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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1955 - VI ZR 25/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,6197
BGH, 04.05.1955 - VI ZR 25/54 (https://dejure.org/1955,6197)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1955 - VI ZR 25/54 (https://dejure.org/1955,6197)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1955 - VI ZR 25/54 (https://dejure.org/1955,6197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 188
  • VersR 1955, 394
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 25/54
    Die Entscheidung darüber, ob der Schaden der Klägerin auf die unzureichende Kenntlichmachung der Baustelle zurückzuführen ist, konnte das Berufungsgericht gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freiem Ermessen treffen; denn es stand bei der Prüfung des ursächlichen Zusammenhanges zunächst fest, dass von den Beklagten unter Verstoss gegen ein Schutzgesetz(§ 3 Abs. 3 Satz 3 StVO) ein objektiv rechtswidriger Zustand geschaffen war, der gerade die Gefährdung des Verkehrs auf der Strasse herbeigeführt hat, den das Schutzgesetz vermeiden wollte (vgl. hierzu BGHZ 7, 198 [203]).
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 36/52
    Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 25/54
    Die blosse Möglichkeit, dass gelegentlich Kraftfahrzeuge auch bei ausreichender Beleuchtung von Baustellen die Sicherungsschranken überfahren, dass also die Befolgung des Schutzgesetzes den Schutzzweck im Einzelfall einmal nicht erreichen kann, durfte das Berufungsgericht durchaus als so gering veranschlagen, dass hierdurch seine Überzeugungsbildung nicht beeinträchtigt wurde (vgl. RGZ 81, 130 [133]; Recht 1919 Nr. 1092; JW 1934, 354; Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8.7.1952 - VI ZR 36/52 -).
  • RG, 18.12.1912 - III 336/12

    Haftung des Notars für Mißbrauch des Dienstsiegels

    Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 25/54
    Die blosse Möglichkeit, dass gelegentlich Kraftfahrzeuge auch bei ausreichender Beleuchtung von Baustellen die Sicherungsschranken überfahren, dass also die Befolgung des Schutzgesetzes den Schutzzweck im Einzelfall einmal nicht erreichen kann, durfte das Berufungsgericht durchaus als so gering veranschlagen, dass hierdurch seine Überzeugungsbildung nicht beeinträchtigt wurde (vgl. RGZ 81, 130 [133]; Recht 1919 Nr. 1092; JW 1934, 354; Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8.7.1952 - VI ZR 36/52 -).
  • BGH, 06.10.1954 - VI ZR 265/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 25/54
    Die Rechtsprechung hat diesen Grundsatz gerade gegenüber Bauunternehmern und Bauführern angewandt, die auf öffentlichen Strassen Bauarbeiten vornehmen, und stets die Pflicht zur Sicherung solcher den Verkehr gefährdender Baustellen bejaht(BGH Urteil vom 6. Oktober 1954 - VI ZR 265/53 = VR 1955, 21;… BGB RGRK 10. Aufl. 6 d zu § 823 S. 727 und angeführte Entscheidungen, insbesondere RG HRR 1931 Nr. 1217; RG Recht des Kraftfahrers 1941, 165; RG HRR 1942, 147; OLG Düsseldorf VRS 5, 143; Hans. OLG Bremen VerkBl 1950, 211; OLG Schleswig VerkBl 1953, 89).
  • OLG Schleswig, 29.05.1952 - 1 U 116/52

    Ständige Rechtsprechung; Reichsgericht; Gefahr; Öffentlicher Verkehr ; Erhöhte …

    Auszug aus BGH, 04.05.1955 - VI ZR 25/54
    Die Rechtsprechung hat diesen Grundsatz gerade gegenüber Bauunternehmern und Bauführern angewandt, die auf öffentlichen Strassen Bauarbeiten vornehmen, und stets die Pflicht zur Sicherung solcher den Verkehr gefährdender Baustellen bejaht(BGH Urteil vom 6. Oktober 1954 - VI ZR 265/53 = VR 1955, 21;… BGB RGRK 10. Aufl. 6 d zu § 823 S. 727 und angeführte Entscheidungen, insbesondere RG HRR 1931 Nr. 1217; RG Recht des Kraftfahrers 1941, 165; RG HRR 1942, 147; OLG Düsseldorf VRS 5, 143; Hans. OLG Bremen VerkBl 1950, 211; OLG Schleswig VerkBl 1953, 89).
  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 217/74

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers bei Sperrung einer Straße

    Diese eigenverantwortliche Stellung schließt die Berufung des Bauunternehmers darauf, insoweit sei die Behörde für ihn tätig geworden, aus und führt dazu, daß auch eine ausdrückliche Billigung der gesamten Sicherungsmaßnahmen durch eben diese Behörde, wie dies im vorliegenden Fall geschehen war, diese nicht zu entlasten vermag(Urteile des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1954 - VI ZR 265/53 = VersR 1955, 21;vom 4. Mai 1955 - VI ZR 25/54 = VersR 1955, 394, 395;vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 = VersR 1966, 165).
  • BGH, 05.03.1974 - VI ZR 186/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung der Verkehrssichrungspflicht …

    Die Beurteilung des § 3 Abs. 3 a StVO a.F. als Schutzvorschrift im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des an der Baustelle vorbeifließenden Verkehrs entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH Urteil vom 30. Juni 1964 - VI ZR 112/63 = VersR 1964, 1082, 1083; so schon zu der vorhergehenden Fassung des § 3 Abs. 3 StVO Senatsurteil vom 4. Mai 1955 - VI ZR 25/54 = VersR 1955, 394).

    Wie bereits ausgeführt hatten der Erstbeklagte als Bauunternehmer und der Zweitbeklagte als Bauleiter auch unabhängig von der Vorschrift des § 3 Abs. 3 a StVO a.F. und von der ihnen durch die Straßenverkehrsbehörde gemachten Auflagen aufgrund allgemeiner Verkehrssicherungspflicht für eine ausreichende Sicherung der Baustelle zu sorgen (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1954 - VI ZR 265/53 = VersR 1955, 21; vom 4. Mai 1955 - VI ZR 25/54 = VersR 1955, 394; vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 = VersR 1966, 165, 166).

  • BGH, 18.09.1959 - VI ZR 177/58

    Rechtsmittel

    Sie hat stets die Pflicht des Bauunternehmers zur Sicherung solcher den Verkehr gefährdender Baustellen bejaht (Siehe das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1955 - VI ZR 25/54 - VRS 9, 106 Nr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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