Rechtsprechung
| BGH, 20.04.1959 - III ZR 37/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 672
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70
Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück
Das ist für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht anerkannt (u.a. Urteil des BGH vom 20. April 1959 - III ZR 37/58 - VersR 1959, 672 mit w. Nachw.), gilt aber in gleicher Weise auch im Rahmen des § 836 BGB, zumal in dieser Bestimmung ein Niederschlag des allgemeinen Grundsatzes der Verkehrssicherungspflicht zu sehen ist. - BGH, 28.05.1962 - III ZR 38/61
Straßenverkehrssicherungspflicht
Das ist die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH LM BGB 823 De Nr. 3 und 9; BGHZ 21, 48 und 24, 124; = BGH VersR 1957, 777; III ZR 37/58 vom 16. April 1959; BGHZ 34, 206; MDR 1961, 753; III ZR 122/60 vom 23. Oktober 1961). - BGH, 08.12.1964 - VI ZR 208/63
Unterhaltungspflichtiger; Verkehrssicherungspflicht; Landstraße; Geringe …
Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht über das dem Pflichtigen zumutbare Maß hinaus und bestimmt sich im einzelnen danach, welche Erwartungen ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand der Straße unter Berücksichtigung ihrer Verkehrsbedeutung stellen kann (vgl. BGH Urteile vom 23"Io.1961 - Ill ZR 122/60 - VersR 1961, 1121; vom 2o.4 III ZR 37/58 - VersR 1959, 672). - BGH, 08.12.1964 - VI ZR 258/63 Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht über das dem Pflichtigen zumutbare Maß hinaus und bestimmt sich im einzelnen danach, welche Erwartungen ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand der Straße unter Berücksichtigung ihrer Verkehrsbedeutung stellen kann (vgl. BGH Urteile vom 23"Io.1961 - Ill ZR 122/60 - VersR 1961, 1121; vom 2o.4 III ZR 37/58 - VersR 1959, 672).
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