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   OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98   

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https://dejure.org/1999,3361
OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98 (https://dejure.org/1999,3361)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.1999 - 9 U 179/98 (https://dejure.org/1999,3361)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 9 U 179/98 (https://dejure.org/1999,3361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; VGB 62 § 2
    Raumteiler zwischen Küche und Esszimmer ist Hausrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch eines Hausratversicherers gegen einen Gebäudeversicherer wegen eines Brandschadenfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 697
  • VersR 2001, 54
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 36/92

    Abgrenzung zur Hausratversicherung (hier: Einbauküche)

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98
    Den Begriffen "Bestandteile" und "Zubehör" in § 2 VGB 62 kommt eine Abgrenzungsfunktion zwischen den verschiedenen Versicherungssparten zu (vgl. OLG Köln, 5. Senat, r+s 1992, 316 = VersR 1992, 1468; Kollhosser in Prölss/Martin, a.a.O., § 2 VGB 62, Rn 5; wohl auch Knappmann in Prölss/Martin, § 1 VHB 84, Rn 13 m.w.N.).

    (OLG Köln, r+s 1992, 316 = VersR 1992, 1468; siehe auch OLG Saarbrücken, VersR 1996, 97 bei serienmäßig gefertigter Einbauküche; Martin, SVR, 3. Aufl., H II 38, 64 zu Einbaumöbeln und Schrankwänden).

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91

    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98
    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird nämlich derartige Begriffe eher unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung auslegen, wenn andernfalls eine sinnvolle und Rechtssicherheit gewährleistende Grenzziehung nicht erreicht wird (vgl. BGH, VersR 1992, 606).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.1995 - 5 U 321/94

    Bestandteil; Einbauküche; Bestandteil eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98
    (OLG Köln, r+s 1992, 316 = VersR 1992, 1468; siehe auch OLG Saarbrücken, VersR 1996, 97 bei serienmäßig gefertigter Einbauküche; Martin, SVR, 3. Aufl., H II 38, 64 zu Einbaumöbeln und Schrankwänden).
  • OLG Celle, 20.05.2009 - 8 U 6/09

    Bei im Versicherungsvertrag mitversicherten Hotelkosten handelt es sich um eine

    Auf dieser Grundlage wird angenommen, dass Einbaumöbel (OLG Köln VersR 2001, 54: aus Küchenmöbeln bestehender Raumteiler) und Einbauküchen (OLG Saarbrücken VersR 1996, 97; OLG Köln VersR 1992, 1468; LG Lübeck VersR 1984, 477) in der Regel Hausrat und kein Gebäudebestandteil sind.
  • AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02

    Versicherung einer Einbauküche durch eine Gebäudeversicherung; Bewertung eines

    Eine solche Verkehrsanschauung, wonach ein Wohngebäude so lange nicht fertig gestellt ist, bevor nicht die Einbauküche aufgestellt ist, vermag das Gericht für die Region "Rheinland" nicht zu erkennen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 350 f; NJW-RR 1994, 1039; OLG Köln NJW-RR 1993, 861, 862 [OLG Köln 30.07.1992 - 5 U 36/92] ; Versicherungsrecht 2001, 54 f und LG Köln WM 1988, 425, 426).
  • LG Düsseldorf, 11.08.2010 - 23 S 40/10

    Eine Küche ist kein mitversichertes Zubehör i.S.d. C I 2 der

    Auf Derartiges ist in der Rechtsprechung abgestellt worden bei Schäden an Einbauküchen im Zusammenhang mit der Frage, ob - wie in den dort maßgeblichen Versicherungsbedingungen als Voraussetzung der Eintrittspflicht des Versicherers bestimmt - eine Einbauküche ein Gebäudebestandteil ist (KG, Urteil v. 01.09.1998, 6 U 9340/97; OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.02.1995, 5 U 321/94; OLG Köln, Urteil v. 22.06.1999, 9 U 179/98; OLG Celle, Urteil v. 20.05.2009, 8 U 6/09 unter II 3 a - alle zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 01.04.2003 - 9 U 175/01

    Teppichboden als von der Hausratversicherung erfasster Hausrat; Abgrenzung

    Allein eine sachenrechtliche Betrachtung nach den §§ 93 ff. BGB reicht in der Vielzahl der Fälle nicht aus, sondern es ist ein "versicherungsrechtlicher" Begriff des Gebäudebestandteils zugrunde zu legen (vgl. Senat in r + s 1999, 383).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 9 U 55/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung der Neuwertspitze nach einem

    Auch unter Berücksichtigung des Regelungszwecks bei der Abgrenzung zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung (vgl. Senat VersR 2001, 54) unterliegt der Whirltub der Hausratversicherung.
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