwa AG Heidenheim, VersR 1992, 558; AG Köln, VersR 2000, 41; vgl. auch OLG München, VersR 1995, 1037).
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