Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55 |
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Papierfundstellen
- NJW 1956, 1638 (Ls.)
- VersR 1956, 577
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55
Dabei bedürfen die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit hergeleitet wird, des vollen Beweises (BGHZ 8, 239).
- BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
In der Rechtsprechung ist nun aber auch seit langem anerkannt, daß mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (so ausdrücklich Senatsurteile vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577 und vom 11. Juni 1965 - VI ZR 64/64 - VersR 1965, 772;… auch E. Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 4. Aufl. 1987, Rdnr. 242). - BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Verlagerung der Beweislast bei unterlassener Eintragung wesentlicher Tatsachen in …
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, daß das Krankenblatt zu dieser wichtigen Frage keine Eintragungen enthält, ein wichtiges Indiz« Sie kann sogar zu einer Umkehr der Beweis last in der Weise fuhren, daß es nunmehr Sache der Beklagten ist, den Beweis dafUr zu erbringen, daß gleichwohl damals der Verdacht einer Paralyse bestand« Der Bundesgerichtshof hat schon in früheren Entscheidungen auf die Bedeutung des Krankenblattes hingewiesen und zu erkennen gegeben, daß Mängel des Krankenblattes dazu fahren können« den Patienten von der ihn sonst treffenden Beweislast zu befreien (vgl« die Urteile des BGH vom 6« März 1956 - VI ZR 2/55 - VersR 1956, 449; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577; vom 7. Februar 1961 - VI ZR 69/60 - VersR 1961, 421 1 2 2 7 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 101/62 - VersR 1963, 168)« Zwar hat es nach dem Urteil vom 7. Februar 1961 (…aaO) keinen Einfluß auf die Beweislast, wenn das Krankenblatt nur in nebensächlichen und für die Entscheidung unerheblichen Punkten nachlässig geführt worden 1st« Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast ist aber gerecht fertigt, wenn die gewählte Behandlungsart wegen der damit verbundenen Gefahren für den Patienten eine genaue und gewissenhafte Diagnose erfordert, das Krankenblatt weder diese genaue Diagnose noch die für deren Beurteilung erforderlichen Angaben enthält, sie aber nach ärztlichen Gepflogenheiten enthalten müßte nur wenn für das Unterbleiben der Eintragung keine sonstigen Gründe ersichtlich sind Im Streitfall haben die ärztlichen Sachverständigen die Anwendung des arsenhaltigen Spirotrypan als äußerste Behandlungsart bezeichnet und keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Anwendung dieses Mittels für den Patienten schwere schädliche Folgen haben kann Es waf eine genaue und gewissenhafte Prüfung erforderlich, ob tatsächlich Verdachtsgründe für eine Paralyse bestehen, die allein die Anwendung dieses gefährlichen Mittels rechtfertigen Berücksichtigt man weiter, daß diese Diagnose oder zumindest die dafür erforderlichen Grundlagen hätten aktenkundig gemacht werden müssen (vgl die Aussage des Dr so ist, da das Krankenblatt keine derartigen Eintragungen enthält, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, daß bei dieser Sachlage nicht der Kläger das Nichtbestehen eines Paralyseverdachts beweisen, sondern der Träger des Krankenhauses nachweisen mußte, daß und aus welchem Grunde der Verdacht einer stufen weise fortschreitenden Paralyse bestanden hat Dieser Beweis ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht geführt Es ist vielmehr weit eher von dem Gegenteil, also davon überzeugt, daß die Ärzte der Beklagten die Lues des Klägers mit Arsen behandelt haben, ohne daß ausreichende Verdachtsgründe für eine Paralyse gegeben waren 12 -. - BGH, 16.06.1959 - VI ZR 140/58
Rechtsmittel
Der Anscheinsbeweis setzt jedoch einen Tatbestand voraus, der durch einen typischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist und bei dem daher rein erfahrungsgemäß aus einer gegebenen Ursache ohne weiteres auf einen bestimmten Erfolg oder aus einem Erfolg ohne weiteres auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden darf; der festgestellte Sachverhalt muß derart sein, daß er unter Verwertung allgemeiner Erfahrungssätze, besonders der allgemeinen Lebenserfahrung, die Überzeugung des Richters in vollem Umfange begründet (BGH Urteil vom 10. Januar 1951 - II ZR 27/50 - LM Nr. 1 zu § 91 a ZPO; Urteile des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1952 - VI ZR 26/52 - LM Nr. 7 zu § 286 [C] ZPO; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - LM Nr. 26 zu § 286 [C] ZPO).
- LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der …
(1.) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (z. B. BGH VersR 1956, 577 und 1965, 772). - BGH, 30.05.1958 - VI ZR 139/57
Rechtsmittel
Dabei wird das Berufungsgericht die Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 = NJW 1956, 1638 = VersR 1956, 577), daß beim Anscheinsbeweis nicht nur von einem feststehenden Ereignis auf einen eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werden kann, zu beachten haben. - BGH, 23.04.1963 - VI ZR 155/62 Mit ihrer Schadensersatzklage gegen Dr. B. die zunächst verfolgt wurde und Gegenstand der Entscheidungen des erkennenden Senats vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577 = LM Nr. 26 zu § 286 [C] ZPO und vom 3. Juni 1958 - VI ZR 148/57 - VersR 1958, 610 war, wurde die Klägerin letztlich abgewiesen, weil sich ergab, daß bei der Wundbehandlung im Krankenhaus der Beklagten außer Dr. B. möglicherweise auch ein anderer Krankenhausarzt oder die Oberschwester So. tätig geworden ist, und daher nicht festgestellt werden konnte, daß der Verbleib der Mullteile in der Operationswunde Dr. ... zur Last zu legen war.
- BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines schuldhaft begangenen Kunstfehlers …
Das gilt in beiden Richtungen; d.h. es kann sowohl von einem Behandlungsfehler auf den eingetretenen Schaden als Folge wie auch umgekehrt aus der Schädigung auf eine Fehlbehandlung als deren Ursache geschlossen werden (BGH Urteil vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 26). - BGH, 03.06.1958 - VI ZR 148/57
Rechtsmittel
Dieses Urteil ist auf die Revision der Klägerin durch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Juli 1956 VI ZR 199/55 (VersR 1956, 577 = LM Nr. 26 zu § 286 [C] ZPO) aufgehoben worden. - BGH, 10.11.1959 - VIII ZR 154/58
Rechtsmittel
Grundsätze auch dann anwendbar sein können, wenn aus dem Endzustand auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werden soll (BGH Urt. v. 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - LM ZPO § 286 (C) Nr. 26). - BGH, 17.02.1959 - VI ZR 61/58
Rechtsmittel
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats geht die Revision zutreffend davon aus, daß beim Anscheinsbeweis nicht nur von einem feststehenden Ereignis auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werben kann (Urteil vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 = VersR 1956, 577). - BGH, 05.04.1957 - VI ZR 52/56
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