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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1133
BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54 (https://dejure.org/1955,1133)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1955 - II ZR 119/54 (https://dejure.org/1955,1133)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 (https://dejure.org/1955,1133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1956, 84
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • RG, 17.01.1940 - II 82/39

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine …

    Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54
    Der Anscheinsbeweis versagt daher, wo es sich um einen einmaligen besonderen Vorgang handelt (BGHZ 2, 1 [5]; BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 163, 21; 130, 357).

    Während beim Anscheinsbeweis gewisse Lücken in der Feststellung der Ursachenkette durch die Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze über den regelmäßigen Hergang geschlossen werden können, darf die Beweisführung durch Anzeichen keine irgendwie beachtliche Lücke aufweisen (RGZ 163, 21).

  • RG, 13.12.1920 - VI 455/20

    Höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54
    Unter höherer Gewalt versteht man allgemein ein von außen her einwirkendes, außergewöhnliches, nicht voraussehbares Ereignis, das selbst durch die äußerste wirtschaftlich zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Unternehmer in Kauf genommen werden muß (Hein KVO § 34 Anm. 2; RGZ 101, 94).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54
    Das ist zulässig (BGHZ 1, 34).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54
    Es genügt, daß es ersichtlich den ihm unterbreiteten Prozeßstoff überhaupt sachgerecht beurteilt und alle wesentlichen Gesichtspunkte erwogen hat (BGHZ 3, 162 [175]).
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54
    Der Anscheinsbeweis versagt daher, wo es sich um einen einmaligen besonderen Vorgang handelt (BGHZ 2, 1 [5]; BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 163, 21; 130, 357).
  • RG, 26.11.1930 - IX 277/30

    Ist die Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins auf die sog. …

    Auszug aus BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54
    Der Anscheinsbeweis versagt daher, wo es sich um einen einmaligen besonderen Vorgang handelt (BGHZ 2, 1 [5]; BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 163, 21; 130, 357).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Für die Anwendung der Regeln über einen Beweis des ersten Anscheins fehlen im vorliegenden Fall sowohl ein hinreichend zuverlässiger Erfahrungssatz als auch ein formelhafter, typischer Geschehensablauf, der so sehr das Gepräge des üblichen und Gewöhnlichen trägt, daß demgegenüber die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. BGH Urteil vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 - VersR 1956, 84 f.).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …

    So ist es dem Versicherer in den nachstehend aufgeführten Urteilen des Bundesgerichtshofes auch in keinem Fall gelungen, den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung im Wege eines Anscheinsbeweises zu führen; es fehlte an Typizität im Verhalten der Personen, die einer vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigt wurden (Urteile vom 2. Mai 1951 - II ZR 110/50 -, vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 -, vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54 -, vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - veröffentlicht in VersR 1951, 165; 1956, 84 und 147 und LM ZPO § 286 (C) Nr. 69).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche …

    Die bisherigen Entscheidungen haben darauf abgestellt, ob im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. BGH VersR 1951, 165; 1956, 84/85 und 147: dort in concreto allerdings verneint; vgl. auch RGZ 130, 263;… ferner z.B. Brück VVG 7. Aufl. § 61 Rdn. 19;… Prölss/Martin VVG 21. Aufl. § 16 AFB Anm. 1 in Verb. m. § 61 VVG Anm. 6).

    Aufgrund der konkreten Umstände des Falles hat er diesen Beweis in VersR 1956, 84 und 147 bei der Frage der vorsätzlichen Brandstiftung nicht eingreifen lassen.

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des …

    Grundsätzlich kann der Beweis des ersten Anscheins auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht kommen (Senatsurteil vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76 - VersR 1978, 74 unter I 1 a; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 - VersR 1956, 84 unter 2 a; vgl. aber auch BGHZ 104, 256).
  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 4/86

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Sturz aus Kasernenfenster

    Da der Beweis des ersten Anscheins nur ein Unterfall des Indizienbeweises ist, wie er für Sachverhalte aller Art in Betracht kommt (BGH VersR 56, 84, 147, 276), mit der Besonderheit, daß es ein typischer Gesche- -8.
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 54/57

    Rechtsmittel

    Rn. 11 Bei ihren Angriffen in dieser Richtung übersieht die Revision zudem, daß das Berufungsgericht nach seiner ausdrücklichen Erklärung nicht von einem Anscheinsbeweis ausgegangen ist, sondern einen Anzeichenbeweis als geführt ansieht (zu diesem Unterschied BGH Urteil vom 22. Dezember 1955 - II ZR 119/54 , VersR 1956, 84).
  • BGH, 04.04.1957 - II ZR 95/56

    Rechtsmittel

    Wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, liegt hierin aber gerade die Eigenart des Anzeichens-(Indizien-)Beweises, die ihn vom Anscheinsbeweis grundlegend unterscheidet (BGH VersR 1956, 84, 147, 276 u.a.m.).
  • BGH, 22.03.1956 - II ZR 32/55

    Rechtsmittel

    Beim Indizienbeweis geht es hingegen darum, durch eine lückenlose Kette von Beweisanzeichen den vollen Beweis für die Wahrheit einer Behauptung zu führen; hier spielt gerade die besondere Eigenart des betreffenden Geschehens eine ausschlaggebende Rolle (BGH NJW 1951, 70, 360; VersR 1956, 84, 147; Lind-Möhr.
  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 291/56
    Wenn aber wie hier Vorschriften, die der Brandverhütung dienen, verletzt worden sind und dann gerade an der Einrichtung, bei der die Vorschriften nicht eingehalten worden sind, ein Brand ausbricht, so weist dieses Geschehen in der Tat auf die Verletzung der Vorschriften als Brandursache; die Annahme, dass der Verstoss gegen die Sicherheitsvorschriften den Brand herbeigeführt habe, liegt "auf den ersten Blick" nahe, zumal Vorschriften dieser Art den Niederschlag vielfacher Erfahrung zu enthalten pflegen (vgl. auch die Bemerkungen über den Anscheinsbeweis bei Verstoss gegen Feuerverhütungsvorschriften in den Urteilen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs [VersR 1956, 84, 85] und des III. Zivilsenats vom 25. Februar 1957 - III ZR 186/55 -).
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