Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1834
- MDR 1956, 153
- VersR 1955, 695
- DB 1955, 1087
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (4)
- RG, 17.12.1926 - VI 446/26
Arglisteinwand gegen Verjährungseinrede
Auszug aus BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54
Das Reichsgericht hat in RGZ 115, 135 (139) eine binnen Monatsfrist erfolgte Klageerhebung als rechtzeitig angesehen. - BGH, 18.05.1955 - VI ZR 74/54
Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft
Auszug aus BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54
Wird diese Frist von dem Berechtigten nicht ausgenutzt, um seinen Anspruch geltend zu machen und damit die Verjährung zu unterbrechen, so ist der Verpflichtete nicht gehindert, sich nach ihrem Ablauf auf Verjährung zu berufen (Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1955 - VI ZR 74/55 - VersR 1955, 454). - RG, 29.01.1934 - VI 308/33
1. Ist die Bezeichnung einer Sache als Feriensache auch für den nächsten …
Auszug aus BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54
In RGZ 143, 250 (258) hat das Reichsgericht eine Frist von rund sieben Monaten nur mit Rücksicht auf die in dem Urteil ausdrücklich dargelegten ganz besonderen Umstände, die dem Geschädigten die Klageerhebung in aussergewöhnlicher Weise erschwerten, für ausreichend gehalten. - RG, 22.11.1929 - II 148/29
1. Wie lange ist die Verjährung des Wandlungsanspruchs gehemmt, wenn der …
Auszug aus BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54
In RGZ 128, 211 (214) hat es eine Frist von zwei Monaten und 19 lagen als zu lange und in JW 1936, 2299 Nr. 24 eine Frist von ungefähr sechs Monaten als nicht mehr angemessen bezeichnet (…vgl. dazu Soergel BGB 8. Aufl, § 222 Anm. 4).
- BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75
Umfang der Hemmung der Verjährung
Insoweit kann der Geschädigte, wenn der Schädiger sich auf Verjährung beruft, nur die Gegeneinrede unzulässiger Rechtsausübung geltend machen (Senatsurt. v. 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 = VersR 1955, 695 st.Rspr.), nämlich dann, wenn der Schädiger (oder dessen Haftpflichtversicherer) ihn durch Vergleichsverhandlungen von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hatte. - OLG Köln, 27.10.1966 - 10 U 56/66
Beginn der Verjährung bei Kenntniserlangung von Unfall
Sie beruft sich zu Unrecht in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BGH (NJW 1955, 1834).Diese Ausnahmevorschriften können indes, worauf der BGH (NJW 1955, 1834) mit Recht hinweist, auf den hier allein in Betracht kommenden Anspruch aus § 823 BGB nicht entsprechend angewandt werden, da es sich insoweit um Sondervorschriften handelt.
Nach dem Urteil des BGH (NJW 1955, 1834) steht zwar dem Gläubiger, wenn zwischen ihm und dem Schuldner Verhandlungen über die Schadensersatzleistungen nach § 823 BGB geführt worden waren, nach der Ablehnung ein angemessener, in der Regel aber nur kurz zu bemessender Zeitraum zur Verfügung, um den Anspruch geltend zu machen; für diese Zeit wäre eine schon erhobene Einrede der Verjährung nach Treu und Glauben unzulässig.
- OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3262/25
Verjährung, Kaufpreisverrechnung, Gesellschaftsanteilskauf, Anspruchsfälligkeit, …
Wird diese Frist von dem Berechtigten nicht ausgenutzt, um seinen Anspruch geltend zu machen und damit die Verjährung zu unterbrechen, so ist der Verpflichtete nicht gehindert, sich nach ihrem Ablauf auf Verjährung zu berufen (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 - NJW 1955, 1834).
- BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
Rechtsmittel
Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]). - BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65
Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters
Nach der zutreffenden Annahme des Berufungsgerichts wurde hierdurch der Ablauf der Verjährungsfrist aber weder unterbrochen noch gehemmt, sondern lediglich um eine angemessene, nach Treu und Glauben zu bestimmende Frist hinausgeschoben, die in der Regel kurz zu bemessen ist (BGH Urteil vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 - = LM § 222 BGB Nr. 2; Urteil vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 183/57 - LM § 222 BGB Nr. 6). - BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83
Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau
Die Frist kann dementsprechend bei der gebotenen Abwägung von Gläubigerschutz und berechtigten Interessen des Schuldners nach den Grundsätzen von Treu und Glauben in aller Regel nur kurz sein (vgl. BGH, ständige Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 112.54 - NJW 1955, 1834, vom 20. Januar 1976 - VI ZR 15/74 - NJW 1976, 2344 [BGH 20.01.1976 - VI ZR 15/74] m.weit.Nachw., vom 14. Februar 1978 - VI ZR 78/77 - NJW 1978, 1256 m.weit.Nachw. und vom 26. Februar 1985 - VI ZR 144/83 - NJW 1985, 1151 [BGH 26.02.1985 - VI ZR 144/83]). - BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62 Es nimmt darauf Bezug, daß nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen dem Geschädigten eine angemessene, regelmäßig jedoch hur kurz zu bemessende ubergangsfrist zur Erhebung der Klage verbleiben muß, wenn seinem durch das Verhalten des Schädigers oder HaftpflichtVersicherers begründeten Vertrauen auf die Nichterhebung der Verjährungseinrede durch Abbruch der Verhandlungen über den Ersatz des Schadens erst nach eingetretener Verjährung die Grundlage entzogen wird (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 - LM Nr. 2 zu § 222 BGB = NJW 1955, 1834 = VersR 1955, 695 = VRS 9, 404; vgl. auch Urteile vom 14- Oktober 1958 - VI ZK 183/57 - Ltf Nr. 6 zu § 222 BOB = VersR 1958, 862 VRS 16, 1; vom 18. April 1961 - VI ZK 131/60 - VersR 1961, 701, 702 VRS 21, 1; vom 16. Januar 1962 - VI ZR 96/61 - VersR 1962, 372, 373" vom 7o Dezember 1962 - VI ZR 62/62), Das Berufungsgericht meint, Gleiche möge auch dann gelten, wenn die Verhandlungen g a n z k u r z vor Verjährungseiritritt abgebrochen würden« Da sie hier aber bereits mehr als eine Woche vor Ablauf der Verjährungsfrist ihr Ende gefunden hätten und die Klage erst weitere 12 Tage nach Verjährungsablauf eingereicht worden sei, müsse es den Beklagten unbenommen bleiben, sich auf den Eintritt der Verjährung zu berufen« Es braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob diesen Erwägungen in allen Teilen zugestimmt werden kann.
- BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage …
Zutreffend billigt das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats dem Berechtigten nach endgültiger Ablehnung nur eine kurze Frist zur gerichtlichen Geltendmachung zu (BGH Urteil vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 = NJV 1955, 1834; Urteil vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 183/57 = NJW 1959, 96). - BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen; Verzicht auf Einrede der …
a) Die zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. deren Haftpflichtversicherer geführten und durch das Schreiben des Klägers vom 20. Juni 1974 eingeleiteten Verhandlungen haben zwar, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend ausführt, nicht zu einer Hemmung der Verjährung geführt, da § 852 Abs. 2 BGB n.F., der eine solche Hemmung anordnet, erst am 1. Januar 1978 in Kraft getreten und eine analoge Anwendung der bereits damals in § 14 StVG enthaltenen entsprechenden Regelung für den damaligen Rechtszustand nicht zulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 - VersR 1955, 695, 696). - BGH, 14.03.1973 - VIII ZR 137/71
Druckwerk - Anleitung - Inhaltliche Richtigkeit - Zugesicherte Eigenschaft - …
Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre es Sache der Gemeinde oder des Klägers gewesen, nach einer kurz bemessenen Überlegungsfrist - jedenfalls aber vor dem 25. April 1969 - die Verjährung ihrer etwaigen Ansprüche gegenüber dem Beklagten - gegebenenfalls durch Erhebung einer Feststellungs- oder einer Freistellungsklage - zu unterbrechen (BGH ürt. v. 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 = NJW 1955, 1834; std.Rspr.). - BGH, 07.12.1962 - VI ZR 62/62
- BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 293/80
Steuerberater - Abtretungsentwurf - Steuererstattungsanspruch - Fehler - …
- BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
- BGH, 01.12.1964 - VI ZR 193/63
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 94/56
- BGH, 27.06.1967 - VI ZR 18/66
Genehmigungsbedürftigkeit eines langen Krantransports - Sorgfaltspflichten bei …
- BGH, 29.05.1967 - VII ZR 322/64
Anspruch auf Schadensersatz - Auslegung eines Architektenvertrages
- BGH, 10.10.1966 - VII ZR 32/65
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Werkvertrag - …
- OLG Karlsruhe, 09.11.1971 - 3 U 12/70
- BGH, 02.03.1967 - VII ZR 263/64
Verjährung der vertraglichen Ansprüche aus einem HVV, Vertragsstrafe
- BGH, 10.07.1959 - VI ZR 167/58
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1955 - VI ZR 232/54
Rechtsmittel
- BGH, 06.06.1968 - VII ZR 97/66
Abschluss eines Werkliefervertrages - Anspruch auf Nachbesserung einer …
- BGH, 07.10.1960 - VI ZR 150/59
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58
Rechtsmittel
- BGH, 08.11.1960 - VI ZR 10/60
Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist bei deliktischen Ansprüchen - Anspruch …
- BGH, 11.07.1960 - VII ZR 45/59
Rechtsmittel
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