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| BGH, 12.07.1962 - VII ZR 80/61 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- VersR 1962, 1086
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - VII ZR 80/61
Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, weil der Kläger den geltend gemachten Teilbetrag nicht aufgegliedert hat (BGHZ 11, 192).Die nachträgliche Aufgliederung eines ursprünglich in unzulässiger Form geltend gemachten Teilanspruchs in Einzelansprüche oder im Eventualverhältnis ist in der Berufungs-, unter Umständen sogar noch in der Revisionsinstanz zulässig (BGHZ 11, 192, 195).
- BGH, 14.01.1993 - VII ZR 118/91
Aufgliederung des Klageantrages in der Berufungsinstanz
Eine im zweiten Rechtszug vorgenommene Aufgliederung, durch die eine Klage erst in die den Voraussetzungen des § 253 ZPO entsprechende Form gebracht wird, ist kein neues "Angriffs- und Verteidigungsmittel" im Sinne von § 528 Abs. 1 ZPO (Senatsurteil vom 12. Juli 1962 - VII ZR 80/61 = VersR 1962, 1086;… Stein/Jonas/Grunsky, ZP 20. Aufl. § 527 Rdn. 6;… Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 527 Anm. A II;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher § 527 Rdn. 13;… Zöller/Schneider ZPO 17. Aufl. § 528 Rdn. 8).In einer solchen Aufgliederung des Streitgegenstandes liegt kein neues Vorbringen; es ist vielmehr der Angriff selbst (Senatsurteil vom 12. Juli 1962 aaO.).
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