Rechtsprechung
| BGH, 27.06.1957 - II ZR 344/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,4196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1957, 515
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51
Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform
Auszug aus BGH, 27.06.1957 - II ZR 344/55
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 3, 321 [324]) hat das Berufungsgericht auf den in deutschen Hoheitsgewässern erfolgten Zusammenstoß des inländischen Schiffes der Klägerin mit dem ausländischen Schiff der Beklagten das deutsche Recht als Deliktsstatut angewendet. - BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53
Revisibilität einer Rechtsnorm
Auszug aus BGH, 27.06.1957 - II ZR 344/55
Eine Ausnahme hiervon ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 10, 367 [371]), dann zu machen wenn das Landesgesetz die an sich revisiblen Vorschriften nicht lediglich inhaltlich als Landesrecht übernommen hat, sondern gerade als Reichs- (Bundes-)recht übernehmen wollte.
- BGH, 20.06.1968 - II ZR 78/67
Schadensersatzpflicht eines angestellten Hafenlotsen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.05.1976 - II ZR 111/74
Haftung des Schiffsreeders eines Seeschiffes für infolge schuldhaften Verhaltens …
Für ein solches Verschulden hat aber der Reeder des geschleppten Schiffes in entsprechender Anwendung des § 485 HGB zu haften, wenn - wie hier - die nautische Leitung des Schleppzugs dem Führer des geschleppten Schiffes zusteht, der Schlepper also dessen Weisungsrecht hinsichtlich "Bugsieren" oder "Assistieren" unterworfen ist (BGH, Urt. v. 27. Juni 1957 - II ZR 344/55, Hansa 1957, 1867, 1869;… Schaps/Abraham, Das deutsche Seerecht, 3. Aufl. § 481 HGB Anm. 10;… Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht 2. Aufl. S. 174; Prüssmann, Seehandelsrecht § 485 Anm. D 1 c aa). - BGH, 20.06.1968 - II ZR 79/67
Haftung einer Schiffsbesatzung wegen Beschädigung einer Dalbe - Hafenlotse als …
In seinem Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 344/55 - (VersR 1957, 515) hat der erkennende Senat nach der damaligen Gesetzeslage (ebenso RGZ 126, 81, 87 unter Berufung auf RGZ 13, 114, 117) angenommen, daß der Hafenlotse zur Schiffsbesatzung im Sinne der §§ 736, …
- BGH, 29.01.1959 - II ZR 223/57
Rechtsmittel
Bei dessen Anwendung hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 6. November 1951 (BGHZ 3, 321) ausgeführt, für die rechtliche Beurteilung der Haftung des Reeders für Schäden aus Schiffszusammenstößen in deutschen Hoheitsgewässern gelte, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 21, 136, 140) angenommen und auch der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 4, 194, 196) dargelegt habe, das deutsche Recht als Deliktsstatut (ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1957 - II ZR 344/55 - Hansa 1957, 1867; vgl. für die Haftung des Halters aus dem Zusammenstoß eines ausländischen und eines deutschen Kraftwagens im Inland: BGH NJW 1957, 499). - BGH, 30.04.1959 - II ZR 120/58
Rechtsmittel
Die Übernahme der Vorschriften ist also nicht als solche reichsrechtlicher Bestimmungen erfolgt (vgl. BGHZ 10, 367, 361; Urt. des erkennenden Senats vom 27. Juni 1957 - II ZR 344/55 betr. Hamburger Hafenordnung). - BGH, 23.01.1958 - II ZR 296/56
Rechtsmittel
Rn. 17 Die Vorschriften über Signalgebung und Kursweg beruhen im vorliegenden Fall auf dem Hamburger Hafengesetz, dessen Verletzung die Revision nach § 549 ZPO nicht rügen kann (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1957 II ZR 344/55 hinsichtlich der Hamburger Hafenordnung).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.